Muss ich der neuen Versicherung angeben das ich c.a 1 Monat eine "Vorversicherung" hatte?

8 Antworten

Vom Vorversicherer gekündigt, ganz großes Manko.

Du bekommst zwar eine Haftpflichtversicherung (weil es eine Pflichtversicherung ist), aber im schlechtesten Fall ohne Kasko mit Mindestdeckung, zum Jahresbeitrag und erst wenn der bezahlt ist, schickt man dir die EVB Nummer.

Raus kommt es garantiert, weil die EVB vom Versicherer an die KFZ Zulassungsstelle versendet werden muß.

Zu welchem Datum hast du online abgeschlossen? Du kannst nicht mit einer neuen EVB zur Zulassung gehen, die muß online gesendet werden. Weil du ja das Fahrzeug nicht neu zuläßt, sondern nur einen anderen Versicherer angibst. Geh zu einem Versicherungsmakler oder zu einem Vermittler, online kannst du das nicht gerade rücken.

Selbstverständlich musst du die Vorversicherung angeben. Sonst hast du eine Obliegenheitsverletzung und der Versicherer wird vom Vertrag zurück treten.

Dass du den Erstbeitrag nicht bezahlt hast (egal aus welchem Grund) ist ein erheblicher Grund.

... das kann so nicht stimmen, da werden wir hier wohl für dumm verkauft.

Keine Versicherung ist so schnell und die gesetzgeberischen Vorgaben für einen Einzug sind klar und deutlich. Frühestens vier Wochen nach Eingang der Ankündigung!

Und die Schummelei kommt raus, denn die Zulassungsstelle wird rumzicken, da bin ich mir sicher.

Zudem wird kein Geldinstitut binnen Minuten die Konten sperren/schließen, das dauert, so jedenfalls meine Erlebnisse.

Wie soll dies funktionieren? Es erfolgt doch eine Umdeckung, denn das Fahrzeug ist doch angemeldet. Und Du mußt das Fahrzeug rückwirkend ab Zulassungsdatum auf Deinen Namen versichern ( Versicherungspflicht ) und auch dieser Punkt ist zu klären.

Außerdem hat Dir der vorherige Versicherer nicht gekündigt, sondern ist vermutlich gemäß § 37 VVG vom Vertrag zurückgetreten.

Und Deine lahme Ausrede - Bankfusion , bla bla - Du hättest jederzeit die fällige Prämie per Überweisung bezahlen können.

sven1502 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 15:40

Ich bekam nur ein Brief mit der Antwort das der Vertrag wie gesagt zurückgetreten wurde ohne eine Chance die Rate zu überweisen oder das es mir angeboten wurde. Also heißt es ja wiederum ich wurde nicht gekündigt und muss es ja nicht angeben ?!?

wilees  19.03.2017, 15:45
@sven1502

Du wirst um eine Angabe dieser Vorversicherung nicht herumkommen, denn das Fahrzeug ist doch schon seit Datum X zugelassen. Und Du brauchst auch eine Versicherung die ab diesem Datum ( rückwirkend ) gültig ist, denn für ein KFZ besteht Haftpflichtversicherungspflicht!

Dein Problem ist leider, dass du alles online regeln willst - dies geht 100 Pro schief :-((


Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes

B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Versicherungs- schein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.


Meine Bank hatte eine Bankfusion und deswegen ging 3 Tage nichts mehr...

... also war doch deine Bank schuld, oder nicht???

Gruß siola55