Können Eltern den Drogentest erzwingen?

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Zu einer Körperverletzung ist deine Mutter nicht berechtigt, die kam dich also nicht zum Blut Abnehmen zwingen. Dummerweise lässt sich Cannabis auch im Urin nachweisen - und da in ein Töpfchen pinkeln keine Körperverletzung ist, kann sie dich sehr wohl dazu zwingen, solange du minderjährig bist. Wen du doch einfach weigerst wäre körperlicher Zwang zwar wieder nicht erlaubt, aber vom Prinzip her darf sie einen Drogentest bestimmen, solange sie die Gesundheitsfürsorge für sich hat.

hahahahaa :D

Dafür braucht es keinen Paragraphen xD Die Vorstellung ist lustig, aber NEIN das geht nicht

Mit 16 Jahren bist du alt genug, um das selbst entscheiden zu dürfen. Deine Mutter kann dich also nicht zwingen, der Arzt erst recht nicht. Allerdings zeigt die ganze Situation doch schon, dass der Drogentest positiv wäre. Deine Mutter ist sicher nicht dumm. Sie vermutet, dass du Drogen konsumierst, fordert von dir einen Drogentest, doch du weigerst dich ... Was ist daraus logischerweise zu folgern?: du nimmst Drogen! Wenn du aber nichts zu verbergen hast, dann gibst du einfach eine Urinprobe ab, deine Mutter bekommt eine nette Rechnung vom Arzt und vom Labor, und alle sind zufrieden.

Bitte mit Paragraphenangabe

§ 1: Keine unnötige Angst vor möglichem Zorn der Eltern.

§ 2: Ehrlichkeit und Offenheit in punkto Cannabiskonsum hat in aller Regel keinen Welt-Untergang zur Folge.

§ 3: Auch Eltern waren mal jung und haben ihre Experimente gemacht...vielleicht nicht mit Cannabis, aber vermutlich mit der sehr viel schlimmeren Droge Alkohol.

§ $ : http://rauschzeichen.de/

Da deine Eltern das Erziehungsrecht für dich haben müssen sie sich um dein Leben kümmern und verhindern, dass dir körperlich und/oder psychisch Schaden zugefügt wird. Drogen hingegen Schaden dir ja in beiden Dingen, generell sollten sie sich also darum kümmern, dass du bis zu deinem 18. Lebensjahr (wo das Erziehungsrecht erlischt) keinen Kontakt zu Drogen hast. Um dies zu ermöglichen haben sie das Recht, dich zum Arzt zu schicken, solange dies nicht mit körperlicher Gewalt geschieht.