Macht man sich strafbar, wenn man Bankräuber überfährt?
Er überfällt Laden, tötet einige Menschen, rennt auf die Straße und man überfährt diesen Menschen. Man fuhr etwas zu schnell und hatte etwas Alkohol im Blut.
Macht man sich trotzdem strafbar? Was würde passieren?
18 Stimmen
10 Antworten
Es kämen zwei Dinge in Betracht (abgesehen von Unzurechnungsfähigkeit) Notwehr und Notstand.
Könnte durchaus sein, dass man straffrei davon kommt.
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-rechtfertigenden-notstand-34-stgb
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-notwehr-32-stgb
Er kommt dann höchstwahrscheinlich ins Gefängnis, es sei denn es wäre Notwehr gewesen(was bei dem Szenario unwahrscheinlich ist)
Natürlich machst du dich Strafbar, was ist das für ne Frage
Macht man sich trotzdem strafbar?
[Ironie]Natuerlich ist es nicht strafbar, besoffen einen Bankraeuber zu ueberfahren.[/Ironie]
Was würde passieren?
Ganz ehrlich? Genau das, was passieren wuerde, wenn das Unfallopfer keine Bank ueberfallen und auch niemanden getoetet haette.
Notwehr wäre möglich, wenn es erforderlich ist, den Angriff des Täters abzuwehren. Liegt aber kein gegenwärtiger Angriff vor, gibt es auch keine Notwehr. Ggf. könnte aber ein Erlaubnistatbestandsirrtum, der das Überfahren entschuldigt, vorliegen.
Was m.E. aber möglich wäre, wäre das Anfahren des Taters, um ihn festzunehmen. Festnahmen nach 127 StPO unterliegen zwar der Verhältnismäßigkeit, die aber bei einem derart gefährlichen Straftäter gewahrt bliebe.
Fährst du den Täter aber über den Haufen, nur um ihn zu töten, gäbe es keine Rechtfertigung oder Schuldausschließung.
naja Notwehr könnte noch gegeben sein, da der Abgriff noch andauert.