KFZ Haftpflichtschaden wie zahlt die Versicherung
Mir ist im August jemand seitlich ins Auto gefahren. Ergebnis ne ordentliche Beule und Lack ist fast die ganze Seite runtergeschabt. Die Versicherung des Unfallgegeners hat ewig gebraucht eine Entscheidung zu fällen. Jetzt habe ich gestern einen Brief mit folgendem Inhalt bekommen:
Wir bestätigen ihnen, dass wir für den unfallbedingten scahden am Fahrzeug dem Grunde nach aufkommen werden. Bitte beziffern und belegen sie die AUfwendungen. Eine Zwischenfinanzierung ist nicht erforderlich.
Mit diesem Text kann ich nun nicht all zu viel anfangen. Bevor ich morgen mit der Versicherung Kontakt aufnehme wollte ich mal bei euch fragen was das heißt.
Dazu kommt, dass das Auto 12 Jahre alt ist. Der Schaden ist zwar optisch nicht all zu schön, aber das zu reparieren würde ja den Wert des Autos weit übersteigen. Ich würde das gerne einfach ein wenig selbst ausbeulen und überlackieren (damit es nicht so rostet) und das Geld der Versicherung sparen um mir nach meine Weiterbildung ein neues Auto zu kaufen. Ich kenne es auch so, dass wenn der Schaden den Wert des Autos übersteigt wird nur der Wert des Autos erstattet.
Also an alle Versicherungskenner, was sollte ich jetzt tun und welche Rechte habe ich.
5 Antworten
Du lässt am besten einen Kostenvoranschlag in einer Kfz-Werkstatt machen. Wenn der von der gegnerischen Versicherung akzeptiert wird, kannst du gemäß des Kostenvoranschlags abrechnen lassen. Du bekommst dann nur die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Deise Vorgehensweise kann ich nur unterstützen!
Liebe Sanja2, dabei bitte unbedingt darauf achten, dass dieser Kostenvoranschlag wirklich kostenlos von der Werkstatt erstellt wird - dann hast du am wenigsten Probleme. Sollte sich eine Werkstatt querstellen - einfach die nächste aufsuchen!
Es gibt ein Urteil darüber, dass ein Kostenvoranschlag immer für den Kunden kostenlos erstellt werden muß; wie überall gibt es auch hier "schwarze Schafe", welche dir oder der Kfz-Versicherung diese unnötigen Kosten aufbürden wollen!
Das Urteil vom Oberlandesgericht Karlsruhe lautet: Az. 19 U 57/05
wie z.B.: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine entsprechende AGB-Klausel unwirksam ist.
Der Gesetzgeber habe in § 632 Abs. 3 BGB normiert, dass ein Kostenvoranschlag (das Gesetz spricht von "Kostenanschlag") im Zweifel nicht zu vergüten sei. Wer eine Vergütungspflicht in den AGB verstecke, um entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütungspflicht herbeizuführen, benachteilige den Auftraggeber unangemessen, führte das Gericht aus. Ein Kostenvoranschlag sei nur dann zu bezahlen, wenn dies ausdrücklich in einer einzelvertraglichen Vereinbarung geregelt worden sei.
einen Schadensgutachter für KFZ beauftragen oder entsprechende Fachwerkstatt den Schaden zu schätzen und diese Summe der Versicherung einreichen. Diese wird dann das Geld an dich überweisen
... abzüglich der Mehrwertsteuer, falls keine Reparaturrechnung vorliegt!
Im August? Bitte? Ich habe den Verdacht, dass Du auf die Ratschläge der Gegnerischen Versicherung hörst. Du bist Geschädigte und hast Rechte.
Aufgrund der Zeit die bisher vergangen ist, hilft nur eine klare Ansage der Versicherung gegenüber. Du solltest dir schnellstmöglich einen Anwalt zulegen (die Kosten muss die Gegnerische Versicherung tragen). Der Anwalt soll/ wird ein Gutachten in Auftrag geben. (dann erst kann man den Schaden wirklich beziffern). Sowie das Gutachten vorliegt, kannst Du dir ein Bild über weitere Schritte machen. Spreche einfach alles mit deinem Anwalt durch.
Viel Glück
Na ja, meist per Scheck oder Banküberweisung aber hier wurden wohl noch gar keine Ansprüche der Höhe nach gestellt und somit ab zum Lackierer für einen Kostenvoranschlag und dann fiktiv (ohne Reparatur und somit ohne Märchensteuer) erstatten lassen. Viel Glück.
am günstigsten ist es,du teilst der versicherung mit,sie sollen dir einen sachverständigen schicken,der den schaden beurteilt.