Muss ich für mein arbeitgeber wischbezüge waschen?
Es geht darum das ich als verkäuferin in eine bäckerei arbeite und dort gibt es keine putzfrauen und somit putzen wir alles selbst auch den boden. Jetzt kam heute meine filialleitung zu mir und meinte wir sollten alle mal die wischbezüge mit nachhause nehmen und in die waschmaschine stecken zum waschen. Ich seh das garnicht ein. Hat das folgen wenn ich mich weigere die schmutzigen bezüge zu waschen?das wäre meine private zeit und mein strom..das krieg ich doch nicht zurück. Kriege grad mal 9 euro die stunde..da soll ich mich auch noch privat mit arbeitssachen kümmern?
4 Antworten
Das ist Sache des Arbeitgebers.
Sollte der AG auch die Arbeitskleidung stellen so hat er auch für die Reinigung zu sorgen. Einheitskleidung für alle.
Nein, ist mWn nicht rechtens. Der AG muss für den ordnungsgemäßen Zustand der Putzutensilien sorgen. LG
Nein - privat braucht Ihr das nicht waschen, soweit reicht der Arbeitgeber und sein Direktionsrecht nicht.
Also einfach fragen: was bekomme ich dafür?
Bei ausgeteilter Berufsbekleidung ist es m.W. nicht zwingend vom AG zu übernehmen, diese regelmässig waschen zu lassen, sondern er kann es durchaus auf den Arbeitnehmer übertragen.
Beim Wischzeug für den Betrieb gilt DIES allerdings nicht, denn die MÖGLICHKEIT dieser Einhaltung von Hygienevorschriften hat alleine er selbst zu verantworten und hygienisch in den verfügbaren und gereinigten Mitteln bereitzustellen. ( Also auch selbst stets hygienisch zureichend saubere Reinigungshilfen wie Lappen, Wischer etc. selbst bereitzustellen )
Am besten kommt er Euch noch, dass jeder etwas Abfall aus seinem Laden daheim in den Abfalltonnen entsorgen muss. 😠
Seid daher als Mitarbeiter einstimmig mit der gemeinsamen Ablehnung dieser unberechtigten Forderung des AG unter dem Verweis, dass es alleinig SEINE Pflicht ist, für Hygiene an solch einer Betriebsstätte INCL. hinreichenden Reinigungsmitteln und Reinigungswerkzeugen zu sorgen.
Anders als eine ( mögliche ) angemessene Ausgleichspauschale im Lohn zur Reinigung der Arbeitskleidung kann er die Reinigung seiner Betriebsstätte GENERELL NICHT in die Gestaltung des Arbeitslohnes einfügen.
Für mich ein typischer Fall von unberechtigter "Selbstprofilierung" einer Fillialleiterin...wobei letztere vermutlich auch nur "Franchise-Nehmerin" oder Vasallin einer Bäckereikette sein dürfte, die von "Tuten und Blasen" keine Ahnung haben dürfte.
Rein arbeitsrechtlich würdest Du / würdet Ihr mit dieser Weigerung ( waschen des Wischzeugs ) noch nicht mal Deinen / Euren Arbeitsplatz riskieren.
Ich möchte hier nur allgemein aber ( vor allem für die Zukunft ) mal den Beitritt in eine Gewerkschaft als Option vorschlagen. Nicht nur für Dich, sondern u.A. für Euch alle . ( jetzt rein im Bezug auf Deine Frage und stellvertretend für all jene in ähnlichen Arbeitsverhältnissen...oder allgemein halt )
Lasse Dich halt einfach mal unverbindlich in einer der regionalen Niederlassungen bekannter Gewerkschaften beraten, was das ist, worum es dabei geht, wie sich die Beiträge dazu errechnen und was Dein resultierender Vorteil nicht alleinig DAVON ist, sondern zudem von mitgliedsstarken Gewerkschaften .
Solltet Ihr Euch allgemein mal überlegen,...
Die filialleitung hat bisher diese aufgabe übernommen daher weiss ich garnicht ob mein arbeitgeber das überhaupt so macht. Aufeinmal ist ihr eingefallen das wir das alle mal machen sollten. Jedenfalls werde ich morgen ein gespräch mit ihr haben. Sie kann es von mir aus gerne weiterleiten an den chef und selbst wenn es mich mein job kosten sollte. Ich werde die bezüge nicht waschen.
Und das allerbeste ist ja dass sie die einzigste ist die nie den boden wischt. Beschwert sich allerdings dass sie die einzigste ist die die bezüge waschen muss. Knaller oder?