Hallo,
meine Tochter möchte bzw. wird im September eine Ausbildung beginnen.
Eine mündliche Zusage hat Sie von zwei Unternehmen (Einzelhandel, keine Konkurrenzunternehmen) bekommen, beide möchten aber das Sie bis August dort als Vorbereitung arbeitet.
Firma 1: Als Teilzeit (kein Minijob!). Jeden Samstag 8 Stunden, mit Bezahlung
Firma 2: Als Praktikum, Montag bis Mittwoch á 4 Stunden, ohne Bezahlung
Ich denke (nur meine Meinung) das Teilzeit und Praktikum gleichzeitig erlaubt sein sollten, da es verschiedene Arbeitstage sind. Aber müssen die Firmen jeweils über die andere Tätigkeit informiert werden?
Firma 1 (Samstags-Teilzeit, mit Gehalt) hat das Arbeiten anderswo nämlich untersagt.
Da es hier aber um die durchaus wichtige Zukunft geht, und noch kein Ausbildungsvertrag schriftlich vorgelegt wurde, finde ich das nicht sehr fair. Denn die Chancen verschlechtern (in diesem Fall halbieren) sich, wenn bei Firma 2 kein Praktikum gemacht werden könnte. Die Ausbildung dort wäre dann schonmal sofort gestrichen.
Es geht nicht ums Rosinenpicken, um am 31. Juli die "bessere" der beiden Firmen zu wählen. Es kann aber nun mal sein, das einer der beiden Jobs einfach nicht passt Sie in 2, 4 Wochen sagt "ich arbeite lieber bei den anderen weiter". Was natürlich nicht ginge und im schlimmsten Fall sind beide Stellen weg und ein ganzes Jahr verloren.
Lange Rede kurzer Sinn: muss die Firma mit Samstags-Teilzeit über das Montag-Mittwoch Praktikum informiert werden?
Vielen Dank an alle die bis hierher gelesen haben.