Kann man ein Auto ohne Führerschein besitzen

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ja du darfst ihn sogar anmelden, versichern und versteuern ! nur fahren darfst du eben nicht ... anmelden heist, du gibst die daten beim zuständigen amt an und bekommst dafür ein kennzeichen um es mal ganz einfach zu sagen!

cannelloni  09.08.2015, 12:12

er kann auch fahren, auf privatem abgesperrten Grund

Crack  09.08.2015, 12:16
@cannelloni

er kann auch fahren, auf privatem abgesperrten Grund

Dafür bräuchte man das Fahrzeug dann aber nicht anzumelden.

Du kannst das Auto kaufen, es muß dann natürlich jemand mit Führerschein abholen und dort abstellen, wo es erlaubt ist. Das Auto muß auf öffentlichen Parkplätzen auf jeden Fall zugelassen sein und gültigen TÜV haben. Dann darf es da theoretisch beliebig lang einfach stehen. Zum Besitz brauchst du keinen Führerschein. Im übrigen werden Autofahrer, die den Führerschein abgenommen kriegen, auch nur in den seltensten Fällen des Autos enteignet. Das gehört ja trotzdem denen. Dann muß schon so etwas dazugehören wie das vorsätzliche Überfahren von Personen, also die Nutzung des Fahrzeuges als Waffe oder so. Dann kann es aus demselben Grund, warum die Fahrerlaubnis entzogen wird auch eingezogen werden. Aber das sind dann Spezialfälle.

Du darfst einen PKW besitzen und anmelden.

Das ist unabhängig von einer Fahrerlaubnis.

Allerdings haftest Du als Halter auch für dieses Fahrzeug, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Eichbaum1963  08.04.2012, 10:55

Satz 1 und 2 sind korrekt, Satz 3 so aber leider falsch. ;)

Es gibt keine Halterhaftung in Deutschland! Ist der Fahrer nicht zu ermitteln, kann allenfalls eine Fahrtenbuchauflage erfolgen, nicht aber der Halter für Verkehrsverstöße des Fahrers in Haftung genommen werden. ;)

Ausnahmen sind nur die Verstöße bei denen der Halter eh zahlen müsste (z. B. abgefahrene Reifen).

Wenn du geschäftsfähig bist, kannst du auch mit 18 Jahren Fahrzeughalter werden. Das hat nichts damit zu tun ob du auch einen Führerschein hast. Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, kannst du dieses auch auf öffentlichen Plätzen abstellen.

Peter501  08.04.2012, 08:57

Frohe Ostern,der letzte Satz ist nicht korrekt.Um einen öffendlichen Parkplatz zu erreichen muß er am öffendlichen Straßenverkehr teilnehmen und das ohne Fahrerlaubnis,Mann oh Mann.

Johammer  12.04.2012, 21:34
@Peter501

Man du hast recht...lapsuss...

Ja, das ist kein Problem. Bei der Versicherung bist du der Versicherungsnehmer und der Halter und jemand anders ist der berechtigte Fahrer!