Krankmeldung in der Probezeit als Aushilfe?
unzwar arbeite ich jetzt seid 1 Monat als Minijobber bei DPD im Lager
Da mich die Grippe erwischt hat kann ich leider nicht zur Arbeit und wurde auch vom Artzt Krankgeschrieben für 1 Woche
Ich rufe nartürlich den Chef an sage ihn alles und das ich ein Artest habe und er sagt mir was soll ich den jetzt machen Am besten sie kommen und ich teile die 2 mal die Woche ein
Ich sage ihn Hallo ich bin Krank kann die woche garnicht
Er sagt Sie wissen aber das wird nicht Bezahlt
Laut den Vertrag aber Wird jede Krankschreibung bis zur 6 Wochen bezahlt wo ist den jetzt der sinn dahinter
Stimmt das dass es nicht Bezahlt wird wenn es im Vertrag aber so steht ?
4 Antworten
In den ersten vier Wochen bekommt man leider keine Lohnfortzahlung.
Ja, ab der 5. Woche ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Auch bei einem Minijob.
In den ersten vier Wochen der Beschäftigung bekommst du bei Krankheit keine Lohnfortzahlung, da zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Danach hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung bis 6 Wochen.
Ja Die woche wäre meine 5te also wird die Bezahlt oder muss bezahlt werden
In den ersten vier Wochen wird nicht bezahlt.
Ja Die woche wäre meine 5te also wird die Bezahlt oder muss bezahlt werden
Warum das den ?
Weil du unbequem bist.
Warum das den ?
Frage ich mich auch!
Und die Aussage "Weil du unbequem bist." erklärt/begründet überhaupt nichts!
Weil du unbequem bist ? Muss man das verstehen ?
Soll ich mit einer Grippe zur Arbeit und die anderen anstecken oder was ?
Nein, sollst du nicht. Trotzdem sind Minijobber, die ihre Rechte einfordern, für Arbeitgeber unbequem.
Und für so einen Minijobber findet man schnell mal Ersatz.
Trotzdem sind Minijobber, die ihre Rechte einfordern, für Arbeitgeber unbequem.
Was hat das "Unbequem-sein" durch das Einfordern eines Rechts mit der Eigenschaft als Minijobber zu tun?
Ist schon klar!😊
Stimmt das dass es nicht Bezahlt wird wenn es im Vertrag aber so steht ?
Nein, das stimmt nicht (jedenfalls dann nicht, wenn die Erkrankung nach dem 28. Tag des Beschäftigungsverhältnisses beginnt)!
Es spielt auch keine Rolle, ob etwas - und was - dazu im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, denn die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist verpflichtend und unverzichtbar (weder freiwillig noch erzwungen). So bestimmt es das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 1 Satz 1:
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Dieser Anspruch besteht nur noch nicht in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses, er besteht also erst ab dem 29. Tag (EntgFG § 3 Abs. 3).
Sollte Dir tatsächlich jetzt gekündigt werden - was in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses auch grundlos geschehen kann, da dann das Kündigungsschutzgesetz KSchG noch nicht anzuwenden ist -, würdest Du rechtlich praktisch nichts dagegen tun können. Nur bei längeren Erkrankungen könnte es den Arbeitgeber trotzdem Geld kosten, weil die Krankenkasse dann von ihm Lohnfortzahlung über das Datum des Beschäftigungsendes hinaus (bis zu 6 Wochen) verlangen könnte, da für die Kündigung ganz offensichtlich die Erkrankung als Grund anzunehmen wäre.
Die Art des Arbeitsverhältnisses spielt für den Anspruch keine Rolle; den Anspruch hat ausnahmslos jeder Arbeitnehmer!
Übrigens:
In § 10 des Arbeitsvertrages (das Bild) heißt es, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon "am gleichen Tag vorzulegen" sei (also schon am 1. Tag der Erkrankung).
Das kann der Arbeitgeber nur dann verlangen, wenn das dem Arbeitnehmer überhaupt zuzumuten ist ("persönlich" wegen seines Zustandes und "technisch" z.B. wegen der Entfernung zum Arbeitgeber); ansonsten muss er sich schon mit den üblichen Postlaufzeiten abfinden. Verlangen kann er lediglich, dass schon der 1. Tag der Erkrankugn durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird (was hier der Fall ist).
Jedenfalls ist die Klausel so, wie sie formuliert wurde, unwirksam!
Ja Die woche wäre meine 5te also wird die Bezahlt oder muss bezahlt werden