Keine Einlassgarantie Clubveranstaltung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich und 5 Freunde haben vor einer Woche 5 Tickets gekauft für eine Clubveranstaltung. Nun sind wir gestern mit Taxi zu einem teurem Preis dort hin gefahren, nachdem wir knapp 2h zitternt in der Kälte gewartet haben wurde uns gesagt das wir nicht mehr reingelassen werden, da es zu voll ist. Daraufhin sind wir unter den eh schon schlimmen Klimaverhältnis wieder mit dem Taxi nach Hause gefahren. Im Internet auf der Seite des Veranstalters steht keine Einlassgarantie unter den Tickets trotz Vorverkauf sowie Umtausch, Rückerstattung nicht möglich. Dürfen sie das einfach so? Unter einen Artikel zu schreiben nicht funktionsfähig wäre ja auch Schwachsinn? Gibt es ein Gesetz das sowas unterbindet für eine bezahlte Leistung nicht reingelassen zu werden? Ich kenne das von Unternehmen das manchmal Dinge gemacht werden die nicht rechtens sind nur niemand gegen vorgeht da es sich ja nur um 20-30€ handelt trotzdem würde es mich interessieren.
LG
5 Antworten
Wurde das Ticket für einen bestimmten Tag gebucht?
Einen weiteren Versuch habt Ihr nicht unternommem aber die AGB habt Ihr gelesen, das "Im Internet auf der Seite des Veranstalters steht keine Einlassgarantie unter den Tickets trotz Vorverkauf sowie Umtausch, Rückerstattung nicht möglich ist". Somit ist der Fall klar.
"Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil." § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln => Das darf nicht im Vertrag stehen => Ticket ist ein Vertrag, das heißt er hat rein theoretisch kein Recht darauf etwas zu verkaufen was nicht gewährleistet wird
Mit Verkauf des Tickets wird ein Vertrag geschlossen, den der Veranstalter einzuhalten hat. Es ist ihm ohne weiteres zuzumuten, die verkauften Tickets mit seinen Kapazitäten abzugleichen und den Verkauf rechtzeitig einzustellen. Die Klausel im Internet ist unwirksam, weil sie die Käufer unangemessen benachteiligt.
Jetzt musst du deinen Erstattungsanspruch nur noch durchsetzen.
Der Ticketpreis muß erstattet werden. Wendet Euch an den Anbieter/Verkäufer.
Nach meinem Wissen ist das nicht rechtens, das Geld sollte eigentlich erstattet werden müssen.
Sehr schlechte Organisation des Clubs. Normalerweise dürfte das nicht passieren.
Ich würde den Club auffordern euch das Geld zurück zu zahlen.
Ja für den 02.02.2019 ist auch eine Veranstaltung wofür das Ticket nur einmalig verwendbar ist und dann nie wieder geht