Kassenbuch, neues Jahr voN vorne?
Guten Tag, ich habe grad eine kleine Diskussion unswar:
Muss das Kassenbuch am Anfang des Jahres wieder von NULL anfangen oder wird der Kassenbestand vom 31.12 des letzten übernommen?
Bsp: 31.12 kassenbestand (ende): 1344,12€ , 01.01? Kassenbestand (anfang) 1344,12€ oder 0?
Ich bin der Meinung, dass der Bestand auch im neuen Jahr weitergeführt werden müssen.
4 Antworten
Hallo,
selbstverständlich muss das Kassenbuch weitergeführt werden - denn die Summe, die am Ende des Jahres dort verbucht ist - löst sich ja nicht "in Luft auf" - sondern ist für das Finanzamt weiterhin relevant.
Der Kassenbestand wird übernommen. Das gilt übrigens für alle Bilanzposten.
01.01.15 kassenbestand 1344,12€ anfang
Das kassenbuch wird weitergeführt .... es muss allerdings der Abschluss deutlich zu erkennen sein .. Summe des Kassenabschluss = Anfangsbestand im neuen Jahr ...