Nachbar rennt um 5 uhr morgens Nackt auf der Straße rum?
Hallo, mein Nachbar läuft jeden Morgen um 5 Nackt auf der Straße ich habe ihn jetzt schon öfters dabei erwischt. Mache mir aber sorgen das Kinder das sehen könnten. Was sind jetzt meine Rechte?
Bitte Nur ernstgemeinte Antworten!
6 Antworten
ICh finde diese Frage einfach albern weil sich wahrscheinlich ausser dem Fragesteller niemand darum bekümmert und der soll einfach wegschauen wenn ihn das stört und davon heimlich Videoaufnahmen zu machen finde ich viel verwerflicher als die Fragestellung!!!!
Die Videoaufnahmen sind vermutlich nicht nur verwerflich sondern evtl sogar strafbar
Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses und kann bei der Polizei angezeigt werden. Wenn man engagierte Beamte vortrifft (evtl. unbemerkt Foto/Videobeweise anfertigen) werden die dem nachgehen und evtl. versuchen, ihn dabei auf frischer Tat zu ertappen.
Ist der Nachbar sonst irgendwie komisch? Habt ihr darüber geredet, wenn du ihn erwischt hast - was soll das?
https://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses - auch der weiterführende Link "exhibitionistische Handlungen"
Selbstredend darf man sich nackt nicht in der Öffentlichkeit zeigen (außerhalb spezieller FKK-Bereiche). Das ist exhibitionistisches Verhalten.
Nein
exhibitionistisches Verhalten (Sexuelle Handlung) und Nudismus sind 2 völlig verschiedene Dinge
Genau das habe ich schon probiert. Ich habe eine Videoaufnahme von ihm gemacht und bei der Polizei eingereicht. Diese ist laut deutschem gesetz aber nicht gültig weil das angeblich. ,Heimliches Aufnehmen einer Person' oder ähnliches sein sollte
Aber hat die Polizisten das nicht dazu veranlasst, dem mal nachzugehen? Die könnten sich ja mal zu betreffender Uhrzeit an Ort und Stelle einfinden?
Eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses müsstest du aber doch so oder so stellen können oder nicht? Dann muss der Nachbar sich ja verantworten.
Es könnte auch helfen, wenn du einen Zeugen hättest - oder wenn sich jemand anders mit er selben Beschwerde an die Polizei wendet.
Wo liegt das Problem?
Er macht doch nicht's schlimmes
1. ist FKK weder Strafbar noch schädlich
2. Das Argument "wenn das Kinder Sehen" ist an den Haaren herbeigezogen.
Ein nackter Körper ist etwas natürliches
Kinder machen selbst gerne FKK oder gehen gerne in die Sauna.
In München und an der Isar gibt es z.b. viele FKK Möglichkeiten bzw Stellen wo jeder Sooo badet wie er Will.
KINDER ist es dort völlig egal wie die Anderen Baden - egal ob nackte Kinder oder Erwachsene
Ganz beliebt aber ist bei Kindern FKK-Tage im Schwimmbad - vor allem wenn es Wellenbad oder Rutschen gibt.
3. Als Störung der Öffentlichkeit könnte höchstens der Gummiparagraph 118 Ordungswiedrigkeit herangezogen werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html
Aber der gilt z.b. nicht wenn jemand FKK im Garten oder Balkon macht Und NUR wenige Nachbarn (unabhängig ob Kinder) Einsicht haben.
Da der Nachbar im 5h läuft und in die Zeit eher wenig auf der Straße sind, kann auch der 118 OWG wohl eher nicht gelten.
Es gibt viel was einem Stört und was man häslich findet.
Piercing
Tätowiert
...
Auch Sexy Kleidung auf der Straße könnte man (auch wegen Kinder) unpassend finden.
Wenn jeder so untollerant wäre und sich über all diese Dinge beschweren würde - hätte sie Polizei viel zu tun.
Übrigens darf die Polizei bzgl 118 OWG nicht selbst tätig werden sondern nur nach Anzeige und wenn die Öffentlichkeit (nicht Einzelne) gestört werden.
An der Isar entlang fährt die Polizei lächelnd vorbei an Nacktwanderer oder Nacktradler
Nur Wenige Passanten schauen negativ oder lassen mal ein negatives Wort fallen.
Die meisten Lächeln oder finden es gar mutig und abundzu fragen sogar Fam. mit Kindern oder Alte Leute ob sie auch mal mitkommen können.
Also seid doch einfach etwas Toleranter - Andere müssen es ja auch sein, evtl auch wegen euch
Es gibt einen deutlichen Unterschied zwischen Nacktheit im dafür designierten FKK-Bereich und einfach nackt über die Straße zu laufen.
Deine Antwort ist offensichtlich voreingenommen eingefärbt.
Da hast Du sicherlich recht, dass die Antwort stark eingefärbt ist.... Die Zeit und Ort spielt auch eine wichtige Rolle...
aber leider stimmt in dem gesagten sehr viel. Für mein Verständnis könnte der OWiG 118 zwar schon greifen, aber max. werden die Damen und Herren in grün verlangen, dass sich der Nachbar etwas bedecken soll.
Aber mal ganz ehrlich, stört es Dich wirklich so sehr, dass Dein Nachbar nackt läuft?
Um die Uhrzeit wird er ziemlich alleine sein und Kinder sind i.d.R. um diese Zeit nicht aktiv. Sind die Kinder so groß, dass Sie von der Party kommen, dass stören Nackte i.d.R. nicht.
Es ist ein Unterschied, ob es eine Nebenstraße um 05:00Uhr passiert oder um 15:00Uhr in einer Einkaufsmeile am 4.Adventssamstag.
Die Antwort war nicht voreingenommen sondern bassiert auf Erfahrungen mit Sauna und FKK
sowie Nacktradeln und Nacktwandern
und der Reaktionen von Kindern und der Polizei
aber leider stimmt in dem gesagten sehr viel.
Was soll denn nicht stimmen ?
Und warum leider?
Deine Rechte ,sind da nicht hinsehen zu müssen.Hast du um diese Uhrzeit nichts anderes zu tun ?
Ich stehe immer um die Uhrzeit auf weil ich schon um halb 6 zur arbeit fahren muss
Und der Nackte sieht dich vermutlich auch jeden Morgen und findet evtl Deine Kleidung auch nicht schön. Sollte er auch nach der Polizei rufen ?
Um 5 Uhr morgens - wer soll das sehen. Bereits aus 10 Meter sieht man den Zipfel nicht mehr. Und einen Ar... haben die Kinder schon gesehen.
Ich würde es dennoch melden - passiert aber nix
Unsinn
das ist nicht strafbar
Erregung öffentlichen Ärgernisses
wäre es nur mit öffentlich sexuelle Handlungen