Mit 17 Jahren eigenes Gewerbe muss ich noch zur Schule
Hallo zusammen,
ich bin 17 Jahre und habe mich selbstständig gemacht, jetzt beende ich dieses Jahr die Schule. Muss ich noch bis ich 18 bin in die Schule oder zählt meine Selbstständigkeit als Beschäftigung so das ich nicht zur Schule muss?
LG Bene
4 Antworten
Wenn Du die Regelschulzeit hinter Dir hast, dann nicht. Je nach Bundesland sind das entweder 9 oder 10 Jahre und sie enden mit dem Haupt- oder Realschulabschluss bzw. ohne Schulabschluss. Mit Deinem Alter hat das nur wenig zu tun. Wer mit 6 Jahren eingeschult wurde, verlässt mit 16 spätenstens die Regelschule, ist auf einer weiterführenden Schule, macht eine Ausbildung oder ist selbständig.
Du musst das Gewerbe allerdings anmelden. Da Du noch nicht volljährig bist, brauchst Du für die Gewerbeanmeldung einen Erziehungsberechtigten.
Falsch !
Nein, richtig!
Was Du vermutlich meinst, ist das Vormundschaftsgericht. Die Zustimmung desselben ist, neben der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, vorgeschrieben. Der gesetzliche Vertreter ist ein Elternteil. Mit anderen Worten: ein Erziehungsberechtigter. Wenn es keinen Erziehungsberechtigten geben sollte, existiert ein anderer gesetzlicher Vertreter. Vor allem der Entzug der Erlaubnis, ein Gewerbe zu führen, geht ohne Gericht nicht.
www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
wenn du schon abschreibst, dann doch bitte von aktuellen Seiten ! Vormundschaftsgerichte gibt es seit 2009 nicht mehr ! Diese Sachen machen jetzt die Familiengerichte. Und dieses Gericht entscheidet, ob ein Minderjähriger für die Angelegenheiten des Gewerbes für "voll geschäftsfähig" erklärt wird.
Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist zwar auch erforderlich, aber nicht die eigentliche Hürde.
Mir ging es in erster Linie darum, zu bestätigen, dass ich nichts Falsches in meiner Antwort geschrieben habe. Er braucht die Erziehungsberechtigten, wenn er ein Gewerbe anmelden will. Das ist die Realität.
Davon, was der Fragesteller sonst noch alles braucht und welche weiteren Hürden bei wem zu überwinden sind, hat mit der Frage doch gar nichts zu tun. Schulpflichtig, und darum ging es, ist er dann nicht mehr, wenn er arbeitet. Ob angestellt oder selbständig spielt keine Rolle.
Mein letzter Absatz war eine Ergänzung; nichts weiter.
Das Gewerbe habe ich bereits! mir ging es nur darum ob ich noch zur schule gehen muss aber das hat sich schon erledigt.
Vielen Dank für die Antwort!
Wenn du dann noch schulpflichtig bist. Ist ja in jedem Bundesland anders. Solltest du einfach mal in den entsprechenden Gesetzestexten zur Schulpflicht deines Bundeslandes nachlesen, obs da eine Regelung gibt.
habe mich selbstständig gemacht
Hast du auch die Zustimmung des Familiengerichts erhalten ? Ohne die ist deine Selbständigkeit eh unwirksam !
Im Übrigen spielt eine Selbständigkeit bezüglich der Schulpflicht gar keine Rolle...
Du mûsstrn der Regel 12 Jahre zur Schule gehen um die Schulpflicht zu erfüllen
Falsch ! Ein Erziehungsberechtigter hilft bei der Gewerbeanmeldung nicht. Da braucht ein Minderjähriger die Zustimmung des Familiengerichts !