Hallo,
ich habe folgende Frage:
Seit 9 Woche sind mein Lebensgefährte, türkischer Staatsbürger und ich Eltern einer kleinen Tochter.
Die Kleine trägt den Nachnamen des Vaters, obwohl er bisher nicht sorgeberechtigt ist.
Die Namensgebung erfolgte daher nach türkischem Namensrecht. Die Standesbeamte, sowie auch ein Mitarbeiter des Callcenters des türkischen Konsulates wies uns deutlich darauf hin, dass das Kind auch beim Konsulat angemeldet, bzw. registriert werden müsse, da sie automatisch beide Staatsbürgerschaften hätte.
Der Vater, der jedoch selbst am liebsten schon gestern seine türkische Staatsbürgerschaft aufgeben möchte ist aber der Meinung, dass wir unsere Tochter nicht beim Konsulat anmelden brauchen, weil er ohnehin nicht möchte, dass sie beide Zugehörigkeiten erhält.
Sein Bruder, auch Vater von zwei Kindern hätte das auch nicht getan.
Mir, sowie auch meiner Tochter wird der Zugang zum Konsulat ohnehin verwehrt, also steht es außer Frage, selbst etwas zu unternehmen.
Mir persönlich würde es auch nichts ausmachen, wenn sie keine doppelte Staatsbürgerschaft erhält, aber ich frage mich, ob diese Sache nicht irgendwelche Konsequenzen, Strafen etc. nach sich zieht.
Insbesondere, weil zumindest das türkische Namensrecht angewandt wurde.