mit Muttizettel aber ohne Begleiter auf ein Konzert?
Hallo:),
ich bin 16 Jahre alt und werde auf ein Konzert gehen, dass in einem Club stattfindet. Ich habe einen Muttizettel ausgedruckt aber möchte wissen, ob man auch ohne volljährige Begleitung auf ein Konzert gehen darf (es wurde keine Alterseinschränkung angegeben), wenn man die schriftliche Erlaubnis der Eltern hat? (Das Konzert endet vor 24Uhr.)
5 Antworten
Findet das Konzert in einem Lokal (oder ähnlichem) statt musst du dort um 22:00 Uhr das Haus verlassen
Mit 16 muss er nicht um 22 Uhr das Haus verlassen.
Mit 16 dürfte er lt. Gesetzgeber auf einer Tanzveranstaltung (Club) bis 24 Uhr anwesend sein, danach nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
Aber:
a) Es handelt sich um ein Konzert.
b) Das Konzert ist lt. Fragesteller vor 24 Uhr zu Ende.
Das obliegt ganz allein dem Veranstalter des Konzertes, wenn der Veranstalter keine Begleitperson verlangt dann benötigst Du auch keine.
Ich denke mal nicht, da ein volljähriger beziehungsweise eine volljährige die Aufsicht übernehmen muss
Ich schätze, das geht klar.
Disco bis 15 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Disco ab 16 Jahren bis 24 Uhr auch wenn ein volljähriger Freund dabei ist
Disco ab 18 Jahren unbegrenzt
Konzerte keine offizielle Beschränkung; Erlaubnis der Eltern notwendig
Jugendtreffs, Vereine, Kirchenalle unter 14 Jahren bis 22 Uhr
Jugendtreffs, Vereine, Kirchenunter 16 Jahren bis 24 Uhr zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen
Kino unter 14 Jahren bis 20 Uhr Film muss um 20 Uhr zu Ende sein
Kino unter 16 Jahren bis 22 Uhr Film muss um 22 Uhr zu Ende sein
Kino unter 18 Jahren bis 24 Uhr Film muss um 24 Uhr zu Ende sein
Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs-
oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie bis 24 Uhr dort
bleiben. Das gilt auch, wenn sie in Begleitung eines volljährigen
Freundes oder einer volljährigen Freundin sind. Ausnahmen gibt es aber
bei Veranstaltungen von einem "anerkannten Träger der Jugendhilfe", das
sind zum Beispiel Jugendtreffs von Gemeinden, Vereinen oder der Kirche.
Dann ist allen unter 14 die Anwesenheit bis 22 Uhr gestattet und für die
14- und 15-Jährigen ist um 24 Uhr Schluss. Außerdem kann die zuständige
Behörde Ausnahmen genehmigen.
Konzerte sind von diesen Regelungen ausgenommen, denn sie gelten
nicht als Tanzveranstaltungen. Manchmal werden aber Altersbeschränkungen
von der zuständigen Behörde oder vom Veranstalter angeordnet. Außerdem
brauchen Jugendliche immer die Erlaubnis ihrer Eltern. Eine weitere
Ausnahme betrifft den Aufenthalt in Gaststätten: Jugendliche dürfen sich
dort ohne Altersbeschränkung zum Verzehr von Speisen und Getränken
(kein Alkohol) zwischen 5 Uhr und 23 Uhr aufhalten.