Muss man in Knast wenn man einen Kiosk überfällt?
Hallo User,
meinem Mann ist etwas furchtbares passiert. Vor 2 Jahren wurde er vom Chef gekündigt und er war zu stolz Hartz4 zu beantragen. Deshalb ist er vor 3 Monaten mit einem einer Spielzeugpistole in ein Kiosk gegangen und hat gesagt "Überfall, gebt mir das Geld" Er hat 2000 Euro und viele Zigaretten erbeutet aber wenige Tage später wurde er von der Polizei erwischt weil unsere Nachbarin ihn auf einem Fahndungsfoto in der Zeitung erkannt hat. Er wurde verhaftet und morgen ist der Prozess. Wir haben Angst das er für immer ins Gefängnis muss. Ich war heute beim Kiosk-Besitzer und habe ihm Blumen und einen Kuchen geschenkt damit er vor Gericht aussagt, wir wären nette Bürger. Jedoch zeigt er sich desinteressiert. Was kann ich noch tun um meinem Mann zu helfen?
LG
10 Antworten
Wenn das das erste Mal ist, dass ihr zur Polizei wegen so einem Vorfall müsst, dann wird es sich wahrscheinlich nur auf eine Geldstrafe und Freilassung auf Bewährung handeln. Aber versichern kann ich das natürlich nicht.
Also er hat es wahrscheinlcih nur einmal gemacht und nach ihrer Erklärung nach auch gestanden dafür kommt er nicht in den Knast. Aber irgendwie müssen sie ihn ja bestrafen und das würd sich dann halt wahrscheinlich auf ne Geldstrafe hinaus belaufen.
Geldstrafe ist nicht mal bei einem minderschweren Fall möglich!
Ich habe mein Praktikum in einer Anwaltskanzlei gemacht. Ich glaube ich weiss schon wovon ich rede.
Und ich kann das Strafgesetzbuch lesen.... Und wenn da steht "Mindeststrafe ein Jahr", dann kann es zwar eine Bewährungs- aber keine Geldstrafe geben....!
Ich ganz zufälliger Weise auch ^^ und er wird im gewissensinne für den Schaden auf kommen müssen es ist schon wie ich es sage und die Bewährungsstrafe habe ich ja garnicht abgestritten.
Was du meinst, ist Schadensersatz und das hat nichts mit Strafrecht zu tun.....
Nein, das meine ich nicht ich meine mit für den Schaden aufkommen müssen mehr im sinne von: Die Geldstrafe um soettwas nicht nochmaal zu tuen als etwas das ihm weht tut dass er es abgeben muss und er sich deshalb das nächste mal 2 mal überlegt ob er sowas macht.
Vergiss es, bei so einer schweren Straftat gibt es keine Geldstrafe mehr!!! Frag mal deinen Anwalt (vom Praktikum)....
Ich würde sagen dem Kioskbesitzer ist etwas furchbares passiert,und nicht Deinem Mann!Das der nicht gut auf Dich zu sprechen ist dürfte Dich nicht wundern wenn Du heute erst zu ihm gegangen bis,nach drei Monaten,und dann soll er auch noch für Deinen Mann aussagen,Du lässt es erheblich an Unrechtsbewustsein mangeln!
Deinem Mann ist nichts Schlimmes passiert... Er hat was Schlimmes getan!!! Ich denke schon, dass er ins Gefängnis muss, aber sicher nicht für immer.... Wie würdest du eigentlich reagieren, wenn dir jemand Kuchen und Blumen bringt, der dich vorher bedroht und beklaut hat?????
die beste Idee ihrerseits war es sicher nicht, aber, es gibt schlimmeres!
OK, aber hätte auch früher kommen können...
glaubst Du das hätte was geändert? Der Kioskbetreiber wird nun Schadenersatz verlangen, schätze der wird den Vorfall gut vermarkten!
Was sollder da vermarkten???? Klar will der sein Geld zurück! Du würdest nach einem Überfall zur Tagesordnung übergehen und dem Täter die Hand schütteln????
Mindeststrafe für schweren Raub mit Waffen beträgt 5 Jahre. Eventuell bekommt er weniger, da es sich nur um eine Spielzeugpistole handelte - dagegen spricht allerdings die Höhe der Beute.
Also realistisch werden da 4-6 Jahre bei raus kommen. Du kannst nichts tun, außer abzuwarten und ggf. bei Gericht runheulen, wie schlimm das alles ist - das kann durchaus etwas Eindruck machen.
Wegen der Waffe - auch wenn es keine scharfe Waffe war - liegt hier ein Schwerer Raub gemäß § 250 StGB vor. Die Mindeststrafe beträgt drei Jahre und liegt damit außerhalb des Rahmens, in dem es Bewährung geben kann.
Er kann sich nur selbst helfen, indem er ein umfassendes Geständnis ablegt, das wird strafmildernd gewertet. Das wird ihm wahrscheinlich auch sein Anwalt raten.
Für immer ins Gefängnis muss man nur für Mord.
Geldstrafe bei einem Raubüberfall????