Kreditkarte zerschneiden
Heute haben meine Tochter (7Jahre) im Servicecenter der Deutschen Bahn etwas Unschönes und Entwürdigendes erlebt. Wir waren heute Vormittag im Kundencenter um uns Fahrkarten zu kaufen. Beim bezahlen geschah folgendes: Der Mitarbeiter merkte an, dass der Name auf der Kreditkarte nicht mit dem Namen auf meiner Bahncard übereinstimmt. Ich habe meinen Ausweis vorgelegt und gesagt, dass es noch mein Name vor meiner Hochzeit ist und ich es mit der nächsten Karte ändern lasse. Der Mitarbeiter sagte, dass er die Karte behält. Nachdem ich ihn gebeten habe, sie mir wieder auszuhändigen und den Fahrpreis mit EC Karte zu begleichen, verweigerte er dies: Er machte vor den Augen meiner Tochter die Fahrkarten ungültig und zerschnitt meine Kreditkarte. Kliene Anmerkung: Die Bank befindet sich direkt neben dem Servicecenter. Meine Frage ist: Darf er die Kreditkarte zerschneiden oder sie nur einbehalten (was für mich noch nachvollziehbar gewesen wäre). So wie er sich benommen hat, möchte ich ihn fast wegen Sachbeschädigung anzeigen. Die Karte gehört doch immer noch mir. Ich bin danach direkt zur Bank und dort hat man nur den Kopf geschüttelt über das Verhalten. Weiß jemand, was ich gegen diesen Mitarbeiter unternehmen kann? Herzlichen Dank.
15 Antworten
die Bahn ist keine Bank - nur diese hat die hoheitliche Kontrolle über deine Kreditkarte.
Was der Bahnmitarbeiter da gemacht hat, ist nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch Nötigung.
Ich an deiner Stelle hätte sofort die Polizei gerufen und darauf bestanden, unverzüglich mit dem Vorgesetzten dieses Mitarbeiters zu reden. Teils wäre ich sogar noch weiter gegangen und hätte die sofortige Ablösung des Mitarbeiters verlangt - inklusive einer persönlichen Entschuldigung.
Aber so kennt man nun einmal die Deutsche Bahn. Kundenunfreundlich wie immer der Sauladen.
nun, der Eingriff in die Zahlungsmittel kann unter Umständen zu einer indirekten Bedrohungssituation führen, da man dazu genötigt wird, sich zum einen für alle anderen Besorgungen eine andere Zahlungsmöglichkeit zu suchen, eine neue Karte zu beantragen und darüber hinaus auch noch am Vorankommen aktiv gehindert wird.
Je nachdem mit welchen Worten und anderen Taten das genau durchgeführt wird, kann man auch die Äußerungen als eben dies verstehen.
So oder so bleibt zu sagen: Anzeige gegen diesen Mitarbeiter im Einzelnen und die Bahn im Gesamten. OB man damit dann wirklich durchkommt, hat ein Richter zu entscheiden - nicht wir. Aber die Veranlassung zur Annahme, dass so etwas vorliegt, kann, soll und muss man schon treffen. Das Gegenteil darf dann der Anwalt der Bahn irgendwie versuchen darzulegen.
Hast Du meinen Link mal angeklickt?
Eine entzogene Kreditkarte ist ganz sicher keine Nötigung, selbst wenn es unberechtigt geschehen ist!
ich bin mit Gesetzestexten vertraut. Und ich weiß auch, dass es das gibt, was im Text genau drin steht - und wonach dann tatsächlich geurteilt wird.
Glaub mir - ich spreche da nicht nur wahllos, sondern aus Erfahrung :)
Um genau zu sein gehört die Kreditkarte der Bank. (Zumindest ist das in den meisten Verträgen irgendwo so enthalten.) Von daher dürfte die das sicher auch interessiert haben...
Ansonsten siehe hier:
http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/kontakt.shtml
Beschwerde einreichen. Erst telefonisch, eventuell auch schriftlich. Wäre natürlich gut, wenn der Name des "Service"-Mitarbeiters noch bekannt wäre.
Ich hätte ja versucht denen die Karte schnell aus der Hand zu schnappen.Was hätten die machen sollen, einen aufhalten?Die Sicherheit herbeirufen?Wenn letzteres geschieht, dürfen die einen nicht festhalten.Also darf man Notwehr anwenden, um sich zu befreien.Ein gezielter Schlag vor den Hals, und die rufen erst mal für diese Person den Notarztwagen.....Die Schalterdrohne der Bahn hat wohl zu viele US-Filme gesehen, wo gleich die Kreditkarte zerschnitten wird...Die tragen doch üblicherweise den Namen nauf der Brust.Ich hätte sie freundlich grinsend mit ihrem Namen angesprochen, und gefragt, was die Bahn wohl davon hält, wenn man auf Yelp.de, Klicktel.de GoLocal, Google Local, Facebook Rezensionen etc. eine miese Bewertung über die Bahn mit Nennung ihres Namens und Arbeitsplatzes (Bahnhof) vornimmt...Da hätte die evtl. erst mal Panik bekommen.Egal ob wegen der miesen Bewertung in Zusammenhang mit ihrem Namen (Ansgt vor der Reaktion der Führung), oder einfach nur wegen der öffentlichen anprangernden Nennung ihres Namens...Ich würde auch nach vier Jahren noch diese Bewertungen vornehmen.Und wenn möglich, am Schalter noch den Namen der Person in Erfahrung bringen, evtl. arbeitet sie noch da.
Das, was dieser dubiose "Bahner"gemacht hat, war absolut nicht korrekt.
Wenn er Probleme mit einer Kreditkarte hat, kann er sie ablehnen oder er kann beim Herausgeber nachfragen. Ggf., wenn er einen betrugsverdacht hat, kann er sogar die Polizei verständigen.
Wenn die Karte aber nicht offiziell gesperrt ist, dann darfer sie nicht zerschneiden - diese Berechtigung gibt nur eine Kartensperre, da wird es aus Siicherheitsgründen gemacht.
Dass er Dir dann noch mehr oder weniger den Verkauf der Karten verwehrt hat.....
Ich würde mich bei der Bahdirektion kräftig beschweren, denen auch erklären, dass Du deswegne eine Menge Unananehmlichkeiten hattest, da Du nicht einmal die Fahrkarten bekommen hast. Und ich würde auf eine persönliche Entschuldigung im Beisein Deiner Tochter bestehen.
Naja... Service-Wüste Deutschland.... undd as besonders bei der Bahn.
zerschneiden ohne beweis sicherlich nicht! Schick ihm die Rechnung für die Neue und die anderen Unkosten... Aber geh erst zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Sachbeschädigung...
Zu was wird man denn da genötigt?
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html