Muss ein 13 jähriger Bußgeld bezahlen?
Er wurde mit Böller Klasse II von der Polizei erwischt und soll jetzt Bußgeld zahlen, obwohl er noch nicht strafmündig ist. Kann mir da wer helfen?
Lg
4 Antworten
da es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach StGB handelt und nicht um eine Straftat ist die Situation noch durch die Strafmündigkeitsregelung der SPO abgedeckt und damit kann dir als 13J das Bußgeld auferlegt werden!
Die sogenannte "Strafmündigkeit" ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Hier aber geht es um das Ordnungswidrigkeitsrecht und da ist dieser Begriff fehl am Platze.
Dennoch muss ein unter 14-Jähriger keine Bußgelder zahlen, denn es gilt (aus dem OWiG):
§ 12 Verantwortlichkeit
(1) Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung einer Handlung noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Und auch seine Eltern, Großeltern oder sonst irgendwer braucht nicht für die Geldbuße aufzukommen, denn die Sippenhaft ist abgeschafft.
Richtige und umfassende Antwort
"Eltern haften für ihre Kinder!" spielt im Ordnungswidrigkeitenrecht keine Rolle. Zuständig und die Leitung des Verfahrens für solche Delikte sind meistens die kommunalen Bußgeldbehörden und nicht die Staatsanwaltschaft. Die Polizei hat die Aufgabe, in erster Linie die Straftaten (gesetzliche und dienstliche Pflicht in und außerhalb des Dienstes), in zweiter Linie die Ordnungswidrigkeiten (freiwillig, Ausnahme der Melder beschwert sich bei der Polizei, dann ist das Pflicht) einzugreifen, Anzeigen schreiben und Weiterleiten.
Im Brief wird nur er angesprochen und nicht die Eltern.