Lolicons in Deutschland verboten?
Einfache Frage : Was genau ist verboten, das downloaden oder das anschauen? oder beides?
5 Antworten
schreibe ich auch noch mal was dazu. gesetzlich ist es nicht klar geregelt und man kann es auslegen wie man will. doch wer denkt, fiktives, mit realem zu vergleichen, kann sich nur an der eigenen "intelligenz" verbrennen. denn es müssten dann auch alle horrorfilme verboten werden, wo vergewaltigt wird, denn vergewaltigung ist ebenfalls verboten!
es gibt eben keine fundamentale grundlage, wieso lolicon (fiktiv) verboten werden sollte. es existieren keine seriösen statistiken darüber, ob und wieviele reale kinder deswegen zu schaden kamen. und es ist keine kinderpornografie (haben ja einige geschrieben, die keine ahnung haben). denn kinderpornografie beinhaltet, dass darin reale kinder abgebildet sein müssen.
man sollte schon vorsichtig sein. aber mich kotzt die angstmache nur an, die auf keinem fundament steht, sondern schlicht und ergreifen, vollkommen irrational ist. und so lächerlich, als könnten fiktive personen, oder eben zeichnungen, jemals ein kind schaden... das ist so ein blödsinn. das gesetz darüber. haben auch die dänen schon erkannt, die so ein sinnfreies gesetz nicht haben.
alle länder, die lolicon nicht verbieten, muss man leider als geistig fortgeschrittener ansehen, was diesen fall betrifft. schade das deutschland nicht dazu gehört und offensichtlich haben sich jene das gesetz ausgedacht, die einfach nicht mehr klar denken können.
in den augen von intelligenten menschen, ist lolicon einfach nur fiktion und somit kann das garnicht strafbar sein. aber seit wann ist das gesetz immer intelligent?
Der deutsche Gesetzgeber hat in Bezug auf Kinderpornographie ausdrücklich geregelt, dass nur wirklichkeitsnahes Geschehen beim Besitz kinderpornographischer Schriften relevant sein kann, § 185b Abs. 3 StGB.
Es ist immer zu prüfen, ob tatsächlich ein Kind bei Kinder- oder ein Minderjähriger bei Jugendpornographie dargestellt wird. Bei Scheinminderjährigkeit ist das umstritten. Der Gesetzgeber zeigte mal Tendenzen, auch diese zu verbieten.
Nur dass der Otto Normalverbraucher keine Prüfungskompetenz hat und sich die Bundesprüfstelle selbst nicht einig ist.
Das Thema ist ein rechtlicher Wahnsinn. Nach einer liberalen Gesetzgebung dürften wir also von "Im Zweifelsfall erlaubt" ausgehen, nur dass Liberalität eher ein auf Schwarzpulverfundament errichtetes Utopia ist, da du die "richtige" Auslegung erst vor Gericht erfahren wirst.
Das wird aus dem Gesetzestext selbst leider nicht klar. Hier die Meinung der Bundesprüfstelle: http://www.bundespruefstelle.de/RedaktionBMFSFJ/RedaktionBPjM/PDFs/BPJMAktuell/bpjm-aktuell-200902-kriterien-scheinminderjaehrigkeit
Einfach nach "fiktiv" suchen.
Diesem Text nach sind u.a. Comics durchaus verboten, dem Gesetzestext nach solange sie "wirklichkeitsnah" sind.
In jedem Fall kriegst du ne Hausdurchsuchung wenn sie dich erwischen. Eine waschige Begründung wie: "Erfahrung" ist da voll ausreichend.
Hierzu gibt es aber auch widersprüchliche Aussagen:
Letztendlich ist die Rechtslage also eher eine Grauzone, in der man vom Richter abhängig ist. Im Zweifelsfall kann sich ein Angeklagter wohl auf diesen Artikelals Informationsquelle berufen, ob das etwas bringt, da ein deutscher Büger grundsätzlich die richtige Auslegung zu kennen hat (...wer sich das hat einfallen lassen dürfte unter geistigem Dünnschiss gelitten haben), ist fraglich.
Verboten ist nach StGB 184b der Besitz von kinderpornografischen Schriften
Dazu zählt nach hM sogar eine kurzzeitige Kopie im RAM beim streaming.
es sind mangas/animes, inden *junge* mädchen mit sexuellen bezügen gezeigt werden. meist so ähnlich wie in etchis. die rechtsfrage ist dann halt, ob es strafbar ist da ist ja fiktive charaktäre sind.
Das Deutsche Gesetzt ist in manchen fällen ne Ansichtssache...
"Wirklichkaitsnahe" Die Definition eines Wortes hängt mit der Interpretierung zusammen.
Bloß ist das Problem...das die Meinung und Ansicht das Richters höher gestellt ist als die eigene...
Hmm , eine 2D zeichnung in der die Nase ein Punkt ist, Die Augen Riesig und die Haare Natur Lila sind
usw.... hmm halt Ansichtssache
Ja, ist strafbar, da StGB 184b auch "wirklichkeitsnahe" Darstellungen explizit erwähnt.