Kennzeichen auf dem Kopf montieren verboten?

7 Antworten

Das Kennzeichen muss aus einem Winkel von 30° beiderseits der Mittelachse aus normaler Entfernung gut lesbar sein.

Auf dem Kopf stehend ist das nicht gut lesbar, also ist es verboten, genauso wie ein verschmutztes Kennzeichen verboten ist.

Angel1907  02.11.2015, 12:11

Eine bessere Antwort hätte man nicht schreiben können

siggibayr  05.11.2015, 09:23

Zusätzlich wäre ein Kennzeichennmißbrauch nach § 22 Abs. 1 StVG zu prüfen: "Wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kfz angebrachte amtliche Kennzeichen in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt............"

Steht das Kennzeichen auf dem Kopf, so ist die Erkennbarkeit beeinträchtigt, wenn auch nicht ausgeschlossen.

Selbst wenn es erlaubt wäre, würde ich es sicher nicht tun und damit den "Reichsbürger"-Deppen zustimmen ...

Außerdem sagt §23 StVO eindeutig, der Fahrzeugführer hat "dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind" - und auf dem Kopf ist ein Nummernschild zwar vielleicht lesbar, aber sicher nicht mehr gut lesbar. (Zumindest wird das jeder Ordnungshüter so sehen.)

Vermutlich ja, allerdings haben mir auch schon Strolche die Nummer umgekehrt und auch schon verkehrt herum montiert und ich hab es nicht direkt bemerkt.

siehe §10 FZV

samienvy 
Beitragsersteller
 02.11.2015, 11:37

Danke👌 Scheinbar ist es wirklich nicht verboten zumindest in Deutschland, trifft dieser Paragraph auch auf Österreich? Wahrscheinlich schon oder ?

ginatilan  02.11.2015, 11:38
@samienvy

Wahrscheinlich schon oder ?

warum sollten deutsche Gesetze in ö gelten?

samienvy 
Beitragsersteller
 02.11.2015, 11:45
@ginatilan

1 das war ja meine Frage 

2 höchstwahrscheinlich war eine Vermutung, weil ja EU

ginatilan  02.11.2015, 11:49
@samienvy

dann sind es EU-Vorschriften

deutsche Gesetze gelten in D, sonst nirgends

ich dachte eigentlich, dass das jeder weiß, aber anscheinend trifft die PISA-Studie genau den Nagel unserer Jugend:-)

PatrickLassan  02.11.2015, 11:56
@samienvy

Scheinbar ist es wirklich nicht verboten

Aber auch nur scheinbar. In § 10 FZV wird Bezug genommen auf eine EU-Richtlinie, vielleicht siehst du dir die mal an.

samienvy 
Beitragsersteller
 02.11.2015, 12:01
@ginatilan

Ääh ich bin 32 und in welcher öffentlichen Schule lernt man sowas?!

Nicht mal in der Fahrschule damals hat man mehr gesagt als dass man das Kennzeichen lesen können muss und wenn jemand einen Text nicht auf dem Kopf lesen kann mit dem kann iwas nicht stimmen und außerdem war es nur eine Interessen bedingte Frage weil das scheinbar viele schon machen, anscheinend aus Protest und man kann scheinbar nichts dagegen tun weil es nicht Wort wörtlich verboten ist,.... Interessant 

ginatilan  02.11.2015, 12:07
@PatrickLassan

und nicht nur eine Richtlinie:-)

da sind dutzende weiterführende Paragrafen, Anlagen,Normblätter,EU-Richtlinien genannt, die hat der Fragesteller nie und nimmer alle gelesen:-)

und in welcher öffentlichen Schule lernt man sowas?!

auf allen

PatrickLassan  02.11.2015, 13:15
@samienvy

weil das scheinbar viele schon machen, anscheinend aus Protest

Der Quark kommt wohl aus der Ecke der 'Reichsbürger'. 

samienvy 
Beitragsersteller
 02.11.2015, 13:57
@ginatilan

Der ist gut 

claushilbig  04.11.2015, 23:02
@samienvy

In §10 FZV wird auf die DIN 74069 verwiesen, deren "Mustern" muss das Schild entsprechen - und die Muster stehen alle "richtig" rum ...

claushilbig  04.11.2015, 23:11
@samienvy
  1. Dass man z. B. nicht mit verschmutztem Kennzeichen oder defekter Kennzeichenbeleuchtung fahren darf, das Kennzeichen also lesbar sein muss, habe ich in der Fahrschule durchaus gelernt. Wenn das in Deiner Fahrschule vielleicht nicht explizit erwähnt wurde, dann wahrscheinlich weil das (mit gesundem Menschenverstand) selbstverständlich ist.
  2. "wenn jemand einen Text nicht auf dem Kopf lesen kann", finde ich persönlich das (nach meiner Erfahrung mit anderen Menschen) ziemlich normal, Lesen von Überkopf- oder Spiegelschrift ist für viele Menschen zwar möglich, aber sicher nicht ganz leicht. 
  3. Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist damit automatisch erlaubt (Gesetze und Verordnungen müssen durchaus ausgelegt werden) ...

Natürlich ist es verboten