Kann man Kindergeld direkt an sein Kind auszahlen lassen?
Derzeit lasse ich das Geld von meinem Konto per Dauerauftrag einige Tage nach Auszahlung an meinen Sohn überweisen. Da mein Sohn Student ist und chronisch klamm, wäre es mir ganz recht, wenn ich sein Konto für die Auszahlung angeben könnte.
Ist das möglich?
8 Antworten
Nutze die Änderungsmitteilung, dort kann eine veränderte Bankverbindung mitgeteilt werden. Damit bist du immer noch Antragsteller bzw. Empfänger des Kindergeldes u. der Post aber die Zahlung kann auf das Konto des Sohnes gehen.
So habe ich es mit meiner Tochter gemacht.
Ich bekomme das Kindergeld auch direkt von der Kasse. Einfach nur eine veränderte Kontioverbindung mitteilen. Die interessiert es nicht wohin sie zahlen ;)
Aber Post und alles wird weiterhin an die Eltern geschickt, da das Kind ja nicht der Kindergeldberechtigte ist ;) auch telefonische nachfragen oder ähnliches dürfen nur durch die Eltern erfolgen.
Ich würde an Deiner Stelle einen Abzweigungsantrag vom Sohn stellen lassen !!! Das Formular gibt es auf der Seite der Familienkasse im Internet,kann Er Ausfüllen und Ausdrucken.Der Vorteil der bei dieser Variante für Dich entsteht,ist der,Du hast dann mit dem Kindergeldantrag nichts mehr zu tun.Das Geld bekommt Er auf das angegebene Konto überwiesen. Sollte Er sich nämlich einmal Überlegen,mit dem Studium aufzuhören und trotzdem weiter Kindergeld beziehen,ohne das es Ihm noch zustehen würde,bist Du aus der ganzen Sache raus,sonst Zahlst nämlich Du das zu Unrecht Bezogene Kindergeld als Antragsteller an die Familienkasse zurück.
Und woher hast Du die Erkenntnis,das Sie Unterhalt zahlt ? Ich habe in der Frage nichts davon gelesen.Auch wenn man Unterhalt zahlt,ist es möglich solch einen Abzweigungsantrag zu stellen.Wenn der Unterhalt unter dem Anspruch des Unterhaltsberechtigten liegt,ist zumindest eine Teilabzweigung möglich.
Ja, mit deiner Einwilligung ist das möglich. Einfach zu Familienkasse gehen und dort das Konto ändern lassen.
Kannst du machen. Du musst halt der Familienkasse bescheid sagen.
Das geht nur bei Eltern, die keinen Unterhalt zahlen wollen. Das ist hier nicht der Fall.