Kann man einen Drogentest der Polizei verneinen?
Bei N24 lief gerade Toto und Harry. die beiden haben ein parr Jugendliche auf der Strasse getroffen und den Geruch von Cannabis wahrgenommen, auf Grund dieser "Geruchsvermutung" wurden die Jugendlichen mit zur Wache genommen und durchsucht.
Anstatt jedoch den Beschuldigten zu fragen "darf ich einen Drogentest bei ihnen machen", behauptet der Beamte jedoch er dürfe das auch so.... ( nicht ausdrücklich, aber durch die Blume halt ) "Ich weiss was ich darf" etc....
Soweit ich weiss muss man als Beschuldigter vorher gefragt werden, ob man mit einem Alkohol,- oder einem anderen Drogentest einverstanden ist. Zumindest ist das so bei einer Verkehrskontrolle. Der Polizist hat dann immer noch die Wahl den Verdächtigen bei BEGRÜNDETEM Verdacht mit zur Wache zu nehmen.
13 Antworten
Urteil – Blutprobe nie ohne Richter!
Veröffentlicht am 21. August 2009 Quelle: Frankfurter Rundschau, 18.08.2009
Hamm. Eine Blutprobe oder Hausdurchsuchung darf die Polizei in der Regel nur mit Zustimmung eines Richters beschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Dabei geht es um Alkoholkontrollen oder Razzien, die in Nordrhein-Westfalen in der Nacht offensichtlich häufig ohne Richterbeschluss – auch gegen den Willen des Verdächtigen – angeordnet worden sind.
Weiter gehts hier:
http://www.gruene-hilfe.de/2009/08/21/urteil-blutprobe-nie-ohne-richter/
klar kann man nein sagen.
nur
die polizei kann auch tests anordnen
Ein Alkoholtest ist freiwillig, da der Betroffene ja aktiv mitmachen muss (pusten).
Bei den Drogentests ist das etwas anders. Die müssen geduldet werden. Der Betroffene hat keine Pflicht zur Mitwirkung. Das heißt aber nicht, dass er sich körperlich wehren darf.
Schwachsinn.
Hallo,
soweit ich weiß, darf ein Drogentest verweigert werden, allerdings könnte es dann ungemütlich werden.
bei dem Verdacht kann dann ein Arzt hinzugezogen werden, so dass eine Blutprobe entnommen wird.
Ist der Befund positiv, so hat man ein Problem und darf wahrscheinlich die Kosten der Untersuchung auch noch bezahlen.
Wenn der Schnelltest positiv ist, kommt der Bluttest so oder so. Beim Alkohol; gilt die Blutprobe als Beweismittel. Bei anderen Drogen; muss festgestellt werden ob du innerhalb der letzten 12 Std. konsumiert hast, da die Schnelltests auch noch Wochen nach dem Konsum anschlagen können.
Abgelehnt werden darf nur ein Schnelltest (Alc pusten, Drogenstrichtest).
Jedoch darf die Polizei bei ausreichendem Tatverdacht die Untersuchung auch gegen den Willen des Tatverdächtigen durchführen.