Lebensmittel Einkauf als Geschäftsinhaber einer GmbH absetzen?
Hallo zusammen,
ich stelle mir gerade eine Bestellung zusammen (myprot+in) darunter sind zb " Instant Oats - Haferflocken " wie auch Karamell Sirup, Proteinriegel, Glutunfreie Brotsticks,...
kann man diesen Lebensmittel Einkauf von der Steuer absetzen ?
Der Einkauf soll mein tägliches Frühstück / Mittagessen ersetzen, an dem keine Geschäftspartner teilnehmen.
Ein freund von mir meinte das man sein Mittagessen bis 10€? täglich absetzen könne.
Für informative Beiträge freue mich sehr!
5 Antworten
Frühstück, Mittag- und Abendessen sind Kosten der privaten Lebensführung. Natürlich keine Betriebsausgaben.
WAs anderes, wenn man mal ein Frühstück für die Mitarbeiter organisiert.
Ich möchte jeden Tag den Mitarbeitern ermöglichen, eine Mahlzeit zu sich zu nehmen, auf kosten des Hauses! Ich habe die Firma erst neu gegründet, die Steuerberaterin würde dann solche Sachen bearbeiten.
Ich verstehe nun immer noch nicht was mit Lohnabrechnung gemeint ist, bekommen die dann weniger Gehalt ? Müssen Sie mehr Steuern Zahlen? Bitte mal deutlicher für einen Laien erklären Vielen Dank!
Wenn Du den Angestellten, jeden Tag, also an 20 Arbeitstagen, eine Mahlzeit finanzierst, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Das ist ja einfach wie ein Zusatzgehalt.
siehe hier:
http://www.computerwoche.de/a/steuerfreie-gehaltsbezuege-fuer-mitarbeiter,2502616,3
Darauf wollte ich hinaus, all diese Lebensmittel kann ich doch täglich jeden Mitarbeiter zur Verfügung stellen, das wird die Mitarbeiter freuen und ans Unternehmen binden ?
Dann wird es aber Lohnsteuerpflichtig, weil eine tägliche Mahlzeit dann ein Sachbezug wäre und damit Lohnbestandteil.
Kannst du mir das bitte genauer erklären ? Lohnsteuerpflichtig also geht es doch nicht ?
Doch natürlich geht es, gelegentlich, dann ist es eben ein kleines Arbeitsfrühstück mit besprechung.
Aber wenn täglich eine Mahzeit angeboten wird, dann ist es beim Betrieb eben Betriebsausgabe, aber für die Mitarbeiter eben als Sachbezug Lohnbestandteil udn unterliegt Lohnsteuer und Sozialbeiträgen.
Das ist wie beim Kantinenessen. ein Zuschuss ist Lohnsteuerfrei, aber wenn das Essen kostenlos abgegeben wird, dann kostet es Lohnsteuer.
Also der Einkauf jetzt ist zu 100% absetzbar, die Mitarbeiter müssen jedoch in ihrer Lohnabrechnung das Frühstück erwähnen ? Ich könnte auch natürlich die Mahlzeiten / das Betriebsfrühstück auf einen bestimmten Tag/ Zeit legen wenn das Steuerlich von Vorteil ist.
"Frühstück, Mittag- und Abendessen sind Kosten der privaten Lebensführung. Natürlich keine Betriebsausgaben.
WAs anderes, wenn man mal ein Frühstück für die Mitarbeiter organisiert."
Darauf wollte ich hinaus, all diese Lebensmittel kann ich doch jeden Mitarbeiter zur Verfügung stellen, das wird die Mitarbeiter freuen und ans Unternehmen binden ?
Kann das sein, daß Dein Freund sich auf die Ortsabwesenheit bezogen hat?
Und damit auf die entsprechende Verpflegungskostenpauschale bzw. Verpflegungsmehraufwand, oder wie das heißt?
Wenn überhaupt nur im Rahmen des Verpflegungsmehraufwands.
Ich dachte bei meiner Antwort nicht an die Mitarbeiter. Schließlich soll es doch sein Essen sein. Ja, dass Verpflegungsmehraufwand nicht in Frage kommt, das dachte ich, ehrlich gesagt, auch schon. Aber ich war grad selbst am Essen. Da hab ich mich kurz gehalten: Wenn er sich zum Verpflegungsmehraufwand nicht auskennt, fragt er sicher nach. Hat er aber nicht, stattdessen will er die Bestellung anscheinend auf Biegen und Brechen abzugsfähig machen. Nur ob dann die Mitarbeiter was abkriegen, das ist noch fraglich.
Verstehe den Fragesteller eher anders: Was kann ich auf biegen und brechen zu Betriebsausgaben machen? Aber tatsächlich Restaurant-Marken könnten hier eine Lösung darstellen. Nur sein Frühstücksmüsli wird eben schwer.
Restaurantmarken finde ich sehr gut. Gab es damals auch in der Firma, in der ich während meines Studiums und danach gearbeitet habe. Die konnte man dann in diversen Geschäften einlösen für seinen normalen Einkauf. Also damit macht er seinen Mitarbeitern definitiv Freude - auch wenn die dann einen Eigenanteil dazu bezahlen müssen (läuft dann alles über Lohnabrechnung). Allerdings gibt es hier mehrere Anbieter, da sollte er sich informieren, welcher Anbieter an seinem Standort besser ist. Also wer die meisten Akzeptanzstellen hat.
Nicht ganz. Denke an die Kantinenverpflegung. Verpfl.-Mehraufw. wird er hier wohl nicht raus kriegen...
Erzählt Dein Freund immer so einen Blödsinn?
Schön wär´s :-))
Was genau willst du? Also für dich kaufen aber die Mitarbeiter angeben geht nicht. Dann muss das auch wirklich für die Mitarbeiter sein. Und die müssen das nicht in ihrer Lohnabrechnung erwähnen - wer erstellt denn die monatliche Lohnabrechnung? Derjenige muss das wissen und entsprechend in der Lohnabrechnung berücksichtigen.