Muß ich meinem Vermieter von meinen Katzen erzählen?
Bin ich eigentlich wirklich dazu verpflichtet meinem Vermieter mitzuteilen das ich mehrere Katzen besitze. Lese immer wieder die unterschiedlichsten Sachen zu diesem Thema und merke zur Zeit das es doch unter Vermietern relativ viele Katzenfeinde zu geben scheint...
19 Antworten
Wenn im Mietvertrag nur die Haltung von Kleintieren erlaubt ist gehört die Katze nicht dazu.
Katzen und Hunde sind die Haustiere, bei denen der VM die Erlaubnis erteilen muss, wenn er nicht generell alle Arten von Haustieren erlaubt.
Es liegt sicher nicht daran, dass jemand ein "Katzenfeind" oder "Hundefeind" ist.
Die Ursache liegt leider bei den Tierhaltern, die eben nicht ein Haus wohnungsgerecht unterbringen oder entsprechend pflegen.
Oder würdest Du in eine Wohnung mit einer Katze einziehen, wo der Urin des Hundes schon bemerkbar ist, wenn die Wohnungstüre geöffnet wird.
Und dann soll es bekanntlich Menschen geben, die haben eine Tierallergie, oft gegen Hunde oder Katzenhaare.
Deine Frage war aber, ob Du den VM verständigen musst, dass Du Katzen hast. Wenn Katzen im Mietvertrag nicht erlaubt sind, kann er verlangen, dass die Tiere entfernt werden.
Betrachten wir die Sache einmal von einer anderen Seite:
Nehmen wir einmal an:
1.Du hast einen Mietvertrag für eine Wohnung
in welcher Tierhaltung jeder Art nicht oder
nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Vermieter erlaubt ist.
2.Anderen Mietern im Hause fällt auf, dass Du mehrere Katzen in Deiner Wohnung hälst.
3.Der Vermieter erfährt von den Katzen in Deiner Wohnung.
Was denkst Du, kann Dir in so einer Situation geschehen? Was denkst Du, dass Du machen sollst, damit so eine Situation erst gar nicht entsteht?
Du wirst vermutlich zu der Überzeugung kommen, dass es besser ist, den Vermieter bei Zeiten ganz freundlich um seine Zustimmung zun geben.
Und das ist die einzig richtige Entscheidung.
Guck mal in Deinen Mietvertrag. Manchen Vermietern ist es auch egal, ob Tiere gehalten werden, aber die sind eher selten.
Sie erwarten zu Recht, dass der Vermieter mit offenen Karten spielt. Sie sollten sich genauso verhalten, wie Sie es auch erwarten können. Grundsätzlich, wenn nichts im MV steht ist Tierhaltung erlaubt. Gibt es Einschränkungen im MV, sollten Sie sich daran halten. In den meisten Fällen wird nur die Genehmigung gefordert. Es gibt aber auch MV´s in denen Hunde- und Katzenhaltung verboten sind. Eine solche Wohnung sollten Sie dann auch nicht mieten, es wäre ein schlechter Anfang für das Mietverhältnis. MfG
Katzen sind in dem Sinne keine Kleintiere. Wenn im Mietvertrag steht keine Tierhaltung, sind damit Hunde und Katzen gemeint. Einfach trotzdem eine Katze anschaffen ist dann vertragswidrig und ein Kündigungsgrund. Oder das arme Vieh wird dann ausgesetzt.