Muss ich bei einer Fahrscheinkontrolle, wenn ich meinen Fahrschein nicht habe, neben meinen Personalien auch meine Unterschrift Preis geben?
Vielen Dank!
5 Antworten
lt AGB und Gemeinschaftstarif ist jeder Fahrgast Grundsätzlich dazu verpflichtet sich auszuweisen aufgrund einiger Tickets deren Kontrolle nur so funktioniert.
Abgesehen davon steht da auch noch unter Paragraph 9: Der Fahrgast ist in jedem Falle verpflichtet seine Personalien anzugeben.
Bei Einstieg werden die AGB's akzeptiert. Wer sich weigert verstößt gegen die AGB und kann sofort von der Fahrt ausgeschlossen werden. Aufgrund von Selbsthilfe des Besitzdieners der das Hausrecht unter anderem Ausüben darf. Sofern die Person Volljährig ist. Ansonsten Gewahrsam in PolizeiHände oder besetzen Bahnhof.
Den Ausweis muss man natürlich nur der Polizei aushändigen aber es macht eigentlich keinen Sinn die Polizei hinzuziehen, da die, in entgegen vieler Fahrgäste meinung grundsätzlich auf der Seite des Kontroleurs stehen. Der Ausweis wird letzendes dann halt vom Polizisten dem Kontroleur ausgehändigt, da der Polizist logischweise die Fahrpreisnacherhebung nicht auszustellen kann. Ergo bekommt der Kontroleur die Daten so oder so.
Manche Leute können sich jedoch angeblich nicht ausweisen. Dazu gibt es einen Vordruck der durch den Fahrgast ausgefüllt werden muss und um Urkundenfälschung, Betrug und Erschleichung von Leistungen, einzudämmen muss der Fahrgast diese Daten mit der Unterschrift bestätigten. Aber erst mit der Unterschrift ist der Tatbestand Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug vollendet. Das steht auch explizit so drauf.
Außerdem ist der Zug Video überwacht und NEIN das sind keine Atrapen. Zum Hintergrund. Das wird gemacht da einige NICHT hinter Ihren Taten stehen und dann fälsche Daten angeben.
Nein, musst Du nicht.
Zeig einfach deinen Personalausweis vor - dem können die Kontrolleure alle benötigten Informationen entnehmen.
Wenn du aber unbedingt auf dein Recht bestehen willst, mußt du überhaupt gar keine Angaben machen. Erst gegenüber den Polizeibeamten bist du verpflichtet dich auszuweisen.
Das Verfahren wäre mir jetzt neu und "aus dem Bach heraus" (ich bin nicht befugt hier eine Rechtsberatung durchzuführen) würde ich in der Situation gar nichts unterschreiben. Vom Ausweis können die Kontrolleure deine ladungsfähige Adresse aufnehmen - das reicht in jedem Fall für alle weiteren Schritte. Wenn sie dann noch irgendetwas von dir wollen, können sie dich postalisch anschreiben.
Ich weiß immer noch nicht, was die Frage soll, aber nun gut.
Wenn man den Schein ausgestellt bekommt, muss man rein gar nichts unterschreiben. Nur der Kontrolleur unterschreibt dort. Der Kontrolleur fordert aber logischerweise deinen Ausweis, um deine Personaliem zu bekommen & auf dem ist ja nun mal deine Unterschrift drauf.
Jedenfalls ist mir das nicht bekannt, dass man da was unterschreiben soll. Nun bin ich aber auch kein Schwarzfahrer, sondern hatte nur mal vor Jahren meinen Nachweis für die ermäßigte Monatskarte vergessen.
Grundsätzlich muß man gar nichts, außer sterben.
Aber muss ich nicht, nachdem der Kontrolleur meine Daten notiert hat auch eine Unterschrift leisten. Als Beweis, dass ICH auch diese Angaben gemacht habe.