Musik von YouTube Downloaden ist das illegal?

Ist legal... 75%
Ist illegal... 25%

28 Stimmen

11 Antworten

Ist legal...

Es ist legal in dem Sinne, dass Du gegen keine Rechtsvorschrift verstößt. Du machst eine Kopie für den persönlichen Gebrauch. Das ist gemäß Urheberrecht erlaubt. Aber Du verstößt gegen die Nutzungsbedingungen von Youtube.

RobertLiebling  05.03.2022, 17:22

Allerdings hat YT normalerweise keine Möglichkeit, das festzustellen.

YT liefert die Daten aus. Dass auf deiner Seite kein Player läuft sondern ein Plugin, dass den Datenstrom wieder zu einer Datei zusammenbaut, ist für den Server normalerweise nicht sichtbar.

Ist illegal...

Das stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, so wie das Downloaden von jeder anderen Seite auch.

Shalidor  09.03.2022, 13:01

Das Urheberrecht greift nur dann, wenn du die Daten dann selbst wieder wo anders hich ladst oder anderweitig verbreitest. Ansonsten dürfte man sich auch keine Bilder über Google runter laden und sie als Bildschirmhintergrund verwenden.

freedom24  09.03.2022, 13:07
@Shalidor

Das ist schlicht falsch. Natürlich greift da urheberrecht auch beim herunterladen, sonst dürfe man ja beliebig Dinge kopieren.

Shalidor  09.03.2022, 16:48
@freedom24

Darf man ja auch. Du kannst Filme, Musik und was auch immer du willst kopieren was das Zeug hält. Solange das alles in deinem Besitz bleibt und kein Dritter einen Vorteil daraus ziehen kann, kann man dich rechtlich nicht belangen.

freedom24  09.03.2022, 18:04
@Shalidor

Das ist völlig falsch. Ich empfehle eine Google Suche nach dem Begriff „Raubkopie“.

Shalidor  09.03.2022, 18:26
@freedom24

Die Anfertigung von Kopien für den Eigenbedarf ist keine Raubkopie, das war sie noch nie.

Gleich im ersten Satz des Urheberrechts §53:

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

Eine Raubkopie wäre es erst, wenn man sich z.B. über einen Film, den man selbst nicht besitzt, über das Internet runter lädt, der dort illegal zum Download angeboten wird. Das gilt allerdings nicht für Musik auf YouTube, da es sich hierbei um frei und kostenlos zugängliche Werke handelt. Und solange YouTube selbst keinen wirksamen Kopier- bzw. Downloadschutz nach §95A UrhG erhebt, ist das Runterladen dieser Inhalte auch erlaubt.

freedom24  09.03.2022, 18:56
@Shalidor
Die Anfertigung von Kopien für den Eigenbedarf ist keine Raubkopie, das war sie noch nie.

Doch, unter Umständen schon, zum Beispiel wenn man

sich z.B. über einen Film, den man selbst nicht besitzt, über das Internet runter lädt, der dort illegal zum Download angeboten wird

denn auch das wäre „zum Eigenbedarf“.
Und das ist nur eine der Einschränkungen der Privatkopie. Entsprechend darf man nicht

kopieren was das Zeug hält
Shalidor  09.03.2022, 19:21
@freedom24

Ich denke hier wird aneinander vorbei geredet... Beim "Kopieren" bezog ich mich auf das Vervielfältigen von Dateien, die bereits im Besitz sind. Das Herunterladen (was technisch gesehen auch eine Art der Kopie ist, da hast du Recht) habe ich extra aufgeführt, um zwischen diesen beiden Vorgängen zu unterscheiden.

Dass man sich keine Filme über illegale Webseiten runterladen darf ist ja wohl logisch und das habe ich bereits auch schon geschrieben. Lokale Kopien erstellen ist hingegen in jedem Fall legal, sofern sie lokal im eigenen Besitz verbleiben. Das und nur das wollte ich damit ausdrücken.

Das alles ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Herunterladen von Musik von YouTube rechtlich gesehen legal ist, da wie schon geschrieben YouTube keinen wirksamen Kopierschutz nach §95A hat und das nunmal Voraussetzung ist, um die Kopie als Raubkopie einstufen zu können.

freedom24  09.03.2022, 19:43
@Shalidor
Lokale Kopien erstellen ist hingegen in jedem Fall legal

Nein, nicht in jedem Fall - in den Fällen der Abästze 4 und 5 des §53 UrhG zum Beispiel nicht. Deswegen habe ich mich auch so an der pauschalität deines ursprünglichen kommentars gestört.

Shalidor  09.03.2022, 19:53
@freedom24

Wie pedantisch kann man eigentlich sein? Du nimmst jeden Satz völlig ohne Kontext heraus, nur um "NEIN FALSCH" schreiben zu können. Es geht hier nachwievor um Musik in Form von Audiodateien und Spielfilme, das hat mit §53 Absatz 4 und 5 nichts zu tun.

freedom24  09.03.2022, 19:54
@Shalidor
Du kannst Filme, Musik und was auch immer du willst kopieren was das Zeug hält.
Es geht hier nachwievor um Musik in Form von Audiodateien
Shalidor  09.03.2022, 20:03
@freedom24

Genau das meine ich... wieder zwei Sätze herausgezogen, die nichtmal im selben Kommentar stehen, ohne das außen herum zu beachten.

