Mehrwertsteuer 7% 19 % , Eiswürfel ...

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eiswürfel gelten wohl eher als Getränk (19% MwSt.).

Minihawk 
Beitragsersteller
 25.07.2012, 23:35

Getränke werden auch mit 7 Prozent besteuert, so fern sie nicht alkoholisch sind.

Dory1  25.07.2012, 23:45
@Minihawk

Ist das so? Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass der verringerte Steuersatz nur für Milch und Leitungswasser gilt(?).

Minihawk 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 00:05
@Dory1

Du hast Recht! Ich bin entsetzt, Getränke sind also keine Lebensmittel! Sidn die denn alle total mit dem Klammerbeutel gepudert?

Dory1  26.07.2012, 15:12
@Minihawk

Soll wohl an der "guten" Leitungswasserqualität in Deutschland liegen - alles andere sind Genussmittel ;)

Minihawk 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 19:42
@Dory1

Das ist ein Skandal. So wird den Leuten vom Staat das Geld aus der Tasche gezogen, die Hotelindustrie bekommt aber von der FDP ein 7%-Mwst.-Geschenk, verkehrte Welt halt.

weil eiswürfel nicht als Lebensmittel besteuert werden sondern als Genussmittel undn werden damit mit 19% versteuert. Gefrorene Speisen wie zum Beispiel gefrorener Spinat (kotz) ist nunmal ein Lebensmittel und als solches darf es nicht mit 19% besteuert werden sondern mit 7%.

Minihawk 
Beitragsersteller
 25.07.2012, 23:35

Wenn ich nun den Spinat zum Kühlen meiner Getränke benutze, begehe ich dann Steuerhinterziehung? :)

Eigentlich sollten 7% berechnet werden, denn Eiswürfel sind zum Verzehr gedacht und damit Lebensmittel.

Minihawk 
Beitragsersteller
 25.07.2012, 23:34

Das habe ich auch gedacht, aber ich habe in der Rechnung 19 Prozent stehen.

Erklärungsversuch:

Eiswürfel werden nicht als Lebensmittel genossen, sondern rein dazu benutzt, Energie aus Lebensmitteln zu entfernen. Daher werden sie wie Brennstoffe behandelt, also mit 19 Prozent belastet.

Wenn ich nun mit Spinat mein Getränk herunterkühle, begehe ich dann Steuerhinterziehung? :)

GoaSkin  27.07.2012, 00:41
@Minihawk

Ich denke, der Laden ist eher vorsichtig und führt lieber mal mehr ans Finanzamt ab.

Eiswürfel werden ja nicht rein zur Kühlung verwendet, sondern lösen sich zu Wasser auf, das man dann mit trinkt. So wie gefrorener Spinat immernoch ein Lebensmittel bleibt, sollte es mit gefrorenem Wasser auch sein.

Entenfreund  25.07.2012, 23:33

ja aber es gilt bei gefrorenem wasser eine Sonderregelung. Es gilt halt nicht als Lebensmittel.

Minihawk 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 19:43
@Entenfreund

Leider noch viel schlimmer: Alle Getränke werden mit 19 Prozent besteuert, das ist total bescheuert.