MUSS man die Klofrau bezahlen?
War heute in einem Einkaufszentrum auf Klo und da stand es kostet 50 Cent . Ich hatte leider kein Kleingeld da und bin schnell an ihr vorbei gegangen danach und sie schaute böse und sagte sauer "Danke "..muss man da 50 Cent bezahlen ?
11 Antworten
Wenn da ein Schild mit einer Preisangabe fuer die Toilettenbenutzung haengt und du die Toilette dann auch nutzt, bist du einen Vertrag mit dem Toilettenbetreiber eingegangen und musst den vereinbarten Preis auch zahlen.
Vielen Dank ksvelez !!
Caveman, das Ding ist nur, dass solche Schilder selten rechtens sind. In Kaufhäuser, Malls, Restaurants sie gehören Toiletten. Pipi machen ist ein menschliches Grundbedürfnis, dass per se nicht verboten werden darf, weil man das nötige Kleingeld nicht hat. Wenn man dann etwas genauer hinschaut, sieht man, dass ,,für die Sauberkeit unserer Toiletten freuen wir uns über 50 Cent" geschrieben steht und eine Toilettenbenutzung ausschließlich gegen Bezahlung somit einander gegenüber stehen. Eins ist klug formuliert, das andere ist wirklich grenzwertig.
Nur weil ich wirklich nicht weiss: Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Einkaufszentren dazu verpflichtet, kostenlos Toiletten zur Verfuegung zu stellen?
Verpflichtet sind sie dazu nicht, da hast du z.T. Recht. Sie wollen natürlich zufriedene Kunden, die gerne wieder kommen und nicht erst losmarschieren müssen.
Als Betreiber hat er dann aber für eine angemessene Hygiene zu sorgen und da Geschäftsführer selten gerne Toiletten putzen und Bindemmülleimer ausleeren, stellen sie eine Reinigungskraft ein. Zwischen diesen beiden besteht also der Vertrag und nicht zwischen Toilettenbenutzer und ,,Klofrau".
Das Problem ist nur, dass ihm einige Kunden sicherlich den Vogel zeigen würden, wenn er am Eingang verkündet, dass er das Geld für die Nutzung verbindlich einsammelt, es keine Ausnahmen gibt und er ja nicht verpflichtet sei, das kostenfrei anzubieten.
Also setzt man eine Kraft vorne hin, schreibt ein kleines Schildchen und lässt den Rest vom ,,Bloß-nicht-unangenehm-auffallen"-Gedanken des Deutschen erledigen.
Der Betreiber müsste für eine rechtskräftige Vergütung also explizit darauf hinweisen und seine Reinigungskraft quasi als Schuldeneintreiber einspannen. Ansonsten hätte die Dame kein Recht ein Trinkgeld abzuverlangen. Ein Gehalt für ihren Job bekommt sie ja schon.
Also mit anderen Worten: Steht auf dem Schild nix von "freiwillig" sondern einfach nur : "Toilettennutzung 50 Cent", handelt es sich sehr wohl um ein Vertragsangebot des Toilettenbetreibers (nicht der Reinigungskraft!), das der pisswillige Kunde nun annehmen oder ablehnen kann. Nimmt er an, muss er auch zahlen. Lehnt er ab, muss er wo anders pinkeln.
Geht aus dem Schild allerdings nicht eindeutig hervor, dass es sich um ein Vertragsangebot handelt ("Bitte helfen Sie uns mit 50 Cent, die Toilette sauber zu halten"), muss nicht gezahlt werden.
Es muss also schon irgendwie erkennbar sein, dass es sich nicht um ein Vertragsangebot sondern um eine unverbindliche Bitte handelt.
Wie und ob die 50 Cent dann aber tatsaechlich eingetrieben werden, steht auf einen anderen Blatt und hat mit der Frage nach der Rechtmaessigkeit des Entgeltverlangens fuer die Toilettennutzung nichts zu tun.
Bedeutet das , dass der Betreiber das Trinkgeld einsteckt ?
Bitte mit Quellen Angabe . Wo steht das bzw ich rede von rechtlichen Angaben .
BGB 151 und auch das hier: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/annahme.htm
Im Supermarkt steht doch auch 50 Cent für einen Schokoladen Riegel. An der Kasse legst du es ohne zu reden aufs Band und bezahlst. Damit hast du durch schlüssiges Handeln wirksam den Antrag des Betreibers angenommen und ein Vertrag ist zustande gekommen.
Selbes Spiel bei der Toiliette.
Wirst du von den 50 Cent arm oder was die machen da alles sauber so das du nicht in deiner eigenen scheis**e ausrutschst und du denkst drüber nach ob man der was zahlen muss.
Aaabber wenn du die richtige Antwort haben willst nein du musst denen nichts geben schließlich bekommen die ein festgehalt oder sind auf 450€ eingestellt von den 50 Pfennig was die bekommen würden die das sowieso nicht machen ist halt nebenbei so ein kleines trink Geld ..
Was hat jetzt das vermutete Gehalt der Reinigungskraft damit zu tun? Muss ich im Kino auch nix bezahlen weil der Kartenabreisser sowieso sein Gehalt bekommt?
Ja dann scheiss auf die
Ich habe wie gesagt nie klein Geld außerdem gehe ich nicht groß auf öffentliche sondern nur zum pinkeln
Oft ist es ihren Lohn,
wer kauft die Produkte für die Reinigung?
Eine Toilette ist ein Zusatz Service
Ist sie vom Geschäft Eingestellt ist ihren Lohn so niedrig da kann man schon 50cts geben
Muss oder nicht, leg da 50 Cent hin und gut, man man.
Ok, so sieht es aus: Es kommt natürlich kein Vertrag zwischen Toilettengänger und Reinigungskraft zustande. Der Reinigungsvertrag wird zwischen dem Betreiber der Toiletten und der Reinigungskraft geschlossen und gemäß Abmachung auch vergütet. Somit ist es eine Gefälligkeit, wenn du ein paar Münzen als ,,Trinkgeld" dalässt. Es gibt natürlich noch Ausnahmen, wie der Wirt der Gaststätte und Nichtkunden, die hineinflitzen wollen, aber das ist nicht Bestandteil deiner Frage. Also nein, du MUSST nicht.