Mein kleiner Bruder hat über meinen PS 4 Account V-Bucks im Wert von 230€ gekauft? Kann ich das Geld zurück bekommen, oder ist es futsch?

10 Antworten

Du hast gegen die Paypal-Nutzungsbedingungen verstoßen, indem du deinem Bruder den Zugang zu deinem Paypal-Account ermöglicht hast.
Selbst schuld!

Formal gelten die Einkäufe so, als hättest DU SELBST sie getätigt.

Du kannst es über Kulanz versuchen, aber einen Rechtsanspruch hast du NICHT!

fl0eisner 
Beitragsersteller
 25.06.2019, 11:39

Okay Danke. Kulanz ist bei Epic-Games so ne Sache. Naja probieren kann mans ja mal.

Ruf bei Epic Games an und schilder dein Problem. Dann siehst du ob es futsch ist oder nicht. Ich kenne mich dabei nicht so gut aus aber sollte dein Bruder was vom Shop dann gekauft haben ist es denke ich nicht mehr möglich.

fl0eisner 
Beitragsersteller
 25.06.2019, 07:29

Gekauft hat er noch nix, und anrufen ist leider nicht möglich bei Epic.

Ifm001  25.06.2019, 07:59
@fl0eisner

Natürlich hat er was gekauft ... V-Bucks.

fl0eisner 
Beitragsersteller
 25.06.2019, 09:38
@Ifm001

Ach ne, meinte von den V-bucks ...

Ifm001  25.06.2019, 09:53
@fl0eisner

Was Du meintest, ist schon klar. Rechtlich ist beides ein Kauf. Die V-Bucks sind am Ende nichts anderes als ein Gutschein.

Wenn du bei deren Support Seite gehst, da kontaktierst du die dann musst auswählen was der Grund ist, da wird stehen versehntliche Einkäufe dann musst es klären

Dein Bruder ist noch nicht voll Geschäftsfähig und DURFTE somit ohne der Zustimmung eines Elternteils nichts kaufen!

Epic müsste es eig. zurückerstatten!

Rubezahl2000  25.06.2019, 10:01

@Martin136: Nein!
Der Fragesteller hat verbotenerweise dem Kind den Zugang zu seinen Accounts ermöglicht. Der Kauf wird formal so gewertet, als hätte der Fragesteller SELBST gekauft.

Margita1881  25.06.2019, 19:00
@Martin136

...ich sage es auch !

a) Kind kannte Passwörter und hat Account missbraucht
Haben die Eltern dem Kind den Zugang zu dem Account mit hinterlegter Zahlungsinformation eingerichtet, dann haben sie dem Kind meist auch eine konkludente Vollmacht gegeben, über den Account etwas zu bezahlen.
Selbst, wenn sie nicht alle Käufe autorisiert haben, sondern das Kind nur gebeten haben, nichts zu kaufen, so wird man hier von einer solchen Fahrlässigkeit ausgehen, dass die Grundsätze der Anscheinsvollmacht erfüllt sind. Daher haften hier grundsätzlich die Eltern für die Käufe ihrer Kinder, wenn der Zahlungsempfänger „gutgläubig“ war. Es sei denn, sie können nachweisen, dass sie alles Erdenkliche getan haben, um eine derartige unbefugte Nutzung zu verhindern. Dies wird allerdings in der Regel nicht gelingen.

https://www.wbs-law.de/internetrecht/in-game-kaeufe-durch-kinder-wann-haften-die-eltern-78382/

sieht nach Pech gehabt aus.

Woher ich das weiß:Recherche