Mit b17 Mofa fahren erlaubt?
Ich habe vor kurzem mein Führerschein gemacht und habe jetzt mein b17 aber da es problematisch ist von a nach b zu kommen wenn jedesmal der Vater dabei ist wollte ich fragen ob ich mit meinem b17 Mofa fahren darf
5 Antworten
Für Mofa brauchst Du entweder eine Mofa-Prüfbescheinigung, die sogar schon ab 15 Jahren erworben werden kann, oder eine gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse. Mit B17 hast Du sogar Klasse AM, womit Du Kleinkrafträder bis 50ccm und 45 km/h fahren darfst. Damit darfst Du auch allein fahren. Das begleitende Fahren gilt nur bei Fahrzeugen der Klasse B.
Wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, darf sogar Mofa ohne Prüfbescheinigung und ohne Fahrerlaubnis fahren. Das hängt mit dem Bestandschutz zusammen, da die Mofa-Prüfbescheinigung am 1. April 1980 eingeführt wurde und davor zum Führen eines Mofas nur ein Mindestalter von 15 Jahren vorgeschrieben war.
Ja darfst du, da der Autoführerschein (B) den Mofa Führerschein (AM) bis zu 50 ccm automatisch mit einschließt. Für jedes weitere Fahrzeug mit 2 Rädern und mehr als 50 ccm brauchst du dann einen Führerschein aus der A Klasse ( A1, A2, A) ;-)
OKEEEY ! (kommt ja trotzdem aufs gleiche raus, oder? Sie/Er darf legal mit dem Mofa fahren)
Wer eine gültige Fahrerlaubnis hat, egal welche Klasse, braucht zum Führen eines Mofas keine Prüfbescheinigung. Sogar der "Bauernführerschein" Klasse L reicht dafür, der ja ansonsten keine anderen Klassen beinhaltet.
Hi,
wollte ich fragen ob ich mit meinem b17 Mofa fahren darf
Ja, darfst Du - sowohl in der "normalen" Klasse B als auch beim BF17 ist der Führerschein Klasse AM eingeschlossen.
Heißt, Du darfst Mofas/Roller mit
- max. 50 ccm,
- max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie
- max. 4 kW Leistung
fahren. Im Übrigen ab dem Zeitpunkt der Erteilung ohne Begleitperson.
LG
du darfst eine Mofa, sogar ein Roller mit 50ccm u. 45 km/h fahren, das ist im B mit eingeschlossen, sogar der L ist inclusive. Das darfst auch ohne die Begleitperson fahren.
Nein. Es ist ein völlig anderer Führerschein.
Bei mir z.B. reicht der Personalausweis aber das wurde ja dann später strenger gehandhabt.
Moment: Vermutlich liege ich falsch, weil ich nicht weiß was du mit 17b meinst. Auto mit begleitetem Fahren?
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/
[...]Eingeschlossene Klassen in der Fahrerlaubnis B:
Neben den Fahrzeugen bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse sind Besitzer des Autoführerscheins berechtigt, noch weitere Fahrzeuge zu führen. Eingeschlossen sind die Klassen AM und L:Die Klasse AM beinhaltet:
- Krafträder (Fahrräder mit Hilfsmotor) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder einem Elektromotor sowie Merkmalen von Fahrrädern
- Zweirädrige Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) oder maximal 4 kW Nennleistung (elektrische Antriebsmaschine)
[...]
den Mofa Führerschein (AM)
wie oft noch?!? es gibt keinen Mofaführerschein; das ist lediglich eine Prüfbescheinigung - AM stimmt