Mit welchen Nachteilen muss ich bei einer Vertragsübertragung einer Lebensversicherung rechnen?
Ich besitze und zahle seit ca. 30 Monaten eine LV ein (Er- und Ablebensversicherung) und möchte nun die Polizze auf meine Freundin überschreiben. Begünstigter in jedem Fall ist sowieso unser gemeinsamer Sohn, dies bleibt gleich. Als ich das Formular für den Vertragsnehmerwechsel ausfüllen wollte, bin ich auf eine Klausel gestoßen, die erwähnt: "Weiters wurde ich von der (Name der Versicherungsbranche) über alle Nachteile auch unter Übergabe einer Vertragshochrechnung zum Ende des Vertrages informiert." Nach telefonischer Nachfrage, was dies bedeuten solle, meinte die Dame am Telefon: "Ach nichts, das ist nur eine Formsache - es entstehen keine Nachteile durch den Versicherungsnehmerwechsel" Da ich mir jedoch noch Recht unsicher bin, wollte ich auf Nummer sicher gehen und mich mal informieren (Google hat nur vaage Vermutungen ausgeschüttet). Daher meine Frage: Kommt es nun durch den Vertragsnehmerwechsel zu Nachteilen, bzw. wird eine Teilsumme von den bereits geleisteten Zahlung abgezogen ? (Immerhin sind etwas über 2500€ in die Polizze einbezahlt.)
4 Antworten
Hallo Andeers1,
bei einem Versicherungsnehmerwechsel gibt es einiges zu beachten. Dazu habe ich ein paar Tipps für dich:
Bei Lebensversicherungen bzw. privaten Rentenversicherungen wird zwischen dem Versicherungsnehmer und der versicherten Person unterschieden.
Der Versicherungsnehmer ist der Inhaber der Versicherung. Er darf entscheiden, ob ein Vertrag z.B. gekündigt werden soll, oder auch wer die Versicherungsleistung bei der Auszahlung erhalten soll.
Die Lebens- oder Rentenversicherung wird auf die versicherte Person abgeschlossen. Das bedeutet: So lange die versicherte Person lebt, kann die Versicherung bis zum festgelegten Aufbautermin fortgeführt werden. Verstirbt die versicherte Person, wird der Vertrag fällig und die Todesfallleistung ausbezahlt. Zum Versicherungsbeginn wird deshalb auch nach bestehenden Vorerkrankungen oder Verletzungen der versicherten Person gefragt. Die versicherte Person besitzt keine Rechte an der Versicherung und darf deshalb auch nicht über deren Fortbestand oder die Auszahlung bestimmen. Wie DerHans schon geschrieben hat, kann es aufgrund der erneuten Gesundheitsfragen bei einem Wechsel der versicherten Person zu Kosten kommen.
Wenn deine Freundin die neue Versicherungsnehmerin werden soll, handelt es sich dabei um einen Versicherungsnehmerwechsel. Unabhängig vom Versicherungsnehmerwechsel, kann deine Freundin auch die Beitragszahlung für die Lebensversicherung übernehmen.
Wenn ein Versicherungsnehmerwechsel durchgeführt wird, übermittelt deine Versicherungsgesellschaft zu diesem Termin den aktuellen Vertragsstand (Rückkaufswert) an das Finanzamt. Dieses prüft dann, ob und in welcher Höhe eine Schenkungssteuer zu zahlen ist. Für Ehepartner und Familienmitglieder gibt es hierbei Freigrenzen. Dein Steuerberater oder das Finanzamt kann dir auch Auskunft geben, in welcher Höhe eine Schenkungssteuer fällig wird.
Bei einer Auszahlung der Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung wie z.B. bei Kündigung oder zum Ablauf können Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig werden. Darauf hat der Versicherungsnehmerwechsel und die dadurch anfallende Schenkungssteuer keinen Einfluss.
Ich empfehle dir, dich vorab noch einmal bei deiner Versicherungsgesellschaft zu erkundigen, ob für den Versicherungsnehmerwechsel eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird. Bei vielen Versicherungen ist nur der Wechsel des Versicherungsnehmers, nicht aber der Wechsel der versicherten Person möglich. Aber auch darüber kann dir dein Versicherungsunternehmen Auskunft geben.
Ich hoffe, meine Informationen helfen dir weiter.
Viele Grüße,
Angie vom Allianz Hilft Team
und möchte nun die Polizze auf meine Freundin überschreiben.
Man kann bei einer Lebensversicherung nur den Versicherungsnehmer wechseln. Die versicherte Person ändert sich dagegen nicht.
Welchen Sinn soll dieses haben?
Dass du versichert bist, und deine Freundin jederzeit den Vertrag kündigen kann und das Kapital verprassen kann.
Davon würde ich abraten.
Solche Überlegungen solltest du bis zur Heirat zurück stellen.
Hallo Andeers,
meine erste Ehe ist nach 20 Jahren zerbrochen.
Dies nur mal als Hinweis, was alles passieren kann.
Und beachte bitte, dass ich hier fachliche Kommentare abgebe und meine persönliche Meinung mit einbeziehe.
Und dies lasse ich mir auch von niemandem verbieten.
Und wenn es dir nicht passt, musst du meine Kommentare, bzw. Antworten ja nicht lesen.
Deine persönliche Meinung war hier nicht gefragt, Apolon. Es ging um eine sachliche Frage mit Folgen eines Versicherungsnehmerwechsels. Beachte dies bitte in Zukunft. Was deine Beziehung angeht, mein Beileid. Die LV sollen sowieso hauptsächlich als Kapital für unsere Kinder in ca. 18 Jahren (Versicherungsende) eingesetzt werden. Ich denke mal, dass das Wohl unserer Kinder immer an erster Stelle stehen wird. Egal in welcher Situation.
Dein Beileid ist nicht angebracht.
Ich bin glücklich verheiratet!
Ich werde folgendes beachten: Wenn du Fragen stellst werde ich diese nicht mehr beantworten.
Du kommst bei mir auf die rote Liste!
Wenn sowohl die Eigenschaft des VN (Versicherungsnehmer) als auch der VP (versicherten Person) geändert werden soll, ist dafür eine erneute Gesundheitsprüfung dieser neuen Person erforderlich. Dafür fallen dann natürlich auch wiederum Kosten an. Diese werden der Police dann selbstverständlich belastet
Hmm, Danke für die Antwort, klingt plausibel - allerdings wurde ich bei Versicherungsabschluss keiner Gesundheitsprüfung unterzogen. Ich musste lediglich einen kleinen (ca. 10-15 Fragen) medizinischen Fragebogen zu meiner Gesundheit machen, das war alles.
Dieser Fragebogen wird natürlich geprüft. Das verursacht selbstverständlich Kosten.
Welche Vorteile versprichst du dir denn von dieser Übertragung???
z.B. keine Anrechnung bei Hartz IV, ALG II usw...
Gruß siola55
Hallo siola55,
In Österreich ist es etwas anders als in Deutschland - bei uns werden kapitalertragliche Versicherungen nicht als "Einkommen" berechnet, sondern als "Vermögen" angerechnet. Solche Versicherungen die vorzeitig nur gegen einen Anteil des Rückkaufswertes ausbezahlt werden können (=Verlust) werden sowieso nicht berücksichtigt. Daher 0 Vorteile, es geht nur darum, dass ich noch eine LV abschließen möchte, aber mein Girokonto nicht mit so vielen Daueraufträgen belasten möchte, weil dies bei jeder Bonitätsprpfung mit ID Angabe angelastet wird. (Mehr Ausgaben)
Hallo Apolon, ich bin mit meiner Freundin zur Zeit seit 7 Jahren zusammen und erwarten unser 2. Kind, außerdem haben wir bereits ein Häuserbau hinter uns - Vertrauen werde ich wohl genug in ihr haben, da werden keine 2500€ eine Ehe zerstören - bitte antwortet konstruktiv, wenn keine sachlichen hilfreichen Antwort gegeben werden können, der soll auch bitte keine Fragen beantworten