Kann man ins Gefängnis wegen Rufmord kommen?
Ich sehe oft in Facebook, irgendwelche heimlich gefilmte Videos. Wie zb.wenn jemand gemobbt wird,oder beim Geschlechtsverkehr oder bei einer extremen Schlägerei zwischen Jugendliche. Kann man eigentlich in den Knast wegen solchen Videos kommen? Also wenn man die ins Internet reinstellt? Ich weiß ja das man eine Anzeige bekommt, aber kann man auch mehr bekommen? Danke für die Antworten
9 Antworten
Rufmord, im Strafrecht "Verleumdung" genannt, kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Allerdings stellen derartige Videos keine Verleumdung dar, sondern sind andere Straftaten, welche aber ebenfalls mit nicht unempfindlichen Strafen geahndet werden können. Dazu kommen dann immer noch die in zusätzlichen Zivilklagen geforderten Schadenersatzzahlungen.
Ja und Nein. Es gibt eine Gelstrafe, aber wenn jemand diese nicht bezahlen kann kommt er in das Gefaengnis, nennt sich Ersatfreiheitstrafe.
Kommt auf das Alter an und vor allem darauf, ob man Wiederholungstäter ist. Aber so schnell geht das mit dem Knast in Deutschland wohl nicht. Man sollte sich aber gut überlegen, ob man so einen "Unsinn" macht. Die Folgen für die betroffenen Personen können schlimm sein. Also am besten immer schön brav sein, dann braucht man auch keine Angst haben :-)
In Knast vielleicht nicht,aber Vorstrafen und Geldstrafen sind auch nicht ohne...
Da gibt es natürlich viele Straftatbestände. Diese haben jeweils eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen (Vergehen). Manchmal sogar nur Freiheitsstrafen (Verbrechen).
Es kommt immer auf den Einzelfall an wie sich die Staatsanwaltschaft oder wenn es zur Verhandlung kommt der Richter entscheidet.
Einer der vielen Straftatbestände ist §201 StGB, welcher durchaus interessant ist :)