mydealz Urheberrecht von Bildrechten?
Wie wird das hier eig. geklärt? Beispiel: iOS Apps
Immer wieder werden Deal über AppStore Apps veröffentlicht. Dazu wird meistens immer das Icon / Logo der App hinzugefügt. Allerdings besitzt man ja eigentlich keine Rechte an diesem "Werk" und müsste hier in DE erst einmal nach einer Genehmigung bitten. Oder gibt es eine bestimmte Regel / ein Recht das uns davor beschreibt (welches?).
(Frage da ich selbst App Logos in Instagram Beiträgen verwenden will.)
Danke im Voraus!
2 Antworten
Logos können - wie jede anderer Grafik - auf mehrere Arten geschützt sein (oder gar nicht), etwa
- als "Werke der bildenden Künste" im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke
- als Markenzeichen im Sinne des Markengesetzes
- als Design
Was man dann damit machen darf und was nicht, das steht in den Nachbar-Websites der Links oben.
Generell kann man sagen, dass die meisten Logos nur geschützt sind als Marke. Dafür lese man mal
- § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch und
- Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?
Kurz mal: Wenn man ein Markenzeichen nicht dazu benutzt, eine Ware anzubieten, sondern nur dazu, über diese Ware zu berichten oder über den Inhaber der Marke, ist in der Regel kein Verstoß gegen § 14 Markengesetz zu erkennen.
Siehe dazu etwa auch § 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft.
Gruß aus Berlin, Gerd
? @GerdausBerlin
Ich verstehe dein Vorhaben nicht.
Naja so wie ich es sage. Ich möchte den Preis und das Logo / Icon verschiedener AppStore Apps auf meinem Instagram Post „erscheinen“ lassen (die sind dort sichtbar)
ob ich das darf
Wie ich schon schrieb, gibt es Einschränkungen bei Markenzeichen, die geschützt sind als Werke der bildenden Künste. Siehe UrhG §§ 2 und 15 ff.
.Und wie ich schon schrieb: Man darf in vielen Fällen keine Waren anbieten unter Benutzung einer fremden geschützten Marke. Siehe Markengesetz § 14.
Und zudem: Man darf nicht den Eindruck erwecken, man handle im Auftrag des Markeninhabers, wenn dem nicht so ist. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/, hier vor allem § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen.
Bei Vergleichstests aber ist es üblich - und daher mutmaßlich zulässig -, die Logos von Waren zu zeigen, siehe etwa https://www.testberichte.de/computer-software/3185/apps.html
Mutmaßlich ändert sich daran nichts, wenn man noch den Preis einer Ware dazu angibt - obwohl es dann Ärger geben kann, wenn sich der Preis ändert usw.!
Alsooo:
Ein Vergleichtest ist es nicht.
In die Postbeschreibung würde ich schreiben, bei welchen Zeitpunkt der Preis so war (nur das das so zur Sicherheit dazu steht - da Posts zb auch mal eine Woche im Voraus erstellt werden und sich in dieser Woche ja auch noch der Preis ändern kann.
Ich werde dann auch noch einen Satz in die Beschreibung packen, die sagt das ich nicht im Auftrag Handel.
Naja anbieten? Ich poste App Deals. Also wenn eine App jetzt plötzlich nur noch 0€ oder 1.99€ kostet. Danach packe ich noch einen Link in die Beschreibung die zu diesem Produkt führt. (Aber wenn ich das richtig verstehe würde dieser Fall hier auch nicht funktionieren oder?: Die Links zum Produkt mit zb adfly kürzen um so mit Werbung ein wenig Geld zu verdienen? Wahrscheinlich nicht. Habe es jetzt aber auch erstmal noch nicht vor. Ich denke das könnte man dann wiederum mit einer eigenen Webseite regeln. Also kein direkter Link.)
Und ja, die Werke sind geschützt. Heißt das denn auch immer gleich das man sie nicht verwenden / präsentieren darf?
Denkst du es wäre in meinem Fall rechtlich korrekt (mit meinem Instagram Post) oder muss ich jedes Mal eine Email an den App Support schreiben und nach Erlaubnis bitten?
danke im Voraus
"Und ja, die Werke sind geschützt. Heißt das denn auch immer gleich das man sie nicht verwenden / präsentieren darf?"
Welche "Werke"? Die Apps oder das Markenzeichen = Logo, unter denen die Apps angeboten werden? Geschützt als Werk oder nur als Marke?
Da ist aber nicht alles beantwortet worden, was ich geschrieben habe :/
Als Werke meine ich AppStore App Logos
Es kommt immer darauf an, ob eine grafische Darstellung als Werk im Sinne von UrhG § 2 geschützt ist oder als Marke im Sinne von Markengesetz § 4, wie ich schon schrieb.
Naja ich denke nicht das dies einen Unterschied macht. Ich denke ich darf immer ein AppStore App Logo in meinem Instagram Post verwenden, solange kein Geld durch dritte verdient wird
Ob Geld verdient wird oder nicht, das spielt im Urheberrecht fast keine Rolle, und auch im Markenrecht nicht. Es ist also meist egal: Wenn eine Benutzung unzulässig ist, ist sie auch dann unzulässig, wenn man kein Geld damit verdient, oder wenn man damit Verluste macht, oder wenn man damit ein gemeinnütziges Projekt unterstützt! Das alles ist dem Urheberrecht völlig egal, und auch dem Markenrecht!
Hey
Nach langer Arbeit habe ich nun doch etwas gefunden.
Was meinst du?
https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2643
Unverbindlich würde ich annehmen, man muss immer erst alle Rechte haben. Sonst kann es Ärger geben.
Wie meinst?
Ich würde gerne Logos / Icons aus dem App Store, den Preis sowie einen Link in meinem Instagram Post verwenden. Darf ich das?