Würde ich schreiben "Alle Äpfel sind genießbar, außer Pferdeäpfel", würdest du nur den ersten Teilsatz zitieren und schreiben "Nö, Pferdeäpfel sind nicht genbießbar!". Einfach nur um abzufucken. Und alles nur um davon abzulenken, dass deine Antwort falsch ist und ich dich darauf aufmerksam gemacht habe.

Das selbe Spiel kann ich übrigens auch spielen:

"Das stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, so wie das Downloaden von jeder anderen Seite auch."

Dann ist die Funktion "Herunterladen" auf Spotify, Amazon usw. also auch verboten? Und das Herunterladen von Musik auf Open-Source-Webseiten ist dann auch illegal!

Merkste selber wa?

freedom24  09.03.2022, 20:09
@Shalidor

Welcher Kontext macht die Aussage „Du kannst Filme, Musik und was auch immer du willst kopieren was das Zeug hält.“ denn korrekt? Ich sehe in keinem deiner Kommentare ein „außer Bücher, Software und Musiknoten“. Und im Gegensatz zu deinen Beispielen ist es auch nicht abwegig diese Dinge zu „was auch immer du willst“ zu zählen.

Shalidor  09.03.2022, 20:28
@freedom24

"Welcher Kontext macht die Aussage... ...denn korrekt?

Dieser hier:

"Beim "Kopieren" bezog ich mich auf das Vervielfältigen von Dateien, die bereits im Besitz sind."

"Es geht hier nachwievor um Musik in Form von Audiodateien und Spielfilme,"

Komisch, dass du dich auf meinen Hinweis zu deiner falschen Antwort immernoch nicht beziehst. Sehr sehr komisch...

freedom24  09.03.2022, 20:45
@Shalidor

Aha also „Filme, Musik und was auch immer du willst“ bedeutet aufgrund des Kontext „nur Filme und Musik“. Ich denke du weißt selbst dass das Blödsinn ist.
Dass man meine Antwort korrigiert ist völlig in Ordnung, nur sollte die Korrektur nicht noch falscher sein. Basstom hat es zum Beispiel oben richtig klargestellt.

Shalidor  09.03.2022, 20:56
@freedom24

Willst du es nicht verstehen oder bist du tatsächlich so schwer von Begriff?

freedom24  10.03.2022, 14:51
@Shalidor

Ich hab das schon verstanden.
Deine völlig absurde Aussage das Urheberrrecht würde beim Kopieren nicht greifen, bedeutet “Lokale Kopien sind in den engen Grenzen der Privatkopie erlaubt“ so lange man nur den Kontext der Aussage betrachtet.
„Filme, Musik und alles was du willst“ bedeutet „Filme, Musik und sonst nichts“, denn der Kontext ist ja „Spielfilme und Audiodateien“. Also „Filme, Musik, Spielfilme und Audiodateien“. Klar, logisch, so würde das jeder interpretieren.
In „Lokale Kopien erstellen ist hingegen in jedem Fall legal“ bedeutet „in jedem Fall“ dann wenn man keinen Kopierschutz umgeht und höchstens 7 Kopien macht. Denn im richtigen Kontext bedeutet „in jedem Fall“ das gleiche wie „nicht in jedem Fall“.
Generell sind alle deine falschen Aussagen korrekt wenn man sich nur die Fehler weg denkt und die korrekten Aussagen hinzu denkt. Das Ganze hat absolut nichts damit zu tun dass du nicht in der Lage bist dich mit deinen Fehlern auseinander zu setzen und einzusehen dass man sich mal vertan hat.

Meine Antwort „Nein“ bedeutet übrigens eigentlich auch „Ja“. Du hättest nur mal den Kontext betrachten müssen.

Shalidor  10.03.2022, 16:44
@freedom24

Für jemanden, der eine völlig absurd falsche Antwort schreibt, bist du aber äußerst kleinkariert, wenn dich jemand darauf aufmerksam macht und dabei den Kommentar etwas zu pauschalisiert schreibt.

"Das Ganze hat absolut nichts damit zu tun dass du nicht in der Lage bist dich mit deinen Fehlern auseinander zu setzen und einzusehen dass man sich mal vertan hat."

Samma ist deine Grundstücksbegrenzung kaputt?? Ich habe all meine pauschalisierten und falsch formulierten Angaben im späteren Verlauf erklärt und verbessert. Kein Plan, warum du jetzt immernoch auf Sätzen rum hackst, die ich bereits mehrfach revidiert habe. Der einzige, der hier nach wie vor seinen Fehler nicht eingesteht und verbessert, bist du.

Basstom  05.03.2022, 15:31

Das ist nicht richtig. Du darfst Dir durchaus was bei YouTube runterladen, aber nur für Deinen privaten Gebrauch, wenn Du es als (sicherheitshalber) Gast runterlädst. 😉

freedom24  09.03.2022, 13:08
@Basstom

Ja, könntest du recht haben. Wobei die Privatkopie nicht bei „offensichtlich rechtswidriger Quelle“ greift. Ob ein YouTube Kanal der nicht vom Künstler selbst ist als offensichtlich rechtswidrig erkennbar ist, ist meines Wissens noch nicht gerichtlich geklärt.

Ist illegal...

Beides ist möglich.

Kommt darauf an, wie Du das Material weiter verwendest.

Ist legal...

Für rein private Zwecke ist das legal. Das zählt als Sicherungskopie. Man darf nur nicht das heruntergeladene an andere weitergeben.

Ist legal...

Denke als Backup für einen selber und gegen Zensur sollte es legal sein. Nutze immer https://clipgrabber.net/ - sehr schnell und viele Plattformen möglich

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung