kickdown erlaubt?
Ist es bei einem ps starken auto erlaubt unökonomisch zu starten / anzufahren. Also wenn man zum Beispiel ein kickdown an der ampel direkt neber einem polizeiwagen macht aber sich an die höchstgeschwindigkeit hält?
7 Antworten
Du darfst grundsätzlich so unökonomisch fahren, wie es Dir Spass bringt, solange Du die StVO einhältst, in der zum Thema Ökonomie nirgends etwas steht.
Falls Du allerdings mit kreischenden Reifen starten solltest und das neben einem Wagen der Trachtengruppe, dann könnten die Jungs sich bemüssigt fühlen, Dich anzuhalten und mal "alles" in Ruhe zu kontrollieren.
Und wenn Ihnen danach sein sollte, dann könnten Sie Dir auch noch ein Ticket verpassen wegen Verstosses gegen StVO §30, in dem steht "(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten."
Verboten ist es nicht. Aber du kannst damit rechnen, dass sie dich und deine weitere Fahrweise vielleicht ein wenig beobachten werden.
Hallo Marcea,
schlimmstenfalls könnte Dir die Polizei vorwerfen, Du wolltest mit Ihnen ein Rennen fahren. Der Witz ist, um ich rechtlichen Sinne an einem Rennen teilzunehmen bedarf es weder einer Absprache noch einer festgelegten Strecke oder einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit. Verboten ist schon aufgrund der Gefahr dabei zu verunglücken, dass Du mit einem zweiten Fahrzeug ein Kräftemessen veranstaltest.
Laut Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog würde im Bußgeldbescheid dann folgendes stehen:
Tatbestandsnummer 129618
Tatvorwurf: Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraft-fahrzeugrennen teil.
Ordnungswidrigkeit: § 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat
Bußgeld 400,00 + 28,50 Euro Verwaltungsgebühren Fahrverbot 1 Monat Punkte: 4 A - Verstoß, welcher in der Probezeit zur Anordnung eines Aufbauseminars führt
Wahrscheinlicher ist aber eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, weil der Motor bei dem Anfahrmanöver höher dreht, als es erforderlich ist.
Im Bußgeldbescheid steht dann folgendes:
Tatbestandsnummer: 130100
Tatvorwurf: Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm.
Ordnungswidrigkeit gem. § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
Verwarnungsgeld 10,00 Euro
Punkte, Aufbauseminar oder gar Fahrverbot wird nicht fällig
Vielleicht halten sie Dich auch nur an und belassen es bei einer mündlichen Verwarnung oder vielleicht suchen sie am Fahrzeug oder an der Ausstattung nach Mängeln, die wiederum richtig Geld kosten können.
Im großen und ganzen kommt es halt da drauf an, wie es die Polizisten die Dich dann anhalten auslegen. Der Rest steht dann im Bußgeldbescheid.
Schöne Grüße
TheGrow
§1 (2) StVO: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Da es mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit vermeidbar ist, mit Kickdown anzufahren, solltest du das also lassen.
Neben der Polizei würde ich sowas tunlichst bleiben lassen.