Kann man bei 4000€ schulden in die privat insolvenz gehen? wie läuft das ab?
also ich habe ca 4000 € schulden, aber im monat hab ich mit dem gerichtsvollzieher die gerinste rate von 250€ vereibat aber hinzu kommen noch mehrere schulden immonat hab ich unterm strich 20€ zum leben und noh lang nicht alle raten bezahlt. was kann ich tun? eidesstatliche versicherung hab ich gehört dürfen die sogar vomkindergeld was wegnehmen. ich habe nur 184€ kindergeld als einkommen ansonsten mein mann mit seinem lohn von ca 800€ und arbeitsamt beihilfe von 200€ was wäre besser? wer weiß rat? weiterzahlen und von 20 € im monat leben, oder eidesstadliche versicherung oder privat insolvenz? habe gehört das man nach der privatinsolvenz nach 7 jahren schuldenfrei ist. muss man da trotzdem was zahlen? wer kennt sich aus?
7 Antworten
Wenn ich richtig gerechnet habe, nach Deinen Ausführungen, hast Du zusammen mit Deinem Mann und Kindergeld ca. 1184 EUR!? Und dann sind 250 EUR als Rate das Minimum? Wer hat Dir diesen Schmarrn erzählt? Ich glaube sogar, dass da noch Wohngeld oder andere soziale Leistungen drin wären! Privatinsolvenz geht zwar mit 4000 EUR, allerdings kommen dazu noch die Verfahrens- und Gerichtskosten sowie die Kosten für den Treuhänder, was auch so um die 2500 EUR ausmacht. Diese Kosten kannst Du zwar stunden, musst die aber im Anschluss an das Verfahren, also nach 6 Jahren bezahlen. Du musst unbedingt zu einer Schuldnerberatung, die ermitteln dann genau Dein pfändbares Einkommen, also das, was Du tatsächlich an die Gläubiger abdrücken kannst! Wie sieht es denn mit einem 400€-Job nebenbei aus? Wie alt ist das Kind?
solltest du insolvent sein = zahlungsunfähig kann man eine privatinsolvenz beim amtsgericht beantragen. das bedeutet dass all dein vermögen aufgelistet werden muss, dazu zählen auch elektronische artikel, fahrzeuge usw. und der masse d.h. den schulden zur verfügung gestellt werden muss. du darfst dann noch monatlich über 980 Euro frei verfügen. mehr nicht. Der bessere Weg ist zunächst sich an eine Schuldnerberatung zu wenden und dort alle, wirklich alle ohne ausnahme schulden vorzulegen und die einkommenssituation darzulegen. anders geht es nicht.
Moin,-lassdas sein, bei 4000,-€ bringt das nix.- dazu musste das Komma nach Rechts versetzen.-Du hättest, weil du ja die Verfahrenskosten bei der Inso löhnen musst nachher mehr Schulden wie vorher.- Wenn du eh nix hast, mach einfach ne EV.- Dann lässt dich der GV auch in Ruhe.- Dann musste auch NIX zahlen.- Bein ner Inso gelten die selben Grenzen wie beim GV auch § 850 ZPO usw.
Eine EV kann aber nur der Gläubiger beantragen, nicht der Schuldner! Das kann dazu führen, dass die Gläubiger Dich in Ruhe lassen, das kann aber auch genau anders sein!
Hallo Du,
Also es gibt einen sogenannten Pfändungsfreibetrag der bei einer Person schon bei 980 € liegt.
Du must nicht gleich in die Privatinsolvenz.
Wichtig ist sich einen Überblick über eure tatsächlichen Schulden zu machen.
Ruf mal bei eurem Amtsgsricht an und frag nach einer zuverlässigen Schuldenberatung, die sind als erster Anlaufpunkt nicht verkehrt.
Dann überlegt mal, ob Ihr irgendwelche Sachen habt, die man reduzieren kann (handykosten usw.)
Dann kann man mit den einzelnen Gläubigern sprechen und mit denen eine Vereinbarung treffen.
Sonnige Grüße
Für mehr, brauche ich ein paar mehr hintergrundinfos.
Also ich würde auch die Schuldnerberatung empfehlen. Man muß ja nun nicht Raten verabreden, dass einem noch nicht mal der Selbstbehalt bleibt.