Mit 16 Jahren Nebenjob an der Tankstelle?

4 Antworten

Arbeiten darfst Du bereits ab 15.

Aber nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14 JArbSchG) und nicht am Sonntag.

Wenn Du in einer Bedarfsgemeinschaft des ALGII lebst, bist Du selbst "Hartz- 4 Empfänger" - mach Dir das klar!

Du hast einen Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat zuzüglich 20 Prozent des darüber hinaus gehenden Verdienstes.

In den Schulferien gibts den besonderen Betrag von 1.200 Euro.

Woher sollen wir wissen, was die Tankstelle zahlen will?

Traurigerweise kann man mit dem Motto "Leistung muss sich wieder lohnen" Wahlkämpfe erfolgreich bestreiten (FDP bei der vorletzten Bundestagswahl), aber für Jugendliche, die einer Hartz 4-Bedarfsgemeinschaft angehören, gilt das definitiv nicht. Denen wird eher das direkte Gegenteil vorexerziert... :-/ Wenn du dir einen Minijob ergatterst, wird dir der Verdienst über 100 Euro + irgendeinem Betrag von ca. 20 Euro komplett mit dem Anspruch der gesamten bedarfsgemeinschaft verrechnet. Ein klitzekleines Trostpflästerchen bleibt: Innerhalb der Sommerferien darfst du für einen Monat am Stück 1200 Euro netto anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Leider lohnt es sich nicht, da Du zur Bedarfsgemeinschaft Deines Vaters gehörst. Das wäre dann zusätzliches Einkommen und würde dann von den Leistungen, die Dein Vater vom Jobcenter bekommt, abgezogen. Ansonsten könntest Du mit 16 Jahre am Tag arbeiten gehen.

Prinipiell ja. Aber mehr als 110 Euro ( so in etwa sind es) darfst du nicht verdienen oder du musst halt den Rest abgeben bzw er wird von Hartz4 abgezogen

Und der Jugendschutz muss eingehalten werden zum Beispiel hinsichtlich der Arbeitszeit und -dauer

derdorfbengel  13.02.2014, 19:29

Wieso darf er nicht verdienen?

Im Gegenteil: er muss so viel verdienen wie er kann, um seine Bedürftigkeit zu verringern!

Im Übrigen ist der Freibetrag 100 Euro.

Offenbar hast Du viel Ahnung von der Materie.

Nordseefan  13.02.2014, 20:20
@derdorfbengel

Er ist 16 und Schüler, somit muss er nicht verdienen.

tuchende  13.02.2014, 22:08
@derdorfbengel

Er muss nicht ! Aber der Freibetrag trifft für ihn nicht zu. Dazu bräuchte er eine vereinbarung mit dem Jobcenter und die wird auf Grund seines Status (Schüler) nicht bekommen.

TheMiner1998 
Beitragsersteller
 13.02.2014, 19:04

Okay dankeschön. Werde mich dann die Tage mal näher bei der Tankstelle erkundigen