mydealz Urheberrecht von Bildrechten?

2 Antworten

Logos können - wie jede anderer Grafik - auf mehrere Arten geschützt sein (oder gar nicht), etwa

  1. als "Werke der bildenden Künste" im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke
  2. als Markenzeichen im Sinne des Markengesetzes
  3. als Design

Was man dann damit machen darf und was nicht, das steht in den Nachbar-Websites der Links oben.

Generell kann man sagen, dass die meisten Logos nur geschützt sind als Marke. Dafür lese man mal

Kurz mal: Wenn man ein Markenzeichen nicht dazu benutzt, eine Ware anzubieten, sondern nur dazu, über diese Ware zu berichten oder über den Inhaber der Marke, ist in der Regel kein Verstoß gegen § 14 Markengesetz zu erkennen.

Siehe dazu etwa auch § 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft.

Gruß aus Berlin, Gerd

verreisterNutzer  17.06.2020, 14:07

? @GerdausBerlin

verreisterNutzer  16.06.2020, 20:43

Ich würde gerne Logos / Icons aus dem App Store, den Preis sowie einen Link in meinem Instagram Post verwenden. Darf ich das?

verreisterNutzer  18.06.2020, 07:13
@GerdausBerlin

Naja so wie ich es sage. Ich möchte den Preis und das Logo / Icon verschiedener AppStore Apps auf meinem Instagram Post „erscheinen“ lassen (die sind dort sichtbar)

ob ich das darf

GerdausBerlin  18.06.2020, 10:11
@verreisterNutzer

Wie ich schon schrieb, gibt es Einschränkungen bei Markenzeichen, die geschützt sind als Werke der bildenden Künste. Siehe UrhG §§ 2 und 15 ff.

.Und wie ich schon schrieb: Man darf in vielen Fällen keine Waren anbieten unter Benutzung einer fremden geschützten Marke. Siehe Markengesetz § 14.

Und zudem: Man darf nicht den Eindruck erwecken, man handle im Auftrag des Markeninhabers, wenn dem nicht so ist. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/, hier vor allem § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen.

Bei Vergleichstests aber ist es üblich - und daher mutmaßlich zulässig -, die Logos von Waren zu zeigen, siehe etwa https://www.testberichte.de/computer-software/3185/apps.html

Mutmaßlich ändert sich daran nichts, wenn man noch den Preis einer Ware dazu angibt - obwohl es dann Ärger geben kann, wenn sich der Preis ändert usw.!

verreisterNutzer  18.06.2020, 14:24
@GerdausBerlin

Alsooo:

Ein Vergleichtest ist es nicht.

In die Postbeschreibung würde ich schreiben, bei welchen Zeitpunkt der Preis so war (nur das das so zur Sicherheit dazu steht - da Posts zb auch mal eine Woche im Voraus erstellt werden und sich in dieser Woche ja auch noch der Preis ändern kann.

Ich werde dann auch noch einen Satz in die Beschreibung packen, die sagt das ich nicht im Auftrag Handel.

Naja anbieten? Ich poste App Deals. Also wenn eine App jetzt plötzlich nur noch 0€ oder 1.99€ kostet. Danach packe ich noch einen Link in die Beschreibung die zu diesem Produkt führt. (Aber wenn ich das richtig verstehe würde dieser Fall hier auch nicht funktionieren oder?: Die Links zum Produkt mit zb adfly kürzen um so mit Werbung ein wenig Geld zu verdienen? Wahrscheinlich nicht. Habe es jetzt aber auch erstmal noch nicht vor. Ich denke das könnte man dann wiederum mit einer eigenen Webseite regeln. Also kein direkter Link.)

Und ja, die Werke sind geschützt. Heißt das denn auch immer gleich das man sie nicht verwenden / präsentieren darf?

Denkst du es wäre in meinem Fall rechtlich korrekt (mit meinem Instagram Post) oder muss ich jedes Mal eine Email an den App Support schreiben und nach Erlaubnis bitten?

danke im Voraus

GerdausBerlin  18.06.2020, 19:29
@verreisterNutzer

"Und ja, die Werke sind geschützt. Heißt das denn auch immer gleich das man sie nicht verwenden / präsentieren darf?"

Welche "Werke"? Die Apps oder das Markenzeichen = Logo, unter denen die Apps angeboten werden? Geschützt als Werk oder nur als Marke?

verreisterNutzer  18.06.2020, 19:35
@GerdausBerlin

Da ist aber nicht alles beantwortet worden, was ich geschrieben habe :/

Als Werke meine ich AppStore App Logos

GerdausBerlin  21.06.2020, 03:23
@verreisterNutzer

Es kommt immer darauf an, ob eine grafische Darstellung als Werk im Sinne von UrhG § 2 geschützt ist oder als Marke im Sinne von Markengesetz § 4, wie ich schon schrieb.

verreisterNutzer  21.06.2020, 10:28
@GerdausBerlin

Naja ich denke nicht das dies einen Unterschied macht. Ich denke ich darf immer ein AppStore App Logo in meinem Instagram Post verwenden, solange kein Geld durch dritte verdient wird

GerdausBerlin  21.06.2020, 19:23
@verreisterNutzer

Ob Geld verdient wird oder nicht, das spielt im Urheberrecht fast keine Rolle, und auch im Markenrecht nicht. Es ist also meist egal: Wenn eine Benutzung unzulässig ist, ist sie auch dann unzulässig, wenn man kein Geld damit verdient, oder wenn man damit Verluste macht, oder wenn man damit ein gemeinnütziges Projekt unterstützt! Das alles ist dem Urheberrecht völlig egal, und auch dem Markenrecht!

Unverbindlich würde ich annehmen, man muss immer erst alle Rechte haben. Sonst kann es Ärger geben.

verreisterNutzer  16.06.2020, 18:38

Wie meinst?