Kann man 2x adoptiert werden?
Hallo, hier meine eher ungewöhnliche Frage die ich mit der Sufu leider nicht zufriedenstellend beantworten konnte:
Kann man sich innerhalb kurzer Zeit 2x adoptieren lassen?
BSP: Hans (Volljährig) lässt sich von A adoptieren und nimmt dessen Familienname an. Kurze Zeit später ( c.a 1 Monat später) möchte Hans sich von B adoptieren lassen.
Kennt jemand die Rechtslage hierfür in Deutschland?
2 Antworten
Generell möglich, aber komisch. Kommt normalerweise nur vor, wenn dann beide hinterher Sorgerecht haben wollen. Z.B. Frau X adoptiert Kind und ihr Partner adoptiert es dann kurze Zeit später auch.
Du redest von einer Erwachsnenadoption?
Aufhebung der Erwachsenenadoption
Die Volljährigenadoption kann auf Antrag durch das Familiengericht nur in zwei Fällen wieder aufgehoben werden:
Liegt ein wichtiger Grund zur Aufhebung der Adoption vor, so kann diese auf gemeinsamen Antragdes Annehmenden und des Adoptivkindes wieder aufgehoben werden; ein Antrag nur des Annehmendenoder des Adoptivkindes reicht nach vorherrschender Auffassung nicht aus. Als wichtiger Grundwird z.B. ein Verbrechen des Adoptivkindes gegen Adoptivverwandte oder sonstige schwere Verstößegegen die Familienbindung angesehen. Nicht ausreichend ist, dass sich die familiären Beziehungennicht so entwickelt haben, wie sich dies die Beteiligten vorgestellt haben.
Auf Antrag des Annehmenden oder des Adoptivkindes (hier genügt also der einseitige Antrag aus)kann die Adoption aufgehoben werden, wenn der Adoptionsantrag des Annehmenden oder des Adoptivkindesfehlte oder im Sinne des § 1760 Abs. 2 BGB unwirksam war.
Quelle: http://notare-voelklingen.de/infothek_adoption-10.shtml
Also eher nicht!
Dafür ist aber die vorherige Aufhebung erforderlich. Außerdem muss auch bzgl. der zweiten Adoption ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehen, was wohl kaum gegeben sein wird.
Guten Abend und danke für die fixe Antwort. Ich rede ja nicht von der Aufhebung einer Adoption sondern von zwei Adoptionen hintereinander.
LG