Nach Vertragskündigung zusätzlich Einzugsermächtigung widerrufen?

3 Antworten

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Der VErein darf doch lediglich das einziehen, was ihm rechtlich zusteht. Wenn du die Mitgliedschaft gekündigt hast, so hat er keinen Anspruch mehr gegen dich und darf auch kein Geld mehr einziehen.

Entsprechend brauchst du das Sepa-Mandat nicht widerrufen.

Karsten1966 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 18:19

Das hatte ich auf einer Seite auch so gelesen. Leider ist darüber im Netz aber nicht viel zu finden. Die meisten Tips gehen immer nur in die Richtung - Kündigung Einzugsermächtigung, wenn der Vertrag immer noch besteht.

AnglerAut  05.10.2018, 18:21
@Karsten1966

Schlimmstenfalls zieht der Verein noch einmal ein, du holst das Geld zurück und der Verein hat Kosten von 8 Euro. Die Einziehung war nicht rechtmäßig, also durftest du es zurückholen und die Kosten bleiben bei dem Verein hängen. Schon aus dem Grund wird der Verein das nicht machen.

Durch die Beendigung des Vertrags erlischt die Einzugsermächtigung nicht. Die muss separat entzogen werden.

Du du jedoch ein dem Auszug einen Hinweis bekommen hast, dass die Kündigung vorliegt, ist nicht zu erwarten, dass danach noch Gebühren eingezogen werden. Ich sehe daher keinen Handlungsbedarf. Wenn doch noch etwas abgebucht werden sollte nach der Vertragslaufzeit, kannst du das innerhalb von 8 Wochen von deiner Bank zurück buchen lassen.

Geh zu der Bank und frag dort nach.

Karsten1966 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 18:16

Hab ich schon, die sagen nur, dass ich eine Einzugsermächtigung nicht bei der Bank kündigen kann, sondern nur beim Gläubiger und raten daher dazu. Auf den gekündigten Vertrag und dem damit etwaigen automatischen Wegfall der Lastschrift sind sie nicht eingegangen.

Karsten1966 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 18:32
@heirote23

Habe das gerade mal kurz durchgelesen. Ist genau das, was auch die Bank sagt. Sie rät mir zum zusätzlichen Widerruf, damit es aber auch wirklich gar keine Probleme bei der Kündigung gibt. Das mit der Kündigung aber nicht unbedingt ein expliziter Widerruf vonnöten ist, darauf haben Sie nicht hingewiesen.

Aber Danke für den Link - hatte ich nicht gefunden...