Muss die betroffene Person bei einer Lebensversicherung auch unterschreiben?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Beim Abschluss einer Lebensversicherung ist IMMER die Unterschrift der zu versichernden Person notwendig. PUNKT.

Noch ein bisschen Füllwerk zur Erläuterung, aber es gibt keine andere richtige Antwort.

Bei minderjährigen Kindern ist es sogar so, dass beide Sorgeberechtigten unterschreiben müssen. Es bedarf also einer Negativbestätigung wenn einer der Eltern kein Sorgerecht mehr hat oder der Zustimmung des Betreuungsgerichts (früher Vormundschaftsgerichts), da diese Verträge sonst schwebend unwirksam sind, da es sich um Dauerschuldverhältnisse über die das 19. Lebensjahr hinaus handelt.

Der Einzige, der ohne Unterschrift mit dem Vertrag zu tun haben darf ist die Bezugsberechtigte Person. Für eine Begünstigung Dritter bedarf es nicht deren Einverständnis.

Ich hoffe, dass war nachvollziehbar.

Apolon  20.06.2015, 11:44

Du widersprichst dir doch selbst!

Beim Abschluss einer Lebensversicherung ist IMMER die Unterschrift der zu versichernden Person notwendig. PUNKT.

und dann deine 2. Antwort

Bei minderjährigen Kindern ist es sogar so, dass beide Sorgeberechtigten unterschreiben müssen.

Also nicht die versicherte Person !!!

Iceboone  21.06.2015, 16:49
@Apolon

In diesem Fall ist die versicherte Person selbst nicht geschäftsfähig und die Unterschirft ist von den gesetzlichen Vertretern zu leisten.

Diese Frage zielte darauf ab, ob es auch möglich ist Versicherungsschutz auf Dritte ohne deren Einverständnis bzw. Kenntnis möglich ist.

Juristisch gesehen würde ich die gesetzlichen Vertreter als Interessenwahrer der minderjährigen Person sehen und im Sinne der Frage hier keinen Widerspruch sehen.

Aber wir können gerne Haare spalten. Mein Eindruck war, dass die Frage trotzdem beantwortet ist.

Aber um deinem geschulten Auge Rechnung zu tragen, korrigiere ich nochmal ;)

Beim Abschluss einer Lebensversicherung ist IMMER die Unterschrift der zu versichernden Person oder seinen gesetzlichen Vertretern notwendig. PUNKT.

Schönen Sonntag noch ;)

Apolon  22.06.2015, 13:59
@Iceboone

In diesem Fall ist die versicherte Person selbst nicht geschäftsfähig und die Unterschirft ist von den gesetzlichen Vertretern zu leisten.

Also halten wir einfach fest, die versicherte Person muss nicht immer unterschreiben, es gibt auch Ausnahmen !!!

Außerdem besteht z.B. auch bei Sterbegeldversicherungen die Möglichkeit, dass die versicherte Person nicht unterschreiben muss.

Aber wir können gerne Haare spalten. Mein Eindruck war, dass die Frage trotzdem beantwortet ist.

Hier geht es nicht um Haarspalterei, sondern, dass man auf eine einfach gestellte Frage - die richtige Antwort abgibt.

Beim Abschluss einer Lebensversicherung ist IMMER die Unterschrift der zu versichernden Person oder seinen gesetzlichen Vertretern notwendig. PUNKT.

Auch dies ist nicht richtig.
Wie bereits oben erwähnt besteht auch bei Sterbegeldversicherungen (vom Grunde her Lebensversicherungen) die Möglichkeit für ein Elternteil eine Absicherung ohne Unterschrift der VP zu beantragen.

19stef96 
Beitragsersteller
 19.06.2015, 14:57

Ja das war Nachvollziehbar. Danke für die Ausführliche Antwort!

Iceboone  19.06.2015, 14:58
@19stef96

Gern geschehen.

Bei Lebensversicherungen muss die versicherte Person immer unterschreiben

19stef96 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 11:30

Danke dir für die schnelle Antwort. Dann frag ich mich wieso die da nicht schon bei dem ersten Verfahren mit dem Messer darauf gekommen sind und sie geschützt haben?

FGO65  18.06.2015, 11:37
@19stef96

Es ist nicht verboten, Versicherungen abzuschliessen

Bei Lebensversicherungen bei denen keine Gesundheitsprüfung statt findet, besteht die Möglichkeit, dass auf die Unterschrift bei der versicherten Person verzichtet werden kann.

Informationen dazu findet man in den Annahmerichtlinien des Versicherers, bzw. auch in den entsprechenden Gesetzen (z.B. BGB).

Gruß Apolon

Zitat: "...Also mir käme es komisch vor wenn jemand auf mich 8 Lebensversicherungen abschließt. Und dann kurze Zeit später mir jemand ein Messer in den Rücken rammt..."

Also MIR käme das völlig logisch vor...!

Aber die versicherte Person muss SELBSTVERSTÄNDLICH unterzeichnen. Ebenso der Versicherungsnehmer und meist auch der Beitragszahler, sofern abweichend.

Der Bezugsberechtigte hingegen muss NICHT unterschreiben.

Apolon  18.06.2015, 13:40

Aber die versicherte Person muss SELBSTVERSTÄNDLICH unterzeichnen.

Nein - wenn keine Gesundheitsprüfung statt findet, ist nicht immer eine Unterschrift der versicherten Person erforderlich.

glaube ich nicht. Für mein Kind (ü 18) habe ich auch eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Es hat zwar Kenntnis von der Versicherung, aber es hat die Versicherung nicht unterschrieben und ich zahle die Beiträge und hoffe das Kind lebt noch lange!

Apolon  18.06.2015, 13:43

Für mein Kind (ü 18) habe ich auch eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen.

sorry - aber war es tatsächlich eine Kapitallebensversicherung mit den erforderlichen Gesundheitsfragen?

Wenn ja - ist dies wie Du schreibst nicht möglich.

19stef96 
Beitragsersteller
 18.06.2015, 11:33

naja, aber immerhin die betroffene Person weiß bescheid...