Müllentsorgung im Hochhaus

5 Antworten

Informiere dich mal, ob du bei der UBA gegen entsprechenden Befreiungsbescheid eine Ausnahmeregelung bekommst. Ich kenne Unternehmen, die diese Abwurfschächte noch immer in Hochhäuser einbauen, aber dann nur mit Ausnahmeregelung.

Seehausen  06.12.2013, 17:34

Also entweder Ausnahme oder Befreiung. Und dann möchte ich gerne wissen, von welcher Vorschrift Befreit werden soll oder aufgrund welcher Vorschrift Ausnahmen unter welchen Bedingungen zulässig sind. Und dann möchte ich mal die UBAB kennen lernen, die so leichtfertig "Befreiungen" erteilt!!!!

Seehausen  06.12.2013, 17:33

Also entweder Ausnahme oder Befreiung. Und dann möchte ich gerne wissen, von welcher Vorschrift Befreit werden soll oder aufgrund welcher Vorschrift Ausnahmen unter welchen Bedingungen zulässig sind. Und dann möchte ich mal die UBAB kennen lernen, die so leichtfertig "Befreiungen" erteilt!!!!

fruity187 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 13:19

Gut zu wissen, danke! Da es sich, wie gesagt, nur um ein Studienprojekt handelt ist dies nicht unbedingt relevant für mich. Es geht mir viel mehr um die Möglichkeiten und gängigen Planungspratiken rund um's Thema Müllentsorgung!

pharao1961  06.12.2013, 13:28
@fruity187

Außer "saubere Müllschächte" (wenn sie mal nicht brennen :-) ), fällt mir leider auch nur ein, das stinkige Zeugs mit dem Aufzug in Begleitung oft mehrerer Benutzer nach unten zu fahren. Das macht vielleicht nicht jeder so und macht dagegen lieber mal Sonntags Nachts um 03:00 das Fenster auf...

fruity187 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 13:39
@pharao1961

hahaha, ja, so in etwa :-)

pharao1961  06.12.2013, 15:11
@fruity187

...und laut LBO ist das nicht verboten ;-)

ich finde die Idee aus Amerika sehr gut, hygienisch und angenehm. das sind die speziellen Müllschlucker die es auf jeder Etage im Hausflur gibt. Klappe auf, Müll rein, Klappe zu und der Müll landet direkt unten in der Tonne.... Feuerwehraufzug darfst du gar nicht zweckentfremden denn wenns brennt und der ist mit Müll verstopft mchte ich dich mal hören.....also finger weg davon. Personenfahrstuhl hat dich auch Jahrzehnte bewährt in Hochhäusern und ich denke nicht, dass es jemanden stört der Fahrstuhlfährt, wenn jemand sinen Müll weg bringt

Wenn ich mal rumspinnen darf: Würde mir auf jeder Etage Klappen wünschen wo man den Müll auch getrennt entsorgen kann. Dann müßte man nicht viel durch die Gegend schleppen und kann auch kleine Mengen sofort entsorgen. Allerdings ist das wahrscheinlich eine Frage der Hygiene, des Geruchs, der Reinigung und jemand müsste sich um das unten angekommene kümmern.

Natürlich kommt sicher erst mal jedem die Idee "Müll in Schacht schmeißen".

Im Bezug auf Mülltrennung, Verstopfung, KOsten, Geruch usw. ist das sicher aber auch nicht ganz unproblematisch in modernen Häusern. So ganz einfach ist das nicht, zumal es auch gerade nach unten gehen müsste.

Wer plant denn für ein Wohnhochhaus einen Feuerwehraufzug? Wo steht denn das? Du musst nur das erfüllen, was in der Landesbauordnung steht, und nicht das, was Feuerwehren und Brandschutzindustrie gerne hätten.

Müllabwurfschächte sind seit den 80er Jahren wegen Brandgefahren in allen LBO's verboten. Es wird den Mietern/Eigentümern überlassen, in welchen Behältern sie Ihre Abfälle zu den vom Entsorger vorgeschriebenen Behältern bringen.

fruity187 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 13:14

Der Feuerwehraufzug ist bei der Höhe des Gebäudes (ca. 90m) auf jeden Fall ein Muss. Wie am Anfang auch erwähnt befinden sich neben dem Wohnen noch Gewerbe und Büros in dem Hochhaus.

Seehausen  06.12.2013, 14:04
@fruity187

Du musst beim öffentlichen Baurecht immer fragen: Wo steht das?? Für einen "Feuerwehraufzug" gibt es kein "muss", weil es dazu keine Vorschriften des öffentlichen Rechts gibt.

fruity187 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 16:36
@Seehausen

Aha. Ich habe mich bei meiner Aussage auf die Hochhausrichtlinien berufen und bin dadurch davon ausgegangen, dass diese Regelungen verpflichtend sind. Ähnlich wie die Problematik mit dem Sicherheitstreppenhaus (Dazu hatte ich vor kurzem auch eine Frage online gestellt).

Heißt das also, dass es sich dabei viel mehr um eine Empfehlung als eine gesetzliche Richtlinie handelt?

Seehausen  06.12.2013, 17:30
@fruity187

Zur Klarstellung des öffentlichen Bauordnungsrechts:

Entweder zwei getrennte Rettungswege oder ein Sicherheitstreppenhaus.

Feuerwehraufzüge kann man bauen, muss es aber nicht, es sei denn, die Bauaufsicht verlangt dies bei hohen Hochhäusern über den Sonderbauparagrafen.

Seehausen  06.12.2013, 17:30
@fruity187

Zur Klarstellung des öffentlichen Bauordnungsrechts:

Entweder zwei getrennte Rettungswege oder ein Sicherheitstreppenhaus.

Feuerwehraufzüge kann man bauen, muss es aber nicht, es sei denn, die Bauaufsicht verlangt dies bei hohen Hochhäusern über den Sonderbauparagrafen.