Mein Kind war letzte Woche auf Klassenfahrt in Berlin. Darf die Lehrerin die Kinder nach 22 Uhr alleine auf dem Alex rumlaufen lassen.......mein Kind ist 13?
8 Antworten
Welches Bundesland?
Für NRW gelten die "Richtlinien für Schulfahrten" des Schulministeriums, daraus ein Auszug:
6. Aufsicht, Gefahrvermeidung und Unfallverhütung
6.1
Art und Umfang der Aufsicht haben sich nach den jeweiligen Gegebenheiten zu richten; mögliche Gefährdungen sowie Alter, Entwicklungsstand und Ausprägung des Verantwortungsbewusstseins der Schülerinnen und Schüler, bei behinderten Schülerinnen und Schülern auch die Art der Behinderung, sind zu berücksichtigen.
Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen ist in der Regel eine weitere Begleitperson mitzunehmen. Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist in der Regel die Teilnahme von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Begleitperson erforderlich. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 ist auch eine ausschließlich weibliche Begleitung zulässig.
Außer Lehrerinnen und Lehrern können auch andere geeignete Personen – z. B. Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler – als weitere Begleitung beauftragt werden. Den weiteren Begleitpersonen können einzelne Aufsichtsbefugnisse übertragen werden.
Die Leiterin oder der Leiter kann den Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der dargestellten Grundsätze und nach vorheriger Absprache mit den Eltern die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen, ohne dass dabei eine Aufsichtsperson jede Schülerin oder jeden Schüler überwacht. Auch bei nicht unmittelbar beaufsichtigten Unternehmungen muss eine Begleitperson jederzeit erreichbar und ansprechbar sein.
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Also, die Frage stellt sich, in wie weit dies vorher mit den Eltern abgestimmt wurde, z.B. auf einem Elternabend oder per Unterschrift?
Das Jugendschutzgesetz enthält KEINE Sperrzeiten, zu denen Jugendliche und Kinder das Haus nicht verlassen dürfen.
Somit war der nächtliche Ausflug legal.
Geht doch total einfach...
Als ich damals auf Klassenfahrt war waren immer zwei Lehrer dabei. Einer bleibt in der Jugendherberge bei der einen Gruppe, der andere unternimmt den nächtlichen Ausflug.
Welcher Schaden ist hier entstanden, der eine Klage rechtfertigen würde?
Der obere Absatz steht in keinem Gesetz.
Nein darf sie soweit ich weiß nicht, sie hat Aufsichtspflicht
Das dürfen die Lehrer nicht.
So was ist unverantwortlich
Es gibt in Deutschland kein Gesetz, dass den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen im Freien regelt.
Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt in Gaststätten und Tanzlokalen u.ä..
Wenn der Lehrer die Kinder über die Gefahren aufgeklärt hat, ihr klaut, rauf, und sauft nicht, dann ist er seiner Aufsichtspflicht nachgekommen.
Aaaber - ich glaube nicht daran, dass die Lehrerin das tatsächlich getan hat. Die kennen Eltern und deren Ansprüche.
Kann es nicht eher sein, dass das liebe Kind aus der Unterkunft ohne Wissen der Lehrerin entfleuchte?
Außerdem - was ist denn passiert, dass einen Schadensersatz wegen einer Aufsichtspflichtverletzung entstanden ist?
Berlin mit 13jährigen als Klassenfahrtsziel ist aber schon nebendran.
Es sind alle zusammen zum Alex und haben dann von der Lehrerin "Freizeit" bekommen (in Gruppen)
Fakt ist, das meine Tochter in einer Situation war in der sie richtig Angst hatte und nur noch von dort weg wollte.......und keiner von den Lehrern da war. Der Lehrer wurde angerufen und hat 10 min gebraucht bis er bei der Gruppe war.
10 Minuten und in Gruppen ist doch völlig in Ordnung.
Was ist denn passiert, dass eine 13jährige da so ausflippt?
Umfang der Aufsicht bei Fahrten, Schulskikursen und Schullandheimaufenthalten
Die Lehrkraft ist verpflichtet, während der ganzen Fahrt bzw. des
Mögliche Rechtsfolgen einer Aufsichtsverletzunggesamten Aufenthalts ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht wahrzunehmen.
Dies bedeutet, dass ein Aufsichtsführender die ganze Nacht in der
Unterkunft der Schüler anwesend sein muss, um sowohl als Ansprechpartner bei möglichen auftretenden Problemen da zu sein, als auch um eventuell nötige Kontrollen vorzunehmen. Ein Verlassen der Unterkunft durch die zur Aufsichtsführung Verpflichteten führt daher zu einer Aufsichtspflichtverletzung.
Verurteilung der Lehrkraft zum Schadenersatz durch ein Zivilgericht
Disziplinarstrafe
Verurteilung durch ein Strafgericht (bei schwerer Pflichtverletzung, d. h. grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz)