Mit einer Replika Rolex in den Urlaub?

3 Antworten

Ich denke da können die wenig machen, es kann ja sein, dass du nicht bewusst eine Nachmache gekauft hast. Nur mal so theoretisch.. Aber ich glaub gar nicht, dass die die Uhr erkennen als eine Nachmache und sonst dürftest du sie ja eigentlich besitzen, wenn du nur eine hast, meines Wissens nach.

yns61 
Beitragsersteller
 28.05.2016, 20:01

aber könnten sie nicht nach Rechnung usw fragen? 

Lucky8Bastard  28.05.2016, 20:18
@yns61

Nach einer Rechnung können sie natürlich fragen, egal wo du sie gekauft hast. Der Zoll muss ja sichergehen das du dafür deine Steuer bezahlt hast in deinem Land wo du lebst.

Erst mal bitte nicht schöne Wörter wie "Replika" benutzen. Fälschung ist ein gutes Wort, das so ein Ding genau beschreibt.

Damit sollte man nirgendwo hingehen, weder aus dem Haus und schon gar nicht über den Zoll.

Der Besitz gefälschter Markenware zum privaten Gebrauch ist in Deutschland nach Markengesetz nicht strafbar (in anderen europäischen Ländern gibt es da deutlich strengere Gesetze). 

Wer mit kriminellen Fakedealern Geschäfte macht, dem drohen z.B. in Frankreich beim Kauf von gefälschter Markenware Geldstrafen bis 300.000 Euro oder maximal drei Jahre Gefängnis.

In Deutschland ringt Dein Chinawecker den Zollbeamten höchstens ein mitleidvolles Lächeln ab, sofern Du Dich nicht im Urlaub mit weiteren Fälschungen eindeckst und über die Reisefreigrenze gelangst...

Die Bestimmungen im Reiseverkehr kannst Du auf der Webseite des deutschen Zoll einsehen

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html