Mofa fährt original schneller als 25Km/h, erlischt trotzdem die betriebserlaubnis?

5 Antworten

Nach original gemessener Geschwindigkeit(navi)stehen dir eine Toleranz von 20%zu.vorausgesetzt es wurde nichts technisch verändert.

http://www.iww.de/quellenmaterial/id/6228

Gruß

nach welchem Tacho?

die Mofa Tachos meinen es oft bisschen gut grade wenn sie alt sind.

schonmal mit einem auto abgeglichen?

und zu deiner frage wenn das so ist, ist sie zu schnell keine betriebserlaubniss.

xSeppLPx 
Beitragsersteller
 08.10.2016, 21:35

danke für die schnelle Antwort

Ich habe es mit mehreren GPS App´s überprüft

Die Betriebserlaubnis kann aus drei Gründen erlöschen:

-Änderung der Fahrzeugart

-Verschlechterung Abgas/Geräuschverhalten

-Gefährdung von Verkehrsteilnehmern

Nr 1 kann ausgeschlossen werden, da Mofa und KKR beide in Fahrzeugkategorie L1e fallen. Nr 3 kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da nichtmal theoretisch eine Gefahr bestehen könnte - ein originales Mofa erreicht solche Geschwindigkeiten auch bergab.

Bleibt noch Nr 2. Die Übersetzung wird wohl original sein, trotzdem fährt es schneller, folglich muss die Drehzahl höher sein - dadurch könnte es natürlich durchaus lauter sein.

//Nachtrag: Es muss natürlich auch hier eine Änderung zugrunde liegen - die du evtl bisher übersehen hast.


Mofa ist unfrisiert/original, dies habe ich selbst überprüft

...und trotzdem ist es zu schnell. Maximal +20% sind bei unverändertem Fahrzeug zulässig, da bist du "geringfügig" drüber. Du bist als Fahrzeughalter dafür verantwortlich, dass es nicht schneller als erlaubt fährt. Wenn du den Fehler (z.B. verschlissene Simmerringe, die ein wenig Falschluft ziehen) nicht selbst findest, muss notfalls eine Werkstatt ran oder gar ein Austauschmotor rein.

Wenn es so schnell ist, ist es wohl nicht über die Variomatik gedrosselt. Dann hat der Verkäufer wahrscheinlich zu große Variogewichte verbaut.

Dann ist das schon frisiert, die Betriebserlaubnis erlischt, auch wenn es original so verkauft wurde. Dafür ist der Verkäufer verantwortlich, da er dir ein Mofa verkauft hat.

Wenn du länger damit rumfährst und kontrolliert wirst, bekommst du die Anzeige und Strafe, der Verkäufer muß da nicht haften. Du müßtest es sofort wenn du das feststellst, machen lassen. Das läßt sich ja am Kilometerstand belegen.

Hallo xSeppLPx,

nein die Betriebserlaubnis erlöscht nicht, wenn keine Änderungen vorgenommen werden.

Wann die Betriebserlaubnis erlöscht steht im § 19 der StVZO:  

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Auszug aus § 19 StVZO

*************************************************************************************

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

 ***********************************************************************************

Trotzdem darfst Du die Mofa nicht mehr fahren, wenn sie nicht mehr den Angaben der Betriebserlaubnis entspricht.

Wirst Du von der Polizei kontrolliert, wird Dir die Weiterfahrt untersagt und Du erhältst eine Mängelbescheinigung und Du musst das Fahrzeug innerhalb einer Woche bei der Polizei mit behobenen Mangel vorführen.

Ob das ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld kostet vermag ich im Moment nicht zu sagen.

Kommen wir zum Thema Fahrerlaubnis.

Hast Du die Fahrerlaubnis der Klasse AM oder höher liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

Hast Du aber nur die Prüfbescheinigung zum Führern von Mofas, erfüllst Du den Straftatbestand des § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis,

Schöne Grüße
TheGrow