Muttizettel Unterschrift gefälscht?

5 Antworten

Naja, du hast offenbar aus den vorangegangenen Anzeigen nichts gelernt, gleichgültig, ob es die gleiche oder andere Straftaten waren. Auf Milde kannst du folglich nicht mehr zählen und das ist auch gut und richtig so!

Strebst du eine kriminelle Karriere an oder warum begehst du immer wieder Straftaten? Wenn du so weitermachst, verbaust du dir deine Zukunft. Niemand will einen Azubi oder Mitarbeiter haben, der straffälltig war und betrügt.

was erwartet mich für eine Bestrafung ?

Warum hast du dich das nicht vor der Straftat gefragt? Niemand kann das Strafmaß vorhersehen. Die Entscheidung fällt ein Richter nach Akten-, Rechts- und Beweislage. Sicherlich wird in die richterliche Entscheidung auch einfließen, welche Straftaten du früher begangen hattest.

Keine Ahnung ob du eine Anzeige bekommst. Ich würde mir Gedanken über deine Eltern machen, was die mit dir anstellen werden. :)

..........................diese sind aber mit 14 gewesen

Trotzdem hast du nichts daraus gelernt. Is´ja nicht so, als wenn das schon zwanzig Jahre her ist oder?

Gelbebanane20 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 14:33

Kannst du nicht beurteilen weil du nicht weißt was es für anzeigen sind :)

chanfan  06.05.2019, 14:36
@Gelbebanane20

Es geht ja auch nicht um die Anzeigen selber. Aber es zeigt, das du nichts zu deinem Verhalten dazu gelernt hast. Sie Urkundenfälschung, Eltern verarschen usw.

Wenn du gedurft hättest, dann hättest du den Muttizettel doch nicht selber machen müssen oder?

Egal was also kommt: Nimm es wie ein großes Mädchen hin und Jammer nicht. :)

was erwartet mich für eine Bestrafung ?

Das werden Deine Eltern Dir schon erzählen.
Dem Laden wird das ziemlich egal sein. Hausverbot vielleicht.

Aber ich hoffe, dass Deine Eltern Dein Smartphone, Deinen Rechner und alles elektrische in die Weser werfen und Dir amtlich die Ohren lang ziehen. Die Unterschrift der Eltern zu fälschen ist komplett daneben.

peachysoda  06.05.2019, 14:31

Geht glaube eher darum was für rechtliche Folgen das ganze haben wird da das Urkundenfälschung ist.

Ehebrecher  06.05.2019, 14:33
@peachysoda

Das wäre komplett zweitrangig. Was soll da schon Schlimmes passieren?
Die Eltern sollten da jetzt mal auf den Putz hauen. Sonst wird das mit dem Kind nix mehr. Lügen und fälschen - grosses Kino!

peachysoda  06.05.2019, 14:36
@Ehebrecher

Hast wohl keine eigenen Kinder. Klar muss man seine Eltern um Erlaubnis bitten aber mit 16 hat jeder Mist gebaut

Ehebrecher  06.05.2019, 14:37
@peachysoda
Hast wohl keine eigenen Kinder. 

Klar hab ich.
Aber was hat Dein Beitrag mit meiner Antwort zu tun?

Littleevil3005  13.05.2019, 12:19
@peachysoda

Also ich habs nicht nötig sowas zu machen... Und ich bin 16. Ich rede mit meiner Mutter vernünftig und sie erlaubt mir wegziehen, da mein erwachsener Verantwortungsbewusster freund auf mich aufpasst

Hey, Ich hoffe nichts ist passiert aber kannst du kurz sagen was im Endeffekt passiert ist?

"Die Fälschung einer Unterschrift stellt nach §267 StGB eine Straftat dar. Auch der Versuch ist strafbar!" (Steht auf dem Muttizettel)

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,3.durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

Schätze aber, da es sich um einen Muttizettel handelt wird das anders "bewertet"