KfZ-Steuer für ein Auto zweimal bezahlen?
Bislang läuft mein Wagen auf den Namen meines Vaters wegen der Versicherung. Ich zahle aber alles selbst, so auch die KfZ-Steuer. Jetzt möchte ich aber doch den Wagen auf meinen Namen umschreiben lassen. Die KfZ-STeuer für diese Jahr habe ich allerdings schon verrichtet. Jetzt befürchte ich aber, dass ich nochmal zahlen darf, wenn ich den Wagen umschreibe, und da habe ich keine Lust doppelt für diese Jahr zu zahlen. Weiß da jemand weiter?
5 Antworten
Die steuer wird anteilig berechnet.
Dein vater bekommt das überzahlte erstattet und du zahlst ab dem tag der anmeldung
Dein Vater bekommt den Restbetrag der zu-viel gezahlten Steuer ja zurück, und Du musst für den Rest das Jahres die Steuern bezahlen.
Beides dauert allerdings etwas.
Wenn Du ein Auto im Dezember kaufst, musst Du für Dezember auch die KFZ Steuer bezahlen. Der Vorbesitzer bekommt dann die Steuer für Dezember Zurück.
Aber Du hast in sofern Recht, Das wenn ich heute ein Auto anmelde, die Steuer bis zum 1. 10 2017 abgezogen wird.
Wenn Du ein Auto im Dezember kaufst, musst Du für Dezember auch die KFZ Steuer bezahlen. Der Vorbesitzer bekommt dann die Steuer für Dezember zurück.
Da hast du leider immer noch etwas mißverstanden: die Kfz-Steuer ist keine Kalender-Jahressteuer, sondern wird immer für 12 Monate im Voraus fällig bzw. abgebucht!
Was hast Du a letzten Satz nicht verstanden? Wenn Du mal genau liest, wirst Du auch irgendwann eventuell,,, verstehen, was ich geschrieben habe.
Schwer vom KP nannte man das 1980
Du bezahlst dann die Gebühr für ein Jahr noch mal und dein Vater bekommt nach der Ummeldung das zu viel gezahlte Geld zurück. So läuft das immer und es ist am Ende nichts überzahlt.
Jetzt befürchte ich aber, dass ich nochmal zahlen darf, wenn ich den Wagen umschreibe,...
Hey Pascalsg, natürlich erhält dein Vater nach der Ummeldung die zuviel bezahlte Kfz-Steuer anteilig taggenau rückerstattet vom zuständigen Zollamt ;-)
Nach der Ummeldung wird dir dann ein neuer Jahressteuerbetrag vom Konto abgebucht...
Gruß siola55
Der bisherige Halter bekommt seine gezahlte Steuer anteilig zurück. Du bekommst dann einen neuen Steuerbescheid für ein Jahr. Zweimal musst du nicht bezahlen.
Die Kfz-Steuer ist immer eine Jahressteuer, immer fällig am Tag der Zulassung...