Lastschriftrückgabe CCS Inkasso ohne Inkassoschreiben?

2 Antworten

Erstmal hast du Fehler gemacht, die dich ins Unrecht setzen.

Wenn du per Lastschrift einkaufst, bist du verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen - rechtzeitig vorher, nicht nach der Abbuchung!

Du bist verpflichtet deine Kontobewegungen zeitnah zu prüfen um auf Unregelmäßigkeiten schnell reagieren zu können - es sei denn du hast ein ausreichend fettes Guthaben und fehlerhafte Buchungen sind dir egal - bei dir weder das eine noch das andere.

Wenn du also zeitnah feststellst, dass eine Abbuchung geplatzt ist, dann meldest DU dich beim Empfänger, klärst das und überweist umgehend den Betrag nebst Rücklastschriftgebühr - die wurde nämlich von der Bank beim Empfänger abkassiert.

Der Gläubiger hat nun gewartet und dir ausreichend Zeit zur Korrektur deines Fehlers gegeben. Dann hat er angefangen Maßnahmen zu ergreifen. Die Übertragung an die erste Inkassofirma ist unklar. Unstrittig ist aber die Gebühr für die Adressauskunft, denn erst danach können sie dich anschreiben und notfalls verklagen.

Die Verwaltungsgebühr wäre bei der behaupteten Abtretung unzulässig. Da Inkassofirmen bei sowas am Telefon gern lügen, würde ich die nicht bezahlen.

Die Hauptforderung + Rücklastschriftgebühr + Adressauskunft solltest du sofort an Rossman überweisen - komplett ohne zu zappeln. Ob inzwischen Post kommt ist egal.

Oder du wartest auf den angekündigten Inkassobrief, erkennst deren üppige Gebühren an, vereinbarst eine Ratenzahlung - mit einer weitern Gebühr von ... (in einem Betrag gestern war von 80 Euro die Rede). Die Raten werden dann erst mit den Gebühren verrechnet und die winzige Hauptforderung bleibt dir noch lange erhalten.

Ontario  14.10.2019, 06:30

Ines an deinen Ausführungen ist falsch. Wenn die Bank mangels Kontodeckung eine Lastschrift nicht ausführen kann, darf sie keine Gebühren von dem Kontoinhaber verlangen. Darüber gibt es ein BGH Urteil, was leider aufgrund der Unkenntnis vieler Bankkunden gerne ignoriert und doch Gebühren verlangt.

Im BGH Urteil heisst es, dass die Bank bei Nichteinlösung einer Lastschrift mangels Deckung keine Leistung erbracht hat und demzufolge nicht berechtigt ist, dafür Gebühren zu verlangen. Ob die Höhe der Inkassogebühren rechtens sind, kann ich nicht beurteilen.

Oft werden weitaus höhere Gebühren als zulässig von den Inkassobüros verlangt.

Da sollte man zunächst die Hauptforderung die unstrittig ist, bezahlen.

Über die Zusammensetzung der Gebühren sollte man von dem Inkassounternehmen eine detaillierte Begründung anfordern, das nicht telefonisch, sondern immer schriftlich.

Solange diese Gebührenaufstellung nicht vorliegt, die Gebühren nicht zahlen und das dem Inkassobüro auch mitteilen und zwar schriftlich.

Kein Inkassobüro wird es versuchen, überhöhte Gebühren bei Gericht durchzusetzen.

lehena 
Beitragsersteller
 26.05.2018, 01:06

Danke für deine Antwort, ich habe nicht bestritten das es nicht meine Schuld war. Ich habe es übersehen und gestern ist mir halt aufgefallen das ich da noch nie irgendwas bezahlt habe und hab mich an den Gläubiger gewandt.

Mit der Adresse gebe ich dir recht aber 30€? Beim Verbraucherschutz ist die Rede von 7-10 € und meine Daten sind meiner Bank korrekt gemeldet also reicht eine EMA aus. Ich habe viel zu dem Inkasso gerade gelesen und jedesmal ist dort eine andere Summe angegeben.. mal 9,90€ mal 15€ das muss doch irgendwo geschrieben sein wie dieser Betrag zu Stande kommt ! und ehrlich gesagt weiß ich nicht ob das alles so stimmt ich habe ja Garkeine nachweise oder irgendetwas. Das alles beruht auf der Aussage des Mannes am Telefon, der meinte eine Teilzahlung wäre nicht möglich obwohl sogar auf der inet Seite von denen was anderes steht, finde ich wiedersprüchlich

Monti55  26.05.2018, 01:32
@lehena

Wie schon geschrieben - das Teilzahlungsangebot kommt noch, nur willst du das nicht.

Was die Adressauskunft und Rücklastschriftgebühr angeht, kannst du ja die Kosten bei deiner Bank checken.

Danke für deine Antwort, ich habe nicht bestritten das es nicht meine Schuld war. Ich habe es übersehen und gestern ist mir halt aufgefallen das ich da noch nie irgendwas bezahlt habe und hab mich an den Gläubiger gewandt.

Mit der Adresse gebe ich dir recht aber 30€? Beim Verbraucherschutz ist die Rede von 7-10 € und meine Daten sind meiner Bank korrekt gemeldet also reicht eine EMA aus. Ich habe viel zu dem Inkasso gerade gelesen und jedesmal ist dort eine andere Summe angegeben.. mal 9,90€ mal 15€ das muss doch irgendwo geschrieben sein wie dieser Betrag zu Stande kommt ! und ehrlich gesagt weiß ich nicht ob das alles so stimmt ich habe ja Garkeine nachweise oder irgendetwas. Das alles beruht auf der Aussage des Mannes am Telefon, der meinte eine Teilzahlung wäre nicht möglich obwohl sogar auf der inet Seite von denen was anderes steht, finde ich wiedersprüchlich..