Morddrohung strafen?
Hallo ich habe einem Mitschüler von mir (nicht direkt) gedroht ihn umzubringen ich habe geschrieben dass ihm am 15.02. aas passiert. Er hat mich über mehrere Jahre hinweg gemobbt. Ich wollte fragen was für Strafen ich bekomme (ich bin 14). Er hat es heute herausgefunden das ich es war und hat auf mich eingeschlagen und mir schließlich auch mit dem Tod gedroht er müsste jetzt doch aich Strafbar sein (er kst 15) welche Strafen würde ich und er bekommen? Danke
3 Antworten
Wenn du lediglich geschrieben hast, dass ihm was am 15.02. passiert, erfüllt dies nicht den Tatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB .
Vielmehr erfüllt es den Tatbestand der Bedrohung und der Körperverletzung nach § 223 StGB, wenn der Minusmensch dir gegenüber mit dem Tod droht und auf dich einschlägt.
Schulverweis, Disziplinarmaßnahmen nach §53, Versetzung in eine andere Lerngruppe; falls es bei einem von euch Anzeichen gibt, dass ihr es Ernst meint, polizeiliche Abführung. Ggf. Jugendstrafe, das Androhen ist strafbar.
Mein Tipp: Kopf unterm Arm, zugeben, dass du Mist gebaut hast, biete eine Wiedergutmachung an iS.v. etwas für die Schulgemeinschaft tun, und lerne darauf, dass das Mist war.
Wenn der andere dir droht: melden, anzeigen. Sowas geht gar nicht.
Du bist minderjährig und er hat dich gemobbt, dir also psychischen Schaden zugefügt. Du hast nichts zu befürchten.
Sie sind 14 und 15 Jahre alt - mein Gott!!! Meine Antwort ist kein Unsinn sondern eher Mutmaßungen über strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen zu stellen und Downvotes abzugeben. Wer nimmt sowas denn in dem Alter ernst??
Grober Unsinn, ein Unrecht legitimiert nicht das andere. Notwehr trifft hier nicht zu, Nothilfe auch nicht. Beides strafbar und dämlich.