Muss man für sex wirklich 14 sein?

Verboten 71%
Erlaubt unter 14 29%

38 Stimmen

9 Antworten

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Erlaubt unter 14

Natürlich ist es "erlaubt", weil niemand Sex verbietet oder verbieten kann. Lediglich der Sex zwischen Ü14-Jährigen und U-14-jährigen ist in Deutschland verboten, da sich der Ü14-Jährige dann strafbar macht.

Erlaubt unter 14

Die Kurzfassung

  • Nein, man muss für Sex nicht 14 sein
  • Du darfst als Kind Sex mit dir selbst haben
  • Du darfst Sex mit einem anderen Kind haben
  • Sobald du 14 wirst, darfst du keinen Sex mehr mit jemand anderem unter 14 haben. Aber bei einvernehmlichem Sex und ganz geringem Altersabstand (1 oder 2 Jahre) würdest du vermutlich nicht bestraft werden.
  • Jemand der über 14 ist, darf keinen Sex mit dir haben (auch nicht, wenn du das willst)

Die Langfassung

Die relevante Regel im deutschen Strafgesetzbuch ist § 176 - Sexueller Mißbrauch von Kindern. In Absatz 1 heisst es dort:

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Wenn man das Gesetz wörtlich so nimmt, wie es geschrieben ist, dürftest du nicht mal Sex mit dir selbst haben.

In anderen Gesetzen gibt es nämlich noch zusätzlich das Wort "andere", um klar zu machen, dass es nicht um Handlungen an einem selbst geht. z.B.

§ 223 - Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

oder

§ 232b - Zwangsarbeit
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, ...
Es gibt nun verschiedenes zu bedenken:

Du musst dir deshalb aber keine Sorgen machen. Sex mit dir selbst (Selbstbefriedigung) ist in jedem Fall legal.

Das liegt daran, dass Gesetze einen Schutzzweck verfolgen und wenn ein Gesetz angewendet wird, wird es (auch wenn es schlecht oder missverständlich formuliert ist) nach diesem Schutzzweck ausgelegt.

Im Fall des § 176 - Sexueller Mißbrauch von Kindern ist Schutzweck die von Fremdeinflüssen ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes. Weil es um Fremdeinflüsse geht, ist Sex mit dir selber für dich erlaubt.

Problematisch wäre es aber, wenn jemand anderes dich dazu bringen würde dich selbst zu befriedigen. Das wäre dann ein Fremdeinfluss und die Person, die dich beeinflusst macht sich damit strafbar. § 176 - Absatz 4:

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,

Kommen wir zum Sex mit anderen Personen.

Wenn du noch nicht 14 bist und Sex mit einer anderen Person hast, die auch noch nicht 14 ist (es also uim Handlungen zwischen zwei Kindern geht), dann ist das nach dem Wortlaut des Gesetzes strafbar.

Die "herrschende Meinung" also die überwiegende Auffassung der Rechtsexperten zur Auslegung des Gesetzes ist aber, dass das auch nur schlecht formuliert und dass es nicht strafbar ist, wenn beide Kinder es wollen. Wieder liegt das am Schutzzweck des § 176. Hier ein paar Experten-Meinungen dazu:

  • "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (DSA Weidinger)
  • "Den Minderjährigen unter 14 Jahren wird somit eine Schutzzone garantiert. In dieser sollen sie ihre sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit frei von sexuellen Erlebnissen entwickeln können, die nicht in der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Absichten auf der Täterseite begründet sind." ( Prof. Dr. iur. utr. Laubenthal)
  • Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht." (Laubenthal, "Handbuch Sexualstrafrecht")

Trotzdem kann es sein, dass es zu Ermittlungen der Polizei kommt, wenn du Sex mit einem anderen Kind hast.

  • Einerseits wissen die ja nicht sofort, welches Alter ihr habt (das Geburtsdatum steht einem nicht ins Gesicht geschrieben - manche sehen jünger, manche älter aus, als ihr tatsächliches alter).
  • Andererseits sind Polizisten keine Spezialisten für die Auslegung von Gesetzen. Es kann also durchaus sein, dass ein Polizist meint, dass ihr euch strafbar macht und er deshalb einschreiten muss, obwohl es gar nicht stimmt. Das ist eine der unangenehmen Folgen, wenn Gesetze schlecht formuliert sind.

Normalerweise sollten die Ermittlungen aber eingestellt werden, wenn euer Alter klar wir. Der typische Grund für die Einstellung ist aber dann nicht, dass den Polizisten bzw dem Staatsanwalt klar ist, dass ihr das Gesetz gar nicht brecht, sondern typischerweise werden sie annehmen, dass ihr das Gesetz zwar brecht aber strafunmündig seid. Wenn man unter 14 Jahre alt ist, kann man nämlich strafrechtlich nicht belangt werden. Das Alter ist dann ein Prozesshindernis und das Verfahren muss eingestellt werden.

Wenn du irgendwann 13 bis und eine Freundin oder einen Freund hast, der schon 14 ist, dann wäre es aber für den Älteren strafbar, Sex mit dir zu haben. Für dich selbst wäre es nicht strafbar. Du wärst allerdings dann das Opfer einer Straftat und zwar auch dann, wenn du dich gar nicht als Opfer fühlst und ihr schon vor dem 14. Geburtstag (und damit zu diesem Zeitpunkt legal) Sex miteinander hattet.

Das ist wieder so ein Fall, wo das Gesetz in Deutschland richtig schlecht ist. In Österreich und in der Schweiz hat der Gesetzgeber es besser gemacht, da gibt es Ausnahmen wie: "Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt." (Artikel 187 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs).

Es gibt allerdings auch in Deutschland eine Hintertür.

Jugendliche (also Personen ab Vollendung des 14. – also mindestens 14 Jahre alt – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – also bis zum Alter von 17 Jahren, sind gemäß § 3 JGG individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Das Gericht muss also normalerweise prüfen, ob der Jugendliche in Hinblick auf die Tat "strafreif" ist. Wenn er es nicht ist, dann kann er auch nicht bestraft werden.

Die Gerichte entscheiden das nicht alleine, sondern beauftragen Kinder- und Jugendpsychologen, die dann ein Gutachten erstellen sollen. Im "Handbuch der forensichen Psychiatrie, Band 2" gibt es ein Kapitel "Das Gutachten zu Strafmündigkeit und Entwicklungsstand" in dem sich folgender Absatz findet:

Meist muss die Strafreife verneint werden bei sexuellen Beziehungen jüngerer Jugendlicher mit noch nicht 14-Jährigen (§ 176 StGB), die annähernd seinen Entwicklungsstand aufweisen. Es wäre weltfremd, von einem Jugendlichen die Abstraktionsleistung der normativen Setzung dieser Altersgrenze durch den Gesetzgeber im Sinne eines Unrechtsbewusstseins zu fordern. Für einen 14- oder 15-jährigen Jugendlichen sind 13-jährige Mädchen adäquate Sexualpartnerinnen und umgekehrt.

Wenn der Altersabstand nicht zu groß wird, gibt es also auch in Deutschland die Möglchkeit von Strafe abzusehen. Allerdings ist man hier dem Wohlwollen der Gerichts und des Gutachters ausgeliefert.

Woher ich das weiß:Recherche
zEsskeetit  21.08.2020, 02:24

Vielen Dank. Ist zum Glück nicht viel zu kompliziert für einen 11 Jährigen 🤡

Schneeprinz  21.08.2020, 02:52
@zEsskeetit

Soweit es die Gründe angeht, warum etwas so oder so ist, ist es leider tatsächlich etwas kompliziert.

Deshalb habe ich (nachdem ich die Langfassung geschrieben habe) noch die Kurzfassung gemacht und an den Anfang gestellt. Wenn man nur wissen will, was erlaubt ist, reicht das ja.

Wenn ihr beide unter 14 seid ist es nicht verboten.
Wenn jemand älter als 14 ist, dann muss der Sexualpartner MINDESTENS 14 sein.
(Die ältere Person kann sonst in den Knast wandern)

So rum ist das.

Ich kann dich verstehen, ich war auch schon sehr früh interessiert. Aber bist Du sicher, dass die Zeit schon reif ist es in die Tat umzusetzen? Und wer sollte das denn mit Dir tun wollen? Die meisten Leute unter 14 haben noch kein Interesse ihre Fantasien in die Tat umzusetzen.
Lass Dir doch Zeit, es läuft dir wirklich nichts davon.

H4USDE2GE19E2  21.08.2020, 00:45

Falsch... Wenn beide unter 14 sind ist es verboten... Informier dich

verreisterNutzer  21.08.2020, 12:23
@H4USDE2GE19E2

Solltest du auch tun. Ist es nämlich nicht.

Verboten

Mit 11 solltest du nicht mal um diese Zeit wach sein. Komisch, dass Kinder immer fragen, wann sie Sex haben dürfen, aber nicht, ab wann sie arbeiten dürfen. Das wird ja ein schönes Land werden in 20 Jahren...

LuckyLP528 
Beitragsersteller
 20.08.2020, 23:38

Mimimi

Rodrigo89  20.08.2020, 23:39
@LuckyLP528

Ja genau, wegen der geistigen Reife. Hast du gut verstanden. ;)

Rizereax  21.08.2020, 01:17

Du hast mit 11 Jahren schon gefragt wann du endlich arbeiten darfst?

Rodrigo89  21.08.2020, 01:29
@Rizereax

Nö. Ich war ja ein Kind. Ich hab mich mit Kindersachen beschäftigt und nicht damit, ab wann ich zwischen meinen Legos und Matchboxautos Sex machen darf. Soll es demnächst in der Kita Séparées geben? Geistige Reife von 200g Edamer und schon andere Kinder bespringen, wa? Sollen erstmal Bruchrechnen lernen. :P

Rizereax  21.08.2020, 01:32
@Rodrigo89

Kein normaler 11 Jähriger spielt mehr mit Lego oder Matchbox Autos, wenn ich das Mal so behaupten darf.

Ich heiße es ja auch nicht gut, aber was das jetzt für schlimme Auswirkungen auf unser Land haben soll erschließt sich mir nicht.

Deine Antwort hat sich einfach nur nach dem normalen Geschwafel älterer Generationen angehört, die sich wieder über die Jugend beschweren.

Rodrigo89  21.08.2020, 02:22
@Rizereax

Ich halte 11 nicht für Jugend, sondern für Kinder, sorry. Kids sollen sich mit Themen befassen, die ihrer geistigen Reife entsprechen, das ist meine Meinung. Dieses Kind stellt Fragen über Computer-/Konsolenspiele, Sex und seinen zwanghaften Drang, nackt herumlaufen zu wollen. Da läuft wohl bissel was schief. Würde ich mal zum Kinderpsychologen schleppen.

Erlaubt unter 14

Erlaubt wenn der Partner auch unter 15 ist oder so