Muss ein Lokführer nach einem Personenschaden aussteigen?
Hallo. Es klingt bestimmt komisch. Ich möchte Triebfahrzeugführer werden und wollte mich mal mit den Schattenseiten befassen. Ein Personenschaden ist eines der schlimmsten. Meine Frage ist: Muss ein Triebfahrzeugführer nach einem Personenschaden aussteigen und sich vergewissern das die Person lebt oder nicht? Es gibt ja auch Fälle wo diese nicht lebensgefährlich verletzt werden. Die Frage kommt daher das jeder zur ersten Hilfe verpflichtet ist. Was sagen denn die Triebfahrzeugführer unter uns? Was wird einem in der Ausbildung beigebracht? Wie würdet ihr euch verhalten? Was sagen die Richtlinien/Gesetze?
2 Antworten
Statistisch gesehen überfährt jeder Lokführer einen Menschen. Da kann der Lokführer nichts machen. Ich hab ein Bericht gelesen das ein Lokführer und ein AZUBI Fahrprüfung hatte. Als ein Mensch sich vor dem Zug geworfen hatte, hat der AZUBI nie wieder eine Lok oder Triebwagen betreten. Seine Seele war zerstört, von den Lokführer auch. Damit will ich sagen. Sobald ein Lokfrührer jemanden überfährt, wird er von dienst genommen und bekommt sofortige Betreuung und wird so lange behandelt bis ihn wieder besser geht. Das sind leider die Schattenseite bei diesen Beruf.
Danke. Das ist sehr schlimm mit dem Azubi. Lieben Gruß.
Hi,
sowas ist immer hart, aber man wird danach betreut, es gibt Seelsorger. Das ist leider ein "Berufsrisiko", denn es gibt auch welche, die liegen da mit absicht, oder springen davor. schon alleine der Aufprall und das Wissen, dass du just in diesem Moment jemanden überrollst, kann einen fertig machen.
aber damit wirst du nicht alleine gelassen.
Es ist ja auch meist nicht so, dass du dann einfach bremst und aussteigst. Bis du bremst, rollst du erstmal mehrere Hundert Meter weiter. Da musst du nicht mitten auf der Strecke aussteigen, du würdest dich selbst in gefahr bringen,
Vielen Dank für deine Aufklärung. Du hast meine Frage voll und ganz beantwortet.
DU MUSST NICHT GUCKEN OB DIE PERSON NOCH LEBT WENN SIE DEUTLICH TOT IST.
wenn du jemand überfährst und überrollst, dann ist da meist der Kopf ab, Mensch zerdrückt, Teile da, die keiner als mensch wiederentdeckt. Um es dir mal drastisch zu sagen.
wenn du jemand mit 100-150km erwischst und du siehst den Menschen wie er sich auf die Gleise schmeißt, dann kannst du nichts machen. du musst nicht und sollst auch nicht.
Man ist auch nicht nach §323 auf jeden Fall zur Hilfe verpflichtet. Hat jemand eine Autopanne musst du nicht stoppen. Du musst aber den Notruf anrufen. Wenn jemand an der Tür klingelt und sagt er verblutet MUSST du nicht aufmachen. Du musst aber den Notruf absetzen. Wenn jemand auf einem Hochhaus steht,musst du nicht hoch und dich in Lebensgefahr bringen.
du sitzt im Zug und setzt den Noruf ab. Du musst per Funk sagen was passiert ist. Damit wird gewährleistet dass andere Züge nicht ungebremst in dich reinrasen und noch zig andere tötet.
Wenn du aber zB Straßenbahnfahrer in der Stadt bist und gerade anfährst und jemanden erwischst der gerade über die Straße will, dann solltest du vllt raus und schauen. denn der mensch ist vermutlich nicht zerstückelt und tot.
siehst du da mit menschenverstand keinen Unterschied?
Du läufst doch nicht die Gleise entlang, wirst selbst noch von einem Zug der Gegenfahrt erwischt um Leichenteile zu suchen, wenn sich jemand bewusst auf die Gleise gelegt hat! Das musst du nicht!! auch nicht nach Gesetz, du wirst nicht angeklagt. Du wirst vermutlich danach psychisch am Ende sein, vermutlich wird sich dein leben danach komplett ändern. aber nicht weil du wegen Verstoß gegen §323 angeklagt wirst. sonst wären übrigens auch alle Mitreisende deswegen angeklagt. was sollen sie denn machen? alle mal aussteigen (Kinder, Eltern) und alle mal zusammen unter die Gleise gucken?!?
Man kann sowas auch tot denken. Du wirst niemals ein guter Lokführer, wenn du nur daran denkst ob du nun unter Gleisen gucken musst ob der Mensch tot ist. Genauso wenig wie jemand ein guter Pilot wird, wenn er daran denkt, dass er jederzeit abstürten wird oder feuerwehrmänner, die daran denken, dass sie selbst mal bei einem Einsatz draufgehen.
Das irritiert mich jetzt etwas...
...Um kurz nach halb zehn geht der Notruf bei Polizei und Feuerwehr ein. RB 15607 auf der Fahrt von Wächtersbach nach Frankfurt am Main Hauptbahnhof meldet: „Personenschaden“. Bahr steigt aus seinem Führerhaus und geht Hunderte Schritte am Zug entlang, bis zur Unfallstelle. Entlang der Lokomotive, der Waggons, bis 50 Meter vor den grauen Stromkasten. Dann bleibt er stehen. Eigentlich ist er verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Aber hier kann er nicht mehr helfen, das weiß er....
Ich dachte als Triebfahrzeugführer sollte man im Führerstand bleiben. Ist der Triebfahrzeugführer in solchen Situationen zur ersten Hilfe verpflichtet?
Okay wenn du jetzt hier copy und paste machst mach ich da auch..
Dann höre ich den fürchterlich lauten Schlag unter mir, ein Geräusch, das ich nie vergessen werde. Endlich kam der Zug zum Stehen. Warnlichter blinkten im Führerstand und der Bordcomputer gab verschiedene Meldungen von sich. Ich nahm den Hörer des Funkgeräts in die Hand und meldete den Notfall. Ab diesem Moment verlief alles in eigenartiger Routine. Die Streckensperrung, die Meldungen an das Zugpersonal, das Warten auf Krankenwagen und Rettungskräfte. Die blauen Lichter sah ich bereits nach ein paar Minuten irgendwo weit entfernt, doch es dauerte fast zwanzig Minuten, bis sie den Zug erreicht hatten. Er stand etwa zwei Kilometer vor dem Denzlinger Bahnhof.
Schon bald stand der Schaffner des Zugs bei mir, kurz danach auch ein Polizeibeamter, der mir Fragen über den Hergang stellte. Ich machte nur die nötigsten Aussagen, wie schnell ich beim Aufprall gewesen wäre und ob ich irgendwo eine zweite Person gesehen hätte.
http://fudder.de/artikel/2006/11/02/nachtschicht-mit-freitod/
Danke für die netten Worte. Nur, musst du selbst zu der Person hin? Also. Musst du aussteigen und unter dem Zug nachschauen bzw. die Gleise runterlaufen, zu Person hinlaufen um zu schauen ob die Person noch lebt? Oder musst du im Führerstand bleiben und auf die Kräfte warten. Wegen erste Hilfe.
Nein du musst nicht aussteigen. Du musst nirgendswo nachgucken oder Gleise runterlaufen.
Du bleibst im Führerstand, setzt sofort einen Notruf ab und informierst die anderen dass es einen "Personenschaden" gab und alle ruhig bleiben sollen.
Dann kommt der Notarzt und kümmert sich drum.
Du selbst musst nicht irgendwo aussteigen oder irgendwo hingucken. Das wäre erstens viel zu viel verlangt (wenn man sich überlegt wie überrollte Personen aussehen) UND du würdest dich auch noch in gefahr bringen. Du bleibst im Führerhaus und bleibst über Funk in Kontakt und gibst bescheid wo du stehst. Das ist alles viel wichtiger, sonst rast noch ein anderer Zug in dich rein.
Sobald die Zentrale weist, wird die Strecke vollkommen gespert. Erst wenn die Polizei ok sagt. kann es wieder frei gegen werden. Aber sonst stimme ich dir zu
Was sollte man denn nun machen? Sollte man im Führerstand Bleiben oder sollte man doch rausgehen? Was ist wenn die Person noch lebt und ich nicht geholfen habe. Dann habe ich eine Klage am Hals. Man ist doch zur Hilfe verpflichtet. (§ 323 StGB) Was ist das richtige? Was MUSS ich als Triebfahrzeugführer in so einer Situation machen und was KANN ich in so einer Situation machen?