Kann Verkäufer Zahlung verlangen wenn er Kaufabbruch durch ein: "ok" bestätigt hat?

1 Antwort

Ich habe mit dem Verkäufer auf ebay Kleinanzeigen über Preis und Zahlungsmethode geschrieben und wir waren uns ziemlich schnell einig.

Dann ist der Kauf wohl rechtskräftig. Probleme bei der Bezahlung oder der Übergabe der Ware haben damit nichts mehr zu tun.

VirageXO  17.05.2022, 15:39
Ich habe ihm darauf geschrieben das ich den Kauf abbrechen würde, da es mit der Zahlung nicht funktioniert und ihm einen schönen Abend gewünscht. Nach einiger Zeit kam dann ein: "oke"! 

Und was ist damit?

Perpendikel  17.05.2022, 15:41
@VirageXO

Er hat deine Probleme mit der Bezahlung zur Kenntnis genommen. Für Genaueres müsste man beide Standpunkte kennen.

thetoadkopf 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 15:45
@VirageXO

Das war die Antwort meine frage ist wie oben beschrieben, muss ich das Geld trotz Bestätigung des Abbruchs zahlen?!

thetoadkopf 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 15:46
@Perpendikel

Ok danke für die schnelle Antwort. Aber eine genaue Aussage dazu ob ich es zahlen muss ist nicht machbar?

Perpendikel  17.05.2022, 15:49
@thetoadkopf

Offenbar hat der Verkäufer den Abbruch nicht bestätigt, sondern nur deine Probleme mit PayPal. Wir hier können das aus der Ferne schlecht einschätzen, zumal uns nur deine Version bekannt ist. Tritt doch mit ihm selbst nochmal in Kontakt und versuche eine gütliche Einigung.

VirageXO  17.05.2022, 16:08
@Perpendikel

Nochmal: Wenn jemand sagt „Ich habe Probleme mit der Bezahlung und möchte gern zurücktreten.“ und die Gegenseite darauf mit „Ok.“ antwortet, dann ist die Aussage, Bezahlschwierigkeiten hätten keinerlei Einfluss auf den Bestand des Vertrags maximal unzulänglich.

Denn nach dieser Schilderung dürfte eine einvernehmliche Vertragsaufhebung nahe liegen.

Perpendikel  17.05.2022, 16:10
@VirageXO
Denn nach dieser Schilderung dürfte eine einvernehmliche Vertragsaufhebung nahe liegen.

Dann musst du das

Darauf schrieb der Verkäufer mir bloß: " Hast du bezahlt".

übersehen haben. Aber wie bereits gesagt, solange wir nicht beide Seiten kennen lässt sich nichts Genaueres feststellen als das, was ich bereits schrieb.

VirageXO  17.05.2022, 16:15
@Perpendikel

Ich habe gar nichts übersehen. Wenn man aber einmal erklärt hat, dass man mit der Vertragsaufhebung einverstanden ist (den objektiven Empfängerhorizont zugrundegelegt wäre das wohl der Fall), dann kann man es sich nicht ein paar Stunden später anders überlegen.

Perpendikel  17.05.2022, 16:17
@VirageXO
den objektiven Empfängerhorizont zugrundegelegt wäre das wohl der Fall

Du magst keinen Unterschied sehen zwischen "ich breche den Kauf ab" und "ich trete vom Kauf zurück", aber das ist völlig irrelevant, solange sich der Verkäufer nicht kooperativ verhält.

VirageXO  17.05.2022, 16:26
@Perpendikel
Du magst keinen Unterschied sehen zwischen "ich breche den Kauf ab" und "ich trete vom Kauf zurück",

Mit Blick auf die §§ 133, 157 BGB sehe ich hier tatsächlich keinen Unterschied.

aber das ist völlig irrelevant,

Richtig.

solange sich der Verkäufer nicht kooperativ verhält.

Tut er ja. Er hat ja nach hiesiger Darstellung der Vertragsaufhebung zugestimmt.

Wenn er die Rechtslage anders beurteilt, muss er Schritte einleiten, für die er Kosten vorzuschießen hat. Tut er das, trägt er die Pflicht, nachzuweisen, dass ein objektiver Empfänger das erste „oke“ nicht als Zusage zur Vertragsaufhebung verstehen durfte.

Der Fragesteller ist daher nicht auf eine Mitwirkung des Verkäufers angewiesen und auch seinerseits ist keine ‚Action required‘. Insofern ist der Fragesteller in einer denkbar komfortablen Situation.

Perpendikel  17.05.2022, 16:52
@VirageXO
Er hat ja nach hiesiger Darstellung der Vertragsaufhebung zugestimmt.

Darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein.

thetoadkopf 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 15:49

Oh entschuldige habe es nicht gesehen unten im Kommentarfeld. Der Verkäufer antwortet sehr sporadisch und es lässt sich nicht wirklich mit ihm Kommunizieren. Wie kann ich da jetzt weiter vorgehen?

Perpendikel  17.05.2022, 15:53
@thetoadkopf

Wenn du meinst im Recht zu sein kannst du ihm nochmal explizit schreiben, daß du vom Kauf zurücktrittst, und hoffen, daß er das so akzeptiert.

thetoadkopf 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 15:56
@Perpendikel

Ein Augenblick, der genaue Wortlaut meiner Nachricht war:

"Also es funktioniert nicht. Ich breche hiermit den Kauf ab. Entschuldige die Umstände. Schönen Abend noch."

Ist das dann mit der Antwort: "oke" , doch eine Bestätigung?

Entschuldige wenn ich so viel Frage und Danke für die Hilfe

Perpendikel  17.05.2022, 16:01
@thetoadkopf

Wie die darauffolgende Frage zeigt, sah er das offenbar nicht als Rücktritt vom bereits erfolgten Kauf an, sondern lediglich als Info über den Abbruch des Bezahlvorgangs. Wie gesagt, schreibe ihm noch einmal unmissverständlich, daß du vom Kauf zurücktrittst, und hoffe auf sein Entgegenkommen. Rein rechtlich ist (meiner Laienmeinung nach) der Kauf zustandegekommen, Probleme bei der Bezahlung machen ihn nicht automatisch ungeschehen.