Makler verlangt Personalausweis zur Ansicht, darf er das?
Wegen dem Geldwäschepräventionsgesetz, verlangt ein Makler schon vor der Wohnungsbesichtigung (Eigentums-Whg.) meinen Ausweis zu sehen, obwohl er schon meine Adresse usw kennt. Sind schon lange auf Eigentumswohnungsuche, haben so eine Aussage noch nie gehört. Danke für eure Hilfe Jürgen
4 Antworten
Und bitte woher kennt er das alles, wenn er noch keinen Ausweis gesehen hat? Wir lassen uns halt nicht mehr linken und laufen auch ungern hinter unserem Honorar her und wir wollen auch nicht mehr verlieren vor Gericht, nur weil wir das Geburtsdaten des Kunden nicht kennen. Alles ganz einfach, oder?
Begründung ist Blödsinn, nur wenn Geld fließt gilt doch diese Gesetz. Nur weil du dir einen Vertrag vermitteln lassen willst (z.B. Erstkontakt mit einem Versicherungsvertreter) brauchst Du doch bei der Beratung so etwas nicht ausfüllen, erst bei Antrag....
Übrigens mache ich mir immer den Spaß: gleiches Recht für alle....--> laß dir seinen Ausweis zeigen und frage ihn nach der Höhe seiner Haftpflichversicherung.....nur für den Fall, dass er für eine Falschberatung haften müßte....
Danke für die schnelle Antwort, werde den Rat befolgen und auch nach seinem Ausweis fragen.... bin schon auf die Reaktion gespannt, werde es euch wissen lassen.
So isses.
In Wirklichkeit will er nur die Daten nachprüfen, damit ihm keiner einen falschen Namen nennt und ihn dann hinterher beim Kauf umgeht.
So sind sie halt...
Das ist Unfug! Läßt er Sie allerdings ohne Ausweisvorlage nicht ins Haus oder in die Wohnung Ihrer Begierde, dann müssen Sie halt verzichten. Er bestimmt die "Spielregeln" solange, bis ihm der Auftraggeber den Vermittlungsauftrag kündigt!
Diese Antworten sind leider völliger Unsinn. Nach dem GwG sind Makler sich bei jedem Erstkontakt den Ausweis vorlegen zu lassen. Er muss diesen sogar kopieren und 5 Jahre aufbewaren. Ansonsten drohem ihm mehrere 1000 Euro Geldbuße.
Leider habe ich ein Wort vergessen:
Diese Antworten sind leider völliger Unsinn. Nach dem GwG sind Makler verpflichtet sich bei jedem Erstkontakt den Ausweis vorlegen zu lassen. Er muss diesen sogar kopieren und 5 Jahre aufbewaren. Ansonsten drohen ihm mehrere 1000 Euro Geldbuße.