Nach Vertragskündigung zusätzlich Einzugsermächtigung widerrufen?
Hallo Leute,
ca. 2012 habe ich habe für den Sportverein meiner Tochter ein Abbuchungsverfahren bei meiner Bank eingerichtet. Dieses Abbuchungsverfahren - wenn ich es richtig verstanden habe - ist wohl 2014 im Zuge der einheitlichen europäischen Überweisungsrichtlinien (Stichwort Sepa) zu einem herkömmlichen Lastschriftmandat umgewandelt worden (Post dazu habe ich nicht erhalten). Abbuchungsaufträge gibt es von da an nur für Geschäftskunden.
Ich habe nun fristgerecht die Mitgliedschaft zum Jahresende gekündigt, habe aber leider in der Kündigung versäumt, der Einzugsermächtigung zu widersprechen. Immerhin steht auf meinen derzeitigen Auszügen als Zusatztext des Gläubigers "Kündigung zum 31.12.2018".
Damit habe ich immerhin den schriftlichen Nachweis der Kündigung. Ist es jetzt nicht so, daß mit Erlischen eines Vertrages auch automatisch die damit verbundene Einzugsermächtigung erlischt - oder muß diese noch einmal separat gekündigt werden ? Im Internet finde ich nur widersprüchliche Aussagen darüber.
Weiß es vielleicht jemand ganz genau ?
Danke im Voraus !
3 Antworten
Der VErein darf doch lediglich das einziehen, was ihm rechtlich zusteht. Wenn du die Mitgliedschaft gekündigt hast, so hat er keinen Anspruch mehr gegen dich und darf auch kein Geld mehr einziehen.
Entsprechend brauchst du das Sepa-Mandat nicht widerrufen.
Schlimmstenfalls zieht der Verein noch einmal ein, du holst das Geld zurück und der Verein hat Kosten von 8 Euro. Die Einziehung war nicht rechtmäßig, also durftest du es zurückholen und die Kosten bleiben bei dem Verein hängen. Schon aus dem Grund wird der Verein das nicht machen.
Durch die Beendigung des Vertrags erlischt die Einzugsermächtigung nicht. Die muss separat entzogen werden.
Du du jedoch ein dem Auszug einen Hinweis bekommen hast, dass die Kündigung vorliegt, ist nicht zu erwarten, dass danach noch Gebühren eingezogen werden. Ich sehe daher keinen Handlungsbedarf. Wenn doch noch etwas abgebucht werden sollte nach der Vertragslaufzeit, kannst du das innerhalb von 8 Wochen von deiner Bank zurück buchen lassen.
Geh zu der Bank und frag dort nach.
Hab ich schon, die sagen nur, dass ich eine Einzugsermächtigung nicht bei der Bank kündigen kann, sondern nur beim Gläubiger und raten daher dazu. Auf den gekündigten Vertrag und dem damit etwaigen automatischen Wegfall der Lastschrift sind sie nicht eingegangen.
Mir scheint, da hat die Bank Dir etwas falsches erzählt.
Habe das gerade mal kurz durchgelesen. Ist genau das, was auch die Bank sagt. Sie rät mir zum zusätzlichen Widerruf, damit es aber auch wirklich gar keine Probleme bei der Kündigung gibt. Das mit der Kündigung aber nicht unbedingt ein expliziter Widerruf vonnöten ist, darauf haben Sie nicht hingewiesen.
Aber Danke für den Link - hatte ich nicht gefunden...
Das hatte ich auf einer Seite auch so gelesen. Leider ist darüber im Netz aber nicht viel zu finden. Die meisten Tips gehen immer nur in die Richtung - Kündigung Einzugsermächtigung, wenn der Vertrag immer noch besteht